Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

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JuristaD
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Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

Beitrag von JuristaD »

Ich habe das Glück relativ nahtlos nach dem Referendariat (1.vb/2.b) einen Job im bei einer mittelständischen insolvenzrechtlichen Kanzlei gefunden zu haben. Insolvenz- und Arbeitsrecht waren meine bisherigen Ausbildungs-/Tätigkeitsschwerpunkte in Studium und Referendariat (bzw. ich habe schon während des Referendariats in der genannten Kanzlei gejobbt). Der Vertrag ist erst einmal auf ein Jahr befristet, bis Ende 2017. Wer sich etwas auskennt, weiß, dass jedenfalls im Insolvenzrecht bzw. bei den Insolvenzverwaltern zunehmend Ebbe herrscht und die ganze Branche nicht genau weiß, wo zukünftig die Reise hingeht. Der nächste Wirtschaftsabschwung kommt bestimmt, die Frage ist nur, wie lange das noch dauert. Und erfahrene Verwalter sagen mir, dass es angeblich noch nie so schlimm gewesen sei. Mittelfristig als neuer Insolvenzverwalter Fuß fassen zu wollen, ist jedenfalls derzeit sinnlos. Auch im Arbeitsrecht gehen die Fallzahlen aufgrund der Arbeitsmarktsituation spürbar zurück, das habe ich erst kürzlich in meiner Wahlstation beim LAG gesehen.

Jedenfalls stellt sich für mich die Frage, wie ich jetzt strategisch weitermachen soll. Ich würde gerne relativ bald einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Arbeitsrecht machen (Insolvenzrecht macht für mich derzeit aus o.g. Gründen keinen Sinn). Zum einen weil es mich interessiert. Zum anderen weil ich keine Ahnung habe, ob ich nach dem einjährigen Vertrag bei der jetzigen Kanzlei bleiben kann. Und in den ganzen Stellenanzeigen, die ich so lese, wird das Thema Fachanwaltslehrgang/-titel immer wieder angesprochen. Sichtbare Spezialisierung wird neben Berufserfahrung sehr häufig als Voraussetzung genannt.
Dagegen spricht aber, dass ich nicht genau weiß, ob ich langfristig wirklich im Arbeitsrecht arbeiten möchte (was ich bisher in Arbeitgeber-Kanzleien zum Thema "Wir suchen einen Kündigungsgrund" mitbekommen habe, hat mich trotz meines Interesses am Fachgebiet zweifeln lassen, zumal es auf AN- und AG-Seite meist nur schwarz oder weiß, aber kaum grau gibt). Und es gibt lt. BRAK-Statistik in keinem Fachgebiet so viele Fachanwälte wie im Arbeitsrecht (neben Familienrecht beinahe einsamer Spitzenreiter). Aber jetzt auf Verdacht ohne entsprechende Berufserfahrung irgendein anderes Fachgebiet als Fachanwaltslehrgang zu belegen, nur weil dort die wirtschaftlichen Perspektiven o.ä. vermeintlich besser sind, macht auch keinen Sinn.

Was würdet ihr also machen? Erst einmal arbeiten und sehen wie sich alles entwickelt bzw. das mit dem Fachanwaltslehrgang noch ein oder zwei Jahre aufschieben? Oder den Lehrgang im Arbeitsrecht jetzt machen, getreu dem Motto "schadet ja nicht" (mal abgesehen von den nicht unerheblichen Kosten)?

Zu welchem Zeitpunkt habt ihr Fachanwaltslehrgänge besucht?
Herr Schraeg
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Re: Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

Beitrag von Herr Schraeg »

Wenn Du noch nicht weisst, in welchem Bereich Du später arbeiten willst oder wirst, ist der Sinn des FA-Lehrgangs in der Tat diskutabel. Nur am Rande: ich dachte immer, ein Wirtschaftabschwung ist gerade gut für Insolvenzverwalter?

Umgekehrt ist aber zu bedenken, dass es im Lauf der Zeit immer schwieriger werden wird, die Zeit für den Lehrgang zu finden, weil Du stärker in Mandate eingebunden bist. Überdies sollte es Dir heute noch ziemlich leicht fallen, eine Menge Stoff zu lernen und mit der Hand Klausuren zu schreiben - auch das kann sich im Lauf der Jahre ändern.

Ich habe den Lehrgang mit rund drei Jahren Berufserfahrung gemacht und bin sehr froh, es nicht noch länger hinausgeschoben zu haben.
JuristaD
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Re: Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

Beitrag von JuristaD »

Herr Schraeg hat geschrieben:Nur am Rande: ich dachte immer, ein Wirtschaftabschwung ist gerade gut für Insolvenzverwalter?
Sicher, aber seit 2009 haben wir stetiges Wirtschaftswachstum oder jedenfalls Stagnation. Ergo jedes Jahr sinkende Insolvenzen.
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Tibor
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Re: Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

Beitrag von Tibor »

Vor allem Insolvenztourismus nach England und in den Elsaß.
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Parabellum
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Re: Fachanwaltslehrgang - Zeitpunkt/Fachrichtung (ArbR/InsR)

Beitrag von Parabellum »

Herr Schraeg hat geschrieben:Wenn Du noch nicht weisst, in welchem Bereich Du später arbeiten willst oder wirst, ist der Sinn des FA-Lehrgangs in der Tat diskutabel. Nur am Rande: ich dachte immer, ein Wirtschaftabschwung ist gerade gut für Insolvenzverwalter?

Umgekehrt ist aber zu bedenken, dass es im Lauf der Zeit immer schwieriger werden wird, die Zeit für den Lehrgang zu finden, weil Du stärker in Mandate eingebunden bist. Überdies sollte es Dir heute noch ziemlich leicht fallen, eine Menge Stoff zu lernen und mit der Hand Klausuren zu schreiben - auch das kann sich im Lauf der Jahre ändern.

Ich habe den Lehrgang mit rund drei Jahren Berufserfahrung gemacht und bin sehr froh, es nicht noch länger hinausgeschoben zu haben.
Hier nach zwei Jahren. Fand ich einen guten Zeitpunkt. Man hat schon Einiges gesehen und kann deshalb mit den praktischen Bezügen mehr anfangen. Andererseits bestehen die von Herrn Schraeg skizzierten Zwänge noch nicht in überwältigendem Maße.

In einen FA-Kurs, an dem ich eigentlich kein Interesse habe, würde ich aber nicht freiwillig gehen. Ich fand meinen schon schlimm genug.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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