Warum so statisch ? – Exitzeitpunkt aus Kanzlei

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Lawyer81
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Warum so statisch ? – Exitzeitpunkt aus Kanzlei

Beitrag von Lawyer81 »

Hallo Leute,

kurz zu mir: Ich bin derzeit im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht (recht generalistisch) in einer mittelgroßen GK (ca. 150 - 200 Anwälte) als Senior Associate / Managing Associate tätig. Ich habe insgesamt knapp 5,5 Jahre Berufserfahrung, 2,5 Jahre davon allerdings in einer anderen Kanzlei in einem anderen Rechtsgebiet (regulierte Industrien), von dem ich mich mit dem Wechsel (um insgesamt breiter aufgestellt zu sein) abgewandt habe. Es läuft gut und macht Spaß in dem Umfeld, in dem ich mich gerade befinde, und mein Partner hat mir mitgeteilt, dass es - bei weiterhin guter Entwicklung - realistisch ist, dass ich in zwei Jahren Salary Partner werde.

Ich denke allerdings immer mal wieder an den Wechsel in ein Unternehmen, weil ich mir das Leben in einer GK über weitere 25 Jahre bis zur Pensionierung einfach nicht vorstellen kann. Ich sehe mich derzeit allerdings immer noch in einer „erweiterten Lernphase“ und habe das Gefühl, mit jedem weiteren eigenen Anwaltsprojekt bei der Beratung selbstständiger, sicherer und besser zu werden - nicht zuletzt weil mein Partner außergewöhnlich kompetent ist.

Was soll vor diesem Hintergrund die - nach meinem Verständnis – nicht nachvollziehbare Marktregel des Inhousewechsels nach 3 – 5 Jahren Berufserfahrung, wenn man gleichzeitig souveräne und selbstständig arbeitende Wirtschaftsjuristen haben möchte? Warum soll da eigentlich ein 6., 7. oder 8. Jahr als Anwalt, der es dann einfach noch besser kann, schaden? Wie schätzt Ihr das ein?

Ist ein Wechsel aus Eurer Sicht bei mir demnächst zwingend erforderlich, um noch den Anschluss in ein Inhouseumfeld zu bekommen, oder kann man das Risiko eingehen, um vielleicht in 2-3 Jahren als Salary-Partner inhouse zu wechseln oder eine eigene Rechtsabteilung in einem kleinen Unternehmen auf zu machen?

Danke für Eure Anregungen und Beiträge!

Lawyer 81
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law and order
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Re: Warum so statisch ? – Exitzeitpunkt aus Kanzlei

Beitrag von law and order »

Ich denke, dass du ruhig noch in der Kanzlei bleiben kannst, sofern du dies noch möchtest.

Ich habe auch neulich eine Anzeige eines großen Konzerns gesehen, in der sie einen SynAnwalt mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung gesucht haben. Außerdem heißt es doch sehr oft, dass mindestens fünf Jahre Berufserfahrung erforderlich sind. Mehr schadet dann nicht.
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veltina
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Re: Warum so statisch ? – Exitzeitpunkt aus Kanzlei

Beitrag von veltina »

Wir suchen auch nur Leute mit 5+ Jahren, gern auch deutlich mehr. Die einzige Frage ist, ob man nach 10 Jahren als Anwalt noch in eine Hierarchie hinein wechseln will, die im Zweifel halt doch etwas enger ist als in der Kanzlei, und auf die diversen Annehmlichkeiten (eigene Assistentin...) verzichten kann. Allerdings: wer sich das nach 5 Jahren noch vorstellen kann, der kann's wohl auch nach 10 Jahren noch.
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law and order
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Re: Warum so statisch ? – Exitzeitpunkt aus Kanzlei

Beitrag von law and order »

veltina hat geschrieben:Wir suchen auch nur Leute mit 5+ Jahren, gern auch deutlich mehr. Die einzige Frage ist, ob man nach 10 Jahren als Anwalt noch in eine Hierarchie hinein wechseln will, die im Zweifel halt doch etwas enger ist als in der Kanzlei, und auf die diversen Annehmlichkeiten (eigene Assistentin...) verzichten kann. Allerdings: wer sich das nach 5 Jahren noch vorstellen kann, der kann's wohl auch nach 10 Jahren noch.
Genau das ist es. Eine schnelle Karriere im Unternehmen kann man nicht hinlegen, insbesondere dann nicht, wenn der Abteilungsleiter noch 20 Jahre bis zur Rente hat. Wenn man dann doch das Glück hat, eine Assistenz zu bekommen, muss man sie dann auch sehr sorgsam behandeln. Der "gute" Kanzleiton ("jetzt sofort") gegenüber dem Sekretariat bleibt dann in der Kanzlei. Ansonsten bekommt man es mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu tun. :(
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