Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
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Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Moin,
mal eine paar ganz allgemeine Fragen zur Bewerbung bei verschiedenen Arbeitgebern für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt
1. Wie viele Bewerbungen gleichzeitig haltet ihr für angemessen?
2. Würdet ihr jeweils offen kommunizieren, wo ihr euch sonst noch bewerbt?
3. Kann man sich ggf. von allen konkrete Angebote machen lassen und jeweils offen kommunizieren, dass man die Angebote zunächst sammelt und dann in angemessener Zeit entscheidet (vorausgesetzt, die Kanzlei hat auch keinen besonderen Zeitdruck)
4. Angenommen, man bekommt finanziell bessere Angebote bei anderen Kanzleien, würdet ihr das auch offen sagen?
5. Fällt jemandem noch etwas wichtiges zur Taktik bei mehreren Bewerbungen ein?
Vielen Dank für Ratschläge, Meinungen etc.!
mal eine paar ganz allgemeine Fragen zur Bewerbung bei verschiedenen Arbeitgebern für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt
1. Wie viele Bewerbungen gleichzeitig haltet ihr für angemessen?
2. Würdet ihr jeweils offen kommunizieren, wo ihr euch sonst noch bewerbt?
3. Kann man sich ggf. von allen konkrete Angebote machen lassen und jeweils offen kommunizieren, dass man die Angebote zunächst sammelt und dann in angemessener Zeit entscheidet (vorausgesetzt, die Kanzlei hat auch keinen besonderen Zeitdruck)
4. Angenommen, man bekommt finanziell bessere Angebote bei anderen Kanzleien, würdet ihr das auch offen sagen?
5. Fällt jemandem noch etwas wichtiges zur Taktik bei mehreren Bewerbungen ein?
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- Ara
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Das hängt vermutlich hauptsächlich von den Examensnoten ab?
Wenn du dich mit nem Doppel-VB in ner kleineren Kanzlei bewirbst, ist es ja allen bewusst, dass du auch jederzeit in den Staatsdienst oder die GK könntest.
Wenn du dich mit nem Doppel-VB in ner kleineren Kanzlei bewirbst, ist es ja allen bewusst, dass du auch jederzeit in den Staatsdienst oder die GK könntest.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- famulus
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
1. Ich würde mich bei allen bewerben, bei denen ich mir zu arbeiten vorstellen kann.Guglhupf hat geschrieben:Moin,
mal eine paar ganz allgemeine Fragen zur Bewerbung bei verschiedenen Arbeitgebern für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt
1. Wie viele Bewerbungen gleichzeitig haltet ihr für angemessen?
2. Würdet ihr jeweils offen kommunizieren, wo ihr euch sonst noch bewerbt?
3. Kann man sich ggf. von allen konkrete Angebote machen lassen und jeweils offen kommunizieren, dass man die Angebote zunächst sammelt und dann in angemessener Zeit entscheidet (vorausgesetzt, die Kanzlei hat auch keinen besonderen Zeitdruck)
4. Angenommen, man bekommt finanziell bessere Angebote bei anderen Kanzleien, würdet ihr das auch offen sagen?
5. Fällt jemandem noch etwas wichtiges zur Taktik bei mehreren Bewerbungen ein?
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2. Natürlich nicht - wieso sollte man das tun?
3. Klar kann man - wenn man so ein geiler Typ ist, den alle wollen - sammeln. Ich würde das Sammeln allerdings nicht "offen kommunizieren", sondern einfach um eine gewisse Bedenkzeit bitten. Aber die Kanzleien sind ja auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen.
4. Das würde ich dann aus Eigeninteresse wohl anbringen, ja.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Unterstellen wir mal Doppel-VB oder besser und Bewerbung bei "Boutiquen" oder "Mittelstand"...
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten!famulus hat geschrieben:1. Ich würde mich bei allen bewerben, bei denen ich mir zu arbeiten vorstellen kann.Guglhupf hat geschrieben:Moin,
mal eine paar ganz allgemeine Fragen zur Bewerbung bei verschiedenen Arbeitgebern für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt
1. Wie viele Bewerbungen gleichzeitig haltet ihr für angemessen?
2. Würdet ihr jeweils offen kommunizieren, wo ihr euch sonst noch bewerbt?
3. Kann man sich ggf. von allen konkrete Angebote machen lassen und jeweils offen kommunizieren, dass man die Angebote zunächst sammelt und dann in angemessener Zeit entscheidet (vorausgesetzt, die Kanzlei hat auch keinen besonderen Zeitdruck)
4. Angenommen, man bekommt finanziell bessere Angebote bei anderen Kanzleien, würdet ihr das auch offen sagen?
5. Fällt jemandem noch etwas wichtiges zur Taktik bei mehreren Bewerbungen ein?
Vielen Dank für Ratschläge, Meinungen etc.!
2. Natürlich nicht - wieso sollte man das tun?
3. Klar kann man - wenn man so ein geiler Typ ist, den alle wollen - sammeln. Ich würde das Sammeln allerdings nicht "offen kommunizieren", sondern einfach um eine gewisse Bedenkzeit bitten. Aber die Kanzleien sind ja auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen.
4. Das würde ich dann aus Eigeninteresse wohl anbringen, ja.
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Diejenigen bei denen du dich bewirbst leben ja nicht hinterm Mond. Es ist klar, dass du dich woanders bewirbst und dementsprechend alle Gespräche abwartest, sofern es zeitlich passt. Welche Kanzleien oder Arbeitgeber das sind, ist dem Gesprächspartner wohl ziemlich egal.
Wenn das Gehaltsthema aufkommt, kannst du dein Wunschgehalt ja nennen und die entsprechende Begründung (Markt, Konkurrenz, geiler Typ) hinzufügen. Allerdings erscheint es mir töricht, mich bei einer Kanzlei zu bewerben die 65-75k zahlt, man 90k will und dann als Argument bringt, aber Fleischer Metzger & Coll. zahlen 95k, das will ich auch haben, da müsse schon etwas mehr kommen.
Wenn das Gehaltsthema aufkommt, kannst du dein Wunschgehalt ja nennen und die entsprechende Begründung (Markt, Konkurrenz, geiler Typ) hinzufügen. Allerdings erscheint es mir töricht, mich bei einer Kanzlei zu bewerben die 65-75k zahlt, man 90k will und dann als Argument bringt, aber Fleischer Metzger & Coll. zahlen 95k, das will ich auch haben, da müsse schon etwas mehr kommen.
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Bei Berufseinsteigern hält sich die Flexibilität der potenziellen Arbeitgeber bzgl. des Einstiegsgehalts ohnehin meist in Grenzen, wenn man nicht gerade Dr. Max Mustermann, LL.M. (Harvard) mit Doppel-Gut ist.
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Allerdings. Sollte man denken, dass sowas nicht passiert. Habe ich aber selbst gerade in einem Bewerbungsgespräch (mit anderen Zahlen) erlebt. Kam mehr so mittel gut an.EinHeinz hat geschrieben:Allerdings erscheint es mir töricht, mich bei einer Kanzlei zu bewerben die 65-75k zahlt, man 90k will und dann als Argument bringt, aber Fleischer Metzger & Coll. zahlen 95k, das will ich auch haben, da müsse schon etwas mehr kommen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Grundsätzlich schließe ich mich Famulus an: So viele wie nötig. Sinnvoll erscheint es mir aber, sich zunächst auf einige potentielle AG zu beschränken, z.B. ca. 5, um Vorstellungstermine und beiderseitige Entscheidungsfristen miteinander koordinieren zu können. Außerdem sollte beachtet werden, dass strukturell unterschiedliche Fristen bestehen. Extremfälle: Kanzleien einerseits und Öffentlicher Dienst andererseits.Guglhupf hat geschrieben:1. Wie viele Bewerbungen gleichzeitig haltet ihr für angemessen?
Natürlich nicht. Warum auch?2. Würdet ihr jeweils offen kommunizieren, wo ihr euch sonst noch bewerbt?
So wie von Dir formuliert ("bedanken wir uns für Ihr Angebot, auf das wir unaufgefordert in angemessener Frist zurück kommen werden, sofern sich nicht noch eine bessere Gelegenheit bietet...") auf keinen Fall. Eine Verlängerung von Entscheidungsfristen habe ich als unproblematisch erlebt. Letztlich handelt es sich hier um eine peinliche Situation, die man vermeiden sollte (siehe dazu auch Antwort zu Frage 1).3. Kann man sich ggf. von allen konkrete Angebote machen lassen und jeweils offen kommunizieren, dass man die Angebote zunächst sammelt und dann in angemessener Zeit entscheidet (vorausgesetzt, die Kanzlei hat auch keinen besonderen Zeitdruck)
Kann man machen. Die naheliegende Antwort auf "Bei XY würde ich aber Z EUR verdienen!" ist aber "Dann fangen Sie da doch an". Zweifelhaft, ob das das Vorstellungsgespräch weiterbringt.4. Angenommen, man bekommt finanziell bessere Angebote bei anderen Kanzleien, würdet ihr das auch offen sagen?
Wie schon von anderen erwähnt: Der Gehaltswunsch sollte aus sich heraus schlüssig sein.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Was wäre denn eine grundsätzlich "normale" Entscheidungsfrist, die man sich ggf. erbitten könnte?
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Ulkig. Bin gerade ja seit zwei Tagen mittendrin und der Öffentliche Dienst reagiert extrem schnell - gestern und heute schon sehr weitreichende Telefonate geführt. Kanzleien und Verbände reagieren eher langsam und unpersönlich. Wobei ich das vor ein paar Monaten noch anders erlebt habe - da aber ohne die Beteiligung des ÖD - und nun mich dort wieder melden muss, um zu schauen, ob die potentiellen Zusagen noch gelten.Parabellum hat geschrieben:Grundsätzlich schließe ich mich Famulus an: So viele wie nötig. Sinnvoll erscheint es mir aber, sich zunächst auf einige potentielle AG zu beschränken, z.B. ca. 5, um Vorstellungstermine und beiderseitige Entscheidungsfristen miteinander koordinieren zu können. Außerdem sollte beachtet werden, dass strukturell unterschiedliche Fristen bestehen. Extremfälle: Kanzleien einerseits und Öffentlicher Dienst andererseits.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Bewerbung bei mehreren Arbeitgebern
Ich nehme immer das zeitlich letzte Bewerbungsgespräch plus drei Tage. Aber ich würde mich auch nicht zu breit streuen, um hier nicht Unwohlsein der Gegenseite zu erzeugen. Wobei ich immer klar kommuniziere, wo ich mich beworben habe, in der Regel aber anonymisiert.Guglhupf hat geschrieben:Was wäre denn eine grundsätzlich "normale" Entscheidungsfrist, die man sich ggf. erbitten könnte?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.