Gehaltsverhandlung Großkanzlei
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Luther ist zB vor zwei Jahren genau diesen Weg gegangen. Während das typische Einstiegsgehalt bei 65 bis 70k lag, sind für Spitzenkandidaten (wie immer sich das definiert) bis zu 85k drin
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Das Bewusstsein, dass der 1st-year-Kollege ggf. mehr verdient als man selbst, ist in D für so manchen schlicht unerträglich.Samson hat geschrieben:Luther ist zB vor zwei Jahren genau diesen Weg gegangen. Während das typische Einstiegsgehalt bei 65 bis 70k lag, sind für Spitzenkandidaten (wie immer sich das definiert) bis zu 85k drin
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
In der Tat führte das zu Konfrontationen. Aber weniger ausgehend von Berufseinsteiger als von Senior Associates.OJ1988 hat geschrieben:Das Bewusstsein, dass der 1st-year-Kollege ggf. mehr verdient als man selbst, ist in D für so manchen schlicht unerträglich.Samson hat geschrieben:Luther ist zB vor zwei Jahren genau diesen Weg gegangen. Während das typische Einstiegsgehalt bei 65 bis 70k lag, sind für Spitzenkandidaten (wie immer sich das definiert) bis zu 85k drin
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Tja. Und dann geht er nach ein bis zwei besser bezahlten Jahren, wenn er endlich rund läuft, in die Justiz. Und der nächste kommt.OJ1988 hat geschrieben:Das Bewusstsein, dass der 1st-year-Kollege ggf. mehr verdient als man selbst, ist in D für so manchen schlicht unerträglich.Samson hat geschrieben:Luther ist zB vor zwei Jahren genau diesen Weg gegangen. Während das typische Einstiegsgehalt bei 65 bis 70k lag, sind für Spitzenkandidaten (wie immer sich das definiert) bis zu 85k drin
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Es ist mittelbar aber für den 1st year schwer, weil die 2nd/3rd etc höheres Gehalt beim 1st year gleichstellen mit "das muss der können". Das kann schlicht dazu führen, dass der Sr den Jr auflaufen lässt, kann schlecht für das Partnerteam werden, wenn der Partner das nicht mitbekommt.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Achso. Das läuft bei uns unter "Budget".thh hat geschrieben:Eine Kappungsgrenze, d.h. eine vereinbarte Obergrenze für das Honorar oder die zu berechnende Stundenzahl.Pillendreher hat geschrieben:Was ist denn ein "cap"?
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Ist doch egal, wie man das Kind nennt. Auf jeden Fall ein ungeliebtes Kind. Am liebsten sind doch die Antworten: "We accept your terms and rates and looking forward for our meeting..."
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Das dürfte oftmals die naheliegende Folge sein, wenn man (vielleicht auch nur mäßig zufriedenen) älteren Mitarbeitern versucht zu erklären, der Neuling bekomme jetzt eben mehr Geld, weil der ja so top qualifiziert sei und sich sonst keiner finde, der für weniger anfange. Geld ist eben auch eine Form der Anerkennung.Tibor hat geschrieben:Es ist mittelbar aber für den 1st year schwer, weil die 2nd/3rd etc höheres Gehalt beim 1st year gleichstellen mit "das muss der können". Das kann schlicht dazu führen, dass der Sr den Jr auflaufen lässt, kann schlecht für das Partnerteam werden, wenn der Partner das nicht mitbekommt.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Klar, gesund sind Gehaltserhöhungen nur, wenn sie die Neueinsteiger bekommen, aber auch die bereits im Unternehmen tätigen. Das Problem bei den 6-stelligen Einstiegsgehältern ist ja, dass bereits ein "Inflationsausgleich" von 2% zu deutlichen Nominalwerten führt.
Das Gegenteil sind die Kanzlein, die weiterhin seit den letzten DM-Höhen mit 80TDM p.a. nun nur 2-3% p.a. draufgelegt haben und meinen, mit 60-70T€ noch konkurrenzfähig zu sein. Da klaffen mitunter riesige Lücken.
Ein gutes Bsp. sind mE die Big4 Gesellschaften. Die haben zwischen 2005 und 2015 völlig den Aufsprung verpasst, die dachten noch 2010 mit 50T€ p.a. Prädikatsabsolventen zu bekommen und Arbeitseinsätze bis nach 20 Uhr dafür abrufen zu können, weil man dann als Gehaltsschmankerl ein ÖPNV-Ticket drauflegt oder so. Das liegt eben auch zum großen Teil daran, dass man eben den bisher Angestellten nicht Aufschläge von 4-5% p.a. zahlen kann/will, weil sich dort auch unzählige Minderleister finden.
Das Gegenteil sind die Kanzlein, die weiterhin seit den letzten DM-Höhen mit 80TDM p.a. nun nur 2-3% p.a. draufgelegt haben und meinen, mit 60-70T€ noch konkurrenzfähig zu sein. Da klaffen mitunter riesige Lücken.
Ein gutes Bsp. sind mE die Big4 Gesellschaften. Die haben zwischen 2005 und 2015 völlig den Aufsprung verpasst, die dachten noch 2010 mit 50T€ p.a. Prädikatsabsolventen zu bekommen und Arbeitseinsätze bis nach 20 Uhr dafür abrufen zu können, weil man dann als Gehaltsschmankerl ein ÖPNV-Ticket drauflegt oder so. Das liegt eben auch zum großen Teil daran, dass man eben den bisher Angestellten nicht Aufschläge von 4-5% p.a. zahlen kann/will, weil sich dort auch unzählige Minderleister finden.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Klar, die Lücken sind z. T. enorm. Und ein Unterschied von 50k/a ist doch "erklärungsbedürftig", selbst wenn 60-70k an sich kein schlechtes Gehalt sind.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Es dürfte jeder mittelgroßen Kanzlei klar sein, dass sie mit 60-70k brutto nicht die Doppel-VB'ler bekommt. Dass dort - und sei es auch nur vereinzelt - der Glaube besteht, 'konkurrenzfähig' zu sein, kann ich nicht wirklich glauben.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
"der Kanzlei"? Wie definierst du das? Der Mehrzahl der oder allen Partner/n? Den Angestellten vom Recruiting?OJ1988 hat geschrieben:Es dürfte jeder mittelgroßen Kanzlei klar sein, dass sie mit 60-70k brutto nicht die Doppel-VB'ler bekommt. Dass dort - und sei es auch nur vereinzelt - der Glaube besteht, 'konkurrenzfähig' zu sein, kann ich nicht wirklich glauben.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Wieso nicht? Es gibt genügend Kandidaten, denen das Gehalt ziemlich humpe ist. Nahbereichsempirie: in meinem Bekannten- und Freudeskreis außerhalb dieses Forums habe ich ca. 20-30 Leute mit Doppelt-Vollbefriedigend oder besser, bei denen ich einigermaßen über ihr Einstiegsgehalt informiert bin - Justiz und Wissenschaft außen vor. Hiervon waren vielleicht fünf im ersten Jahr über 70.000 Euro brutto.OJ1988 hat geschrieben:Es dürfte jeder mittelgroßen Kanzlei klar sein, dass sie mit 60-70k brutto nicht die Doppel-VB'ler bekommt.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Montag 28. November 2016, 14:30, insgesamt 2-mal geändert.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Das Problem liegt auch daran, dass die BWLer das Geschäft bestimmen und da eben kein Einsteiger über 60.000 EUR verdient. Wenn nun ein Jurist in einem Zweig, der wenig zum Gesamtergebnis beiträgt, 80.000 EUR bekommt, akzeptiert das niemand in der großen Gesellschaft.Tibor hat geschrieben: Ein gutes Bsp. sind mE die Big4 Gesellschaften. Die haben zwischen 2005 und 2015 völlig den Aufsprung verpasst, die dachten noch 2010 mit 50T€ p.a. Prädikatsabsolventen zu bekommen und Arbeitseinsätze bis nach 20 Uhr dafür abrufen zu können, weil man dann als Gehaltsschmankerl ein ÖPNV-Ticket drauflegt oder so. Das liegt eben auch zum großen Teil daran, dass man eben den bisher Angestellten nicht Aufschläge von 4-5% p.a. zahlen kann/will, weil sich dort auch unzählige Minderleister finden.
Zuletzt geändert von EinHeinz am Montag 28. November 2016, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei
Die Personalverantwortlichen in den von dir oben angesprochenen Kanzleien. Die sehen dann im Zweifel auch, wer sich auf die Anzeigen meldet - und wer nicht. Oder siehst du das anders?