Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Jurist

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Gelöschter Nutzer

Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Jurist

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo ich bin Savvas Juraabsolvent in Griechenland und jetzt mache ich einen LLM in München. Ich will nicht nach Griechenland zurückkehren und deshalb denke ich mir an Alternativen, hier zu bleiben.
1. Habe ich mit einer Promotion nach dem LLM eine Chance auf dem Arbeitsmarkt o. besser nochmal studieren u. Staatsexamen ablegen?
2. An welcher Uni? Ich habe mich für Passau, FFM, Berlin u. München entschieden. Alle Faktoren spielen eine Rolle (Niveau, Examen, Lebenskosten u. Qualität, kostenloses Rep. usw)
Bitte Hilfe!
julée
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von julée »

Für Dich dürfte auch der Weg über eine Eignungsprüfung (entspricht dann dem 1. Examen und eröffnet den Weg ins Referendariat) und Referendariat mit anschließendem 2. Examen in Betracht kommen. In dem Fall würde ich aber vielleicht nicht unbedingt in Bayern bleiben, da dort der Stoffumfang im 2. Examen besonders groß ist.

Nur mit einer Promotion wirst Du immer eingeschränkt sein, da diese dann zwar zusammen mit dem LL.M. belegt, dass Du im deutschen Recht hinreichend bewandert bist, Dir aber nicht den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen verschafft.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Gelöschter Nutzer

Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Sabbi

Ich würde mir an Deiner Stelle auch anschauen, ob Du in der Schweiz und Österreich eine Möglichkeit für Dein Studium findest. Dort hättest Du wahrscheinlich mehr Möglichkeiten - natürlich nur innerhalb des dann von Dir gewählten Landes.
Gelöschter Nutzer

Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für Ihre Antworten. Erstens hab ich gehört, dass die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung dauert mind. ein Jahr und ist eigentlich schwer, deswegen glaube ich eine vollständige Anpassung wäre empfehlenswert. Und ja Bayern ist sehr anspruchsvoll und daher habe ich mir an die Möglichkeit gedacht,nach Frankfurt am Main zu ziehen. Und es ist offenbar, dass eine Promotion eigentlich nur begrenzt wirken würde.
Ich habe überhaupt keine Ahnung über die Möglichkeiten in der Schweiz und Österreich. Was gilt da anders? Nochmal Danke!
julée
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von julée »

Natürlich, die Eignungsprüfung ist anspruchsvoll, da man sich innerhalb kurzer Zeit auf die Klausuren des ersten Examens vorbereiten muss. Allerdings würde es, selbst wenn man hierfür 2 Jahre einplant, deutlich schneller gehen als ein reguläres Jurastudium und würde Dir den vollen Zugang zum juristischen Arbeitsmarkt in Deutschland eröffnen.

Eine Bekannte (allerdings aus dem EU-Ausland) hatte ziemliche Mühe, eine juristische Stelle zu finden, für die sie auch formal in Betracht kommt. Und das, obwohl sie etliche Jahre an der Uni gearbeitet und Spezialkenntnisse erworben hat. Sie hat am Ende was gefunden, aber wie gesagt: einfach war das nicht.

Die Frage dürfte aber vor allem sein, in welchem Bereich Du arbeiten möchtest und welche Optionen Du Dir offenhalten möchtest. Ich nehme an, ohne weitere Voraussetzungen kannst Du auch in Griechenland noch nicht den Zugang zur Anwaltschaft erlangen? Weil dann würden ja wieder die Anerkennungsrichtlinien eingreifen.
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OJ1988
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von OJ1988 »

Ggf. gibt es da verschiedene 'Eignungsprüfungen' (von welcher julée spricht, weiß ich nicht), aber ich kenne das so, dass Absolventen ausländischer Jurastudiengänge sich auf eine Prüfung vorbereiten, die unmittelbar zur RA-Tätigkeit in D berechtigt, ohne dass man noch die 2 Jahre Ref dazwischenschieben müsste.
julée
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Ggf. gibt es da verschiedene 'Eignungsprüfungen' (von welcher julée spricht, weiß ich nicht), aber ich kenne das so, dass Absolventen ausländischer Jurastudiengänge sich auf eine Prüfung vorbereiten, die unmittelbar zur RA-Tätigkeit in D berechtigt, ohne dass man noch die 2 Jahre Ref dazwischenschieben müsste.
Ich beziehe mich auf die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 112a DRiG (in der Regel keine Gleichwertigkeit, daher Eignungsprüfung erforderlich). Und dann gibt es noch ein Anerkennungsverfahren für Anwälte aus dem EWR-Raum, was aber voraussetzt, dass man im Heimatstaat bereits zur Ausübung des Anwaltsberufs berechtigt ist.
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von OJ1988 »

Da der TE aus Griechenland kommt und dort ein Jurastudium abgeschlossen hat (was in anderen mit bekannten Rechtsordnungen durchaus bereits zur Ausübung des Anwaltsberufs berechtigt), kommt das ja auch in Betracht.

Liest man die §§ 1, 16 EuRAG und die Anlage des EuRAG im Zusammenhang, ginge es konkret um die Frage, ob der TE allein aufgrund des abgeschlossenen Studiums in Griechenland als "Δικηγόρος (Dikigoros)" arbeiten dürfte. Dann könnte er unmittelbar die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG ablegen und müsste nicht noch das Ref machen.
julée
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von julée »

Deshalb ja meine Frage, ob der TE in Griechenland unmittelbar Zugang zur Anwaltschaft hat - wobei die Schlüsselpassage in § 1 EuRaG "berechtigt (...), als Rechtsanwalt (...) selbständig tätig zu sein" ist. Aber in den meisten Fällen, in denen jemand nach dem Erasmus-Jahr oder einem LL.M. hier hängen bleibt, führt der Weg über die Gleichwertigkeits-/Eignungsprüfung und das Referendariat.


Und: Die Seite ist alt, aber es sieht danach aus, als gebe es auch in Griechenland ein Referendariat: http://www.dgjv.de/documents/a_kerameos.html
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sollte der Threadersteller über § 16 EuRAG vorgehen, dürfte er aber auch nur unter der griechischen Berufsbezeichnung den Beruf des Rechtsanwalts hierzulande ausüben (sich also gerade nicht "Rechtsanwalt" nennen oder mit "Rechtsanwalt" werben). Welcher Mandant dann bei unterstellter Selbständigkeit zu ihm kommt bzw. welcher Arbeitgeber/welche Kanzlei ihn unter den Voraussetzungen einstellt, sei dahin gestellt. Sollte eine endgültige Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt gewünscht sein, ist der Weg über die Eignungsprüfung nach § 112a DRiG und das Referendariat erfolgsversprechender, wenn auch sicherlich steiniger.
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Tibor
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Tibor »

Ich dachte man ist nach § 11 EuRAG drei Jahre "griechischer Rechtsanwalt" mit Niederlassung in Deutschland und kann sich dann als normaler deutscher RA zulassen?

Voraussetzung ist natürlich, dass man auch in Griechenland als Anwalt zugelassen ist. Ich meine dort ist auch eine Art Referendariat vorgesehen.
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Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von OJ1988 »

Privateerio hat geschrieben:Sollte der Threadersteller über § 16 EuRAG vorgehen, dürfte er aber auch nur unter der griechischen Berufsbezeichnung den Beruf des Rechtsanwalts hierzulande ausüben (sich also gerade nicht "Rechtsanwalt" nennen oder mit "Rechtsanwalt" werben). Welcher Mandant dann bei unterstellter Selbständigkeit zu ihm kommt bzw. welcher Arbeitgeber/welche Kanzlei ihn unter den Voraussetzungen einstellt, sei dahin gestellt. Sollte eine endgültige Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt gewünscht sein, ist der Weg über die Eignungsprüfung nach § 112a DRiG und das Referendariat erfolgsversprechender, wenn auch sicherlich steiniger.
Das gilt für niedergelassene europäische Rechtsanwälte nach § 2 Abs. 1 EuRAG. Diese können erst nach 3jähriger Tätigkeit zur Rechtsanwaltschaft ieS zugelassen werden, § 11 Abs. 1 EuRAG. Wenn man die Eignungsprüfung nach § 16 Abs. 1 EuRAG ablegt, kann man unmittelbar zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.
Gelöschter Nutzer

Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Griechenland ist es grds so: 1 1/2 Jahre Referendariat dann Staatsexamen und dann wird einem der Weg zur Anwaltschaft eröffnet. Ich denke mir trotzdem und ungeachtet aller dieser Möglichkeiten zur Anerkennung und Niederlassung, dass es besser ist als deutscher Jurist mit deutschem Abschluss einzusteigen, sonst werde ich nicht als gleichwertig betrachtet geschweige denn ob ich das Ref schon nicht gemacht habe.
Und meine Frage an Sie: lohnt sich die Bemühung? Gibt es einen Unterschied zwischen dem in DE absolvierenden und dem europäischen Anwalt zumind. auf dem tatsächlichen Arbeitsmarkt u. nicht nur als Formalität.
Ich danke Ihnen für Ihre erleuchtende Antworten!
Gelöschter Nutzer

Re: Jura o. Promotion? Und wo?Verzweifelter ausländischer Ju

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sabbi hat geschrieben:Ich habe überhaupt keine Ahnung über die Möglichkeiten in der Schweiz und Österreich. Was gilt da anders? Nochmal Danke!
Zur Schweiz gäbe es hier schon eine Diskussion mit Links: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 23#p739919

Du könntest evtl. in Genf einen geeigneten Weg finden. Da wäre Deine bisherige Ausbildung auch etwas wert für die UNO und ähnliche internationale Zentren in Genf.

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/au ... ionen.html
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