Und eine Strafkammer, die ein komplexes, langdauerndes Großverfahren verhandeln muss, braucht dann - zu Lasten des Freiheitsrechts der inhaftierten Angeklagten - doppelt so lange, weil sie nur vormittags verhandelt (also vier statt zwei Jahre) oder verhandelt dann morgens und nachmittags in unterschiedlicher Besetzung? :-)Ryze hat geschrieben:Wenn das Dezernat auf 50% läuft, kommt auch nur die entsprechend geringere - im Verhältnis akkurate - Anzahl an Akten an, weshalb auch nichts zu Lasten von irgendwem geht und niemand mehr Arbeit auf sich nehmen, geschweige denn Akten eines Kollegen übernehmen muss - mal von dem tatsächlich zu beobachtenden Phänomen, dass das Präsidium die Planstellen mangels Zuweisung neuer Richter für reguläre, krankheits-, schwangerschafts-, elternzeit-, durch Großverfahren bedingte Abgänge/Ausfälle durch das Ministerium (längere Zeit) nicht (nach-)besetzt bekommt und die Dezernate 'geschickt' - meist zu Lasten von Proberichtern - aufteilt, das hat aber nun nichts mit der Teilzeit zu tun.
Teilzeit muss denklogisch überall dort, wo der Mitarbeiter nicht austauschbar ist, zu Reibungsverlusten führen, auch im öffentlichen Dienst. Das lässt sich teilweise finanziell kompensieren, teilweise auch nicht, teilweise leichter, teilweise schwieriger.
+1Ryze hat geschrieben:Wenn die Anzahl der großen Kanzleien, die ein solches Modell anbieten, steigt, ist das natürlich begrüßenswert (funktioniert hier z.B. bei CMS dem Vernehmen nach ganz gut), der Hinweis auf die damit verbundenen, von einigen hier dargelegten, Unwägbarkeiten für die Zukunft in diesem kompetitiven Umfeld ist doch aber nur legitim, blauäugig sollte man sich dafür tatsächlich nicht entscheiden - insbesondere, da der monetäre Anreiz bei einer Forderung von 80%, der Vorstellung von 80.000 Jahresgehalt und ohne fachspezifische Eingrenzung offenbar nach wie vor der treibende Faktor zu sein scheint, den sicheren größeren Freizeitanteil wird man eher an anderer Stelle suchen und finden. Durch den großflächigen Wegfall des Up-or-Out Prinzips und die bestehenden Wechselmöglichkeiten ist das Problem aber sicher entschärft worden. In nicht wenigen Fällen mit dieser Motivation ist allerdings nach einer mal mehr mal weniger langen Zeitspanne mit den Kollegen und Einflüsterungen von diesen und der Partner auch eine Aufstockung auf 100% zu beobachten, insbesondere wenn kein treibender äußerer Faktor - insbesondere Familie und Kinder - besteht.
Doch, doch, das gibt es, aber selten - es ist auch nicht ganz einfach, eine Vorsitzendenstelle (oder eine solche als Abteilungsleiter) in Teilzeit wahrzunehmen. Ich kenne aber durchaus Fälle, in denen Kollegen (oder auch ein Ehepaar) sich die Aufgaben einer Stelle (oder auch das Büro) teilen. Das funktioniert freilich nur bei der StA, weil dort das Prinzip des gesetzlichen Richters nicht im Weg steht, dann aber durchaus auch als stellvertretende Abteilungsleiter (R1Z) oder als Dezernenten bei einer GenStA (R2). Es dauert aber tatsächlich in der Regel eher länger.Ryze hat geschrieben:Im Übrigen zum 'wirste nix': Am BGH z.B. ist erst letztes Jahr die erste Teilzeitrichterin ernannt worden, ich vermute, die Quote dürfte sich seither nicht wesentlich erhöht haben. Wenn ich so zurückdenke, habe ich auch sonst seltenst dauerhaft in Teilzeit arbeitende Richter und Staatsanwälte - in welcher Form auch immer - 'aufsteigen' gesehen, das mag aber auch eine regionale Besonderheit sein.