Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

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Moderator: Verwaltung

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Tibor
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Tibor »

Welchen Vertrag möchtest du denn schließen?
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spalter
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von spalter »

Also soweit es um eine Verbeamtung bzw. Ernennung Richter/Staatsanwalt geht, unterschreibst Du ja keinen Vertrag, sondern bekommst eine schöne Urkunde überreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst Du theoretisch ohne Weiteres absagen, was natürlich nicht die feine Art ist. Aber vielleicht ist das in einer solchen Situation auch nicht das Hauptkriterium ;)
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thh
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Welchen Vertrag möchtest du denn schließen?
Den Arbeitsvertrag mit der Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Tibor
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Tibor »

Aber nicht nach Arbeitsrecht; nur Handelsrecht!
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famulus
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von famulus »

=D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Strich
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Strich »

Ach Leute, ja der Vertrag und die cic beim Staatsdienst waren schöne Kalauer. Vergesst doch aber bitte nicht, dass man heute mit 24 Jahren schon staatsdienstbereit sein kann. Da muss man, auch im Referendariat, nicht zwangsläufig erfahren haben, wie man beim Staat beschäftigt wird ;-) Da kann man trotzdem normal antworten. So verschreckt ihr nur alle zukünftigen Forumsmitglieder (was auch gewollt sein kann ^^, aber ich will nichts unterstellen).

Zum Thema hat spalter alles gesagt.
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famulus
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von famulus »

Als "Volljursit", der für den höheren Justizdienst in Betracht kommt, könnte man das halt selbst wissen. Mehr nicht.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
markus87
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von markus87 »

Also bisher hat hier noch niemand dargelegt, wie genau das Rechtsverhältnis zwischen Richter und Staat zustandekommt.
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Levi
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Re: AW: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Levi »

markus87 hat geschrieben:Also bisher hat hier noch niemand dargelegt, wie genau das Rechtsverhältnis zwischen Richter und Staat zustandekommt.
Weil das Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Semester ist - und bei einem angehenden Richter als Grundwissen vorausgesetzt werden kann (oder zumindest die Fähigkeit vorhanden sein sollte, sich dieses Wissen in 2 Minuten selbst zu beschaffen).

Trotzdem hier aber die Antwort: Das öffentlich-rechtliche Statusverhältnis eines Richters kommt durch einen form- und mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt zustande. Form = Urkundenübergabe ; Mitwirkung = Urkunde muss angenommen werden.
markus87
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von markus87 »

Worauf beruht das mit der Mitwirkungsbedürftigkeit?
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Levi
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Re: AW: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Levi »

Art. 12 GG und Art. 33 Abs. 5 GG.
Berufsrichter (und nur um die geht es hier) wurde man in Deutschland noch nie gegen seinen Willen.
halb eins
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von halb eins »

Naja, andere Beamte haben ihre Ernennungsurkunde schon mal nach durchzechter Nacht morgens im Jacket gefunden ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/t ... 43670.html
I would prefer not to.
markus87
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von markus87 »

Und warum ist die körperliche Übergabe der Urkunde zwingende Voraussetzung?
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Strich
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von Strich »

Weil das § 8 Abs. 2 S. 1 BeamtStG so sagt?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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markus87
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Re: Entscheidung bei Zusage für Staatsdienst

Beitrag von markus87 »

JETZT ist zum Thema alles (das Wichtigste) gesagt. Ich glaube nicht, dass eine große Mehrheit der Juristen das sauber verorten kann.
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