Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Moderator: Verwaltung
Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Hallo,
ich arbeite bisher als Student auf 450€-Basis für 10€/Stunde in einer mittelständischen Kanzlei.
Nach dem bald folgenden Abschluss meines Studiums möchte ich dort parallel zur Promotion zwei Tage pro Woche arbeiten, wodurch ich über die 450€-Grenze kommen werde.
Nun wurde ich nach meinen Gehaltsvorstellungen (pro Stunde) gefragt.
Was kann ich realistischerweise vorschlagen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich arbeite bisher als Student auf 450€-Basis für 10€/Stunde in einer mittelständischen Kanzlei.
Nach dem bald folgenden Abschluss meines Studiums möchte ich dort parallel zur Promotion zwei Tage pro Woche arbeiten, wodurch ich über die 450€-Grenze kommen werde.
Nun wurde ich nach meinen Gehaltsvorstellungen (pro Stunde) gefragt.
Was kann ich realistischerweise vorschlagen?
Vielen Dank für eure Antworten!
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 30
- Registriert: Donnerstag 20. Oktober 2016, 10:16
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Als grobe Orientierungshilfe: http://www.azur-online.de/geld/ (Verwaister Link automatisch entfernt) unter "Gehälter für wissenschaftliche Mitarbeiter". Dort sieht man ganz gut, dass die Unterschiede unter den Mittelständlern teils recht groß sind. Unter 15€ würde ich mich nicht "abspeisen" lassen. Man muss schließlich auch von irgendwas seinen Lebensunterhalt bestreiten
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Als Orientierungshilfe: 10€ ist nicht weit weg vom Mindestlohn. Du hast nach dem 1. Examen aber ein 5jähriges Studium hinter dir, das dir (anders als bei einigen Geschwätzwissenschaften) Fähigkeiten vermittelt hat, die für deine Tätigkeit hilfreich sind. Eine Bezahlung als ungelernter Arbeiter entspricht dem kaum. 15€ erschienen mir da auch als Untergrenze.
- Muirne
- Urgestein
- Beiträge: 6243
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
+1 zu mindestens 15 Eur. Finde auch 18-20 nicht wirklich unverschämt.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3751
- Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Wissenschaftliche Mitarbeiter bringen für Kanzleien oft wenig Gegenwert und sind eher eine Marketingmaßnahme, daher finde ich deinen Vergleich etwas schräg. Die Frage ist ja, welchen Mehrwert jemand für die Kanzlei bringt. Der Anspruch, dass allein ein abgeschlossenes Studium dazu berechtigen soll, ein bestimmtes Gehalt zu bekommen, solltest du im Bewerbungsgespräch besser nicht äußern.OJ1988 hat geschrieben:Als Orientierungshilfe: 10€ ist nicht weit weg vom Mindestlohn. Du hast nach dem 1. Examen aber ein 5jähriges Studium hinter dir, das dir (anders als bei einigen Geschwätzwissenschaften) Fähigkeiten vermittelt hat, die für deine Tätigkeit hilfreich sind. Eine Bezahlung als ungelernter Arbeiter entspricht dem kaum. 15€ erschienen mir da auch als Untergrenze.
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Dass Beschäftigungen als WissMit immer und in jedem Fall keinen Gegenwert bringen, stimmt so natürlich aber auch nicht. Und auch sonst: Wenn das ne Marketing-Sache sein soll, sind 10€/h ja erst Recht verfehlt.Kasimir hat geschrieben:Wissenschaftliche Mitarbeiter bringen für Kanzleien oft wenig Gegenwert und sind eher eine Marketingmaßnahme, daher finde ich deinen Vergleich etwas schräg. Die Frage ist ja, welchen Mehrwert jemand für die Kanzlei bringt. Der Anspruch, dass allein ein abgeschlossenes Studium dazu berechtigen soll, ein bestimmtes Gehalt zu bekommen, solltest du im Bewerbungsgespräch besser nicht äußern.OJ1988 hat geschrieben:Als Orientierungshilfe: 10€ ist nicht weit weg vom Mindestlohn. Du hast nach dem 1. Examen aber ein 5jähriges Studium hinter dir, das dir (anders als bei einigen Geschwätzwissenschaften) Fähigkeiten vermittelt hat, die für deine Tätigkeit hilfreich sind. Eine Bezahlung als ungelernter Arbeiter entspricht dem kaum. 15€ erschienen mir da auch als Untergrenze.
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
- Muirne
- Urgestein
- Beiträge: 6243
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Kasimir hat geschrieben:
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Wenn er nichts bringt, muss man ihn doch jetzt nicht für mehr als 450 € anstellen, obwohl es vorher auch der 450 € Job getan hat.
Es handelt sich ja auch nicht um ne Refstelle, wie ich das verstanden habe.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3751
- Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Stimmt. Die Frage, die ich aus Arbeitgebersicht stellen würde: Inwiefern ändert sich das Aufgabenspektrum, d.h. wird der TE einen höheren Mehrwert schaffen. In der Tat ist da nach einer Bewährungszeit als Student nun ein Aufschlag drin. Zu beachten wird ja vor allem sein, dass zukünftig auch Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen. Grob kalkuliert kann man ja immer rechnen, dass man sehr gut bezahlt wird, wenn man mit einem Drittel seines Umsatzes nach Hause geht. Bei 15 Euro pro Stunde müsstest du also 45 Euro Umsatz machen. Nun rechne die Zeit, die du an anrechenbaren Stunden hast und wie hoch der für dich angesetzte Stundensatz ist. Dann kannst du ausrechnen, welcher Stundenlohn angemessen ist. Es handelt sich ja nicht um gegriffene Werte. Da man mit dir zufrieden ist, würde ich mich aber auch nicht unter Wert verkaufen.Muirne hat geschrieben:Kasimir hat geschrieben:
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Wenn er nichts bringt, muss man ihn doch jetzt nicht für mehr als 450 € anstellen, obwohl es vorher auch der 450 € Job getan hat.
Es handelt sich ja auch nicht um ne Refstelle, wie ich das verstanden habe.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3751
- Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Lesekompetenz eher 3-OJ1988 hat geschrieben:Dass Beschäftigungen als WissMit immer und in jedem Fall keinen Gegenwert bringen, stimmt so natürlich aber auch nicht. Und auch sonst: Wenn das ne Marketing-Sache sein soll, sind 10€/h ja erst Recht verfehlt.Kasimir hat geschrieben:Wissenschaftliche Mitarbeiter bringen für Kanzleien oft wenig Gegenwert und sind eher eine Marketingmaßnahme, daher finde ich deinen Vergleich etwas schräg. Die Frage ist ja, welchen Mehrwert jemand für die Kanzlei bringt. Der Anspruch, dass allein ein abgeschlossenes Studium dazu berechtigen soll, ein bestimmtes Gehalt zu bekommen, solltest du im Bewerbungsgespräch besser nicht äußern.OJ1988 hat geschrieben:Als Orientierungshilfe: 10€ ist nicht weit weg vom Mindestlohn. Du hast nach dem 1. Examen aber ein 5jähriges Studium hinter dir, das dir (anders als bei einigen Geschwätzwissenschaften) Fähigkeiten vermittelt hat, die für deine Tätigkeit hilfreich sind. Eine Bezahlung als ungelernter Arbeiter entspricht dem kaum. 15€ erschienen mir da auch als Untergrenze.
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- Muirne
- Urgestein
- Beiträge: 6243
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Aus Arbeitgebersicht gebe ich dir ja Recht. Aber das sind nicht die Überlegungen, die der TE zwingend anstellen muss. Sprich, wenn er in besagter Firma nur 10 € "wert" wäre, wäre es nicht seine Aufgabe auch gerade nur so viel zu verlangen und dann netto mit 7 € nach Hause zu gehen. Da gibt es dann sinnvollere Jobs.Kasimir hat geschrieben:Stimmt. Die Frage, die ich aus Arbeitgebersicht stellen würde: Inwiefern ändert sich das Aufgabenspektrum, d.h. wird der TE einen höheren Mehrwert schaffen. In der Tat ist da nach einer Bewährungszeit als Student nun ein Aufschlag drin. Zu beachten wird ja vor allem sein, dass zukünftig auch Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen. Grob kalkuliert kann man ja immer rechnen, dass man sehr gut bezahlt wird, wenn man mit einem Drittel seines Umsatzes nach Hause geht. Bei 15 Euro pro Stunde müsstest du also 45 Euro Umsatz machen. Nun rechne die Zeit, die du an anrechenbaren Stunden hast und wie hoch der für dich angesetzte Stundensatz ist. Dann kannst du ausrechnen, welcher Stundenlohn angemessen ist. Es handelt sich ja nicht um gegriffene Werte. Da man mit dir zufrieden ist, würde ich mich aber auch nicht unter Wert verkaufen.Muirne hat geschrieben:Kasimir hat geschrieben:
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Wenn er nichts bringt, muss man ihn doch jetzt nicht für mehr als 450 € anstellen, obwohl es vorher auch der 450 € Job getan hat.
Es handelt sich ja auch nicht um ne Refstelle, wie ich das verstanden habe.
Aus AN-Sicht stelle ich mir vielmehr die Frage, mit wieviel ich bei der jeweiligen Tätigkeit mindestens nach Hause gehen will. Bei nem steuerpflichtigen Einkommen schaue ich freilich auch, was ich netto raus haben will. Ggfs. bin ich noch mehr wert, dann gehe ich vllt. nochmal nach oben, wenn ich denke, der andere macht das mit. Und wenn der AG mir das aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen will, was ich mir als meine Mindestgrenze setze, dann kommen wir eben nicht zusammen.
Im Ernstfall kann es ja durchaus sein, dass der AG den AN gar nicht braucht, weil er ihn nicht sinnvoll einsetzt oder einsetzen kann. Aber das ist sein Problem. Es gibt sicherlich Arbeitgeber, die einen Promovenden für 15 € aufwärts auch sinnvoll beschäftigen können.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Aus AN-Sicht macht es definitiv Sinn, sich einfach mal auszurechnen, was netto mindestens (d. h. ohne besonderen Luxus) monatlich rauskommen muss und was bei entsprechend höheren Stundensätzen netto übrig bleibt. 1-2 € pro Stunde mehr machen netto oft nicht so viel aus, wie man allgemeinhin vermuten würde.
Aus welchen Gründen nun der Arbeitgeber den WiMi einstellt, halte ich indes ein Stück weit für irrelevant: Wer WiMi-Stellen als ein Quasi-Promotionsstipendium mit 2 Tagen Anwesenheitspflicht und Pseudoarbeit ansieht, wird sich damit arrangieren müssen, dass das für die potentiellen Kandidaten erst ab einem bestimmten Nettobetrag attraktiv ist.
Aus welchen Gründen nun der Arbeitgeber den WiMi einstellt, halte ich indes ein Stück weit für irrelevant: Wer WiMi-Stellen als ein Quasi-Promotionsstipendium mit 2 Tagen Anwesenheitspflicht und Pseudoarbeit ansieht, wird sich damit arrangieren müssen, dass das für die potentiellen Kandidaten erst ab einem bestimmten Nettobetrag attraktiv ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 59
- Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 20:36
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Diese Rechnung (Gehalt = Umsatz geteilt durch 3) mag bei Anwälten zutreffen. Bei wissenschaftlichen oder studentischen Mitarbeitern dürfte sie so nicht anwendbar sein. Denn mal ehrlich: Wieviele abrechenbare Stunden mag ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Monat produzieren? In der Regel wohl nicht so viele. Zumindest bei uns ist es so, dass wissenschaftliche Mitarbeiter oftmals Tätigkeiten machen, die man nur schwer abrechnen kann (z.B.: 10 Stunden Recherche für ein Mandat; Mitarbeit an Aufsatzprojekt etc.). Wie soll man da auf seine Stunden kommen?Kasimir hat geschrieben:Stimmt. Die Frage, die ich aus Arbeitgebersicht stellen würde: Inwiefern ändert sich das Aufgabenspektrum, d.h. wird der TE einen höheren Mehrwert schaffen. In der Tat ist da nach einer Bewährungszeit als Student nun ein Aufschlag drin. Zu beachten wird ja vor allem sein, dass zukünftig auch Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen. Grob kalkuliert kann man ja immer rechnen, dass man sehr gut bezahlt wird, wenn man mit einem Drittel seines Umsatzes nach Hause geht. Bei 15 Euro pro Stunde müsstest du also 45 Euro Umsatz machen. Nun rechne die Zeit, die du an anrechenbaren Stunden hast und wie hoch der für dich angesetzte Stundensatz ist. Dann kannst du ausrechnen, welcher Stundenlohn angemessen ist. Es handelt sich ja nicht um gegriffene Werte. Da man mit dir zufrieden ist, würde ich mich aber auch nicht unter Wert verkaufen.Muirne hat geschrieben:Kasimir hat geschrieben:
Um es mal ins richtige Licht zu rücken. Nach meiner Erfahrung ist maximal ein Drittel aller Referendare/wissenschaftlichen Mitarbeiter wirklich so hilfreich, dass sie mir Arbeit abnehmen, statt Arbeit zu schaffen. Ist aber angesichts des Ausbildungsstandes weder verwunderlich noch schlimm.
Wenn er nichts bringt, muss man ihn doch jetzt nicht für mehr als 450 € anstellen, obwohl es vorher auch der 450 € Job getan hat.
Es handelt sich ja auch nicht um ne Refstelle, wie ich das verstanden habe.
Insofern fände ich es ungerecht, den Wert wissenschaftlicher Mitarbeiter allein an den generierten Umsätzen zu messen. Zumal sie ja auch nichts dafür können, dass ihnen keine Tätigkeiten zugewiesen werden, die man besser abrechnen kann.
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Gleichwohl bleibt die Rechnung aus Kanzleisicht gleich: Welcher Gewinn kann mit dem WiMi erzielt werden? Und der dürfte sich vor allem in einem Mehr an abrechenbaren Stunden bei den Anwälten niederschlagen. "Ungerecht" ist in dem Zusammenhang keine sinnvolle Kategorie.lucidum_intervallum hat geschrieben:
Diese Rechnung (Gehalt = Umsatz geteilt durch 3) mag bei Anwälten zutreffen. Bei wissenschaftlichen oder studentischen Mitarbeitern dürfte sie so nicht anwendbar sein. Denn mal ehrlich: Wieviele abrechenbare Stunden mag ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Monat produzieren? In der Regel wohl nicht so viele. Zumindest bei uns ist es so, dass wissenschaftliche Mitarbeiter oftmals Tätigkeiten machen, die man nur schwer abrechnen kann (z.B.: 10 Stunden Recherche für ein Mandat; Mitarbeit an Aufsatzprojekt etc.). Wie soll man da auf seine Stunden kommen?
Insofern fände ich es ungerecht, den Wert wissenschaftlicher Mitarbeiter allein an den generierten Umsätzen zu messen. Zumal sie ja auch nichts dafür können, dass ihnen keine Tätigkeiten zugewiesen werden, die man besser abrechnen kann.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 59
- Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 20:36
Re: Gehalt für Nebentätigkeit in mittelständischer Kanzlei
Richtig. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass ein Abstellen allein auf abrechenbare Stunden bei manchen Mitarbeitern kein taugliches Kriterium ist um zu ermitteln, welcher Stundensatz angemessen ist: Ein WiMi der nur Aufsätze (für die Anwälte) schreibt wird gar keine abrechenbaren Stunden produzieren (zumindest nicht unmittelbar). Gleichwohl wäre ein Stundenlohn von 0 € offensichtlich nicht angemessen. Der Wert mancher Arbeit lässt sich eben nicht einzig durch das Kriterium "Abrechenbarkeit" bestimmen.julée hat geschrieben:Gleichwohl bleibt die Rechnung aus Kanzleisicht gleich: Welcher Gewinn kann mit dem WiMi erzielt werden? Und der dürfte sich vor allem in einem Mehr an abrechenbaren Stunden bei den Anwälten niederschlagen. "Ungerecht" ist in dem Zusammenhang keine sinnvolle Kategorie.lucidum_intervallum hat geschrieben:
Diese Rechnung (Gehalt = Umsatz geteilt durch 3) mag bei Anwälten zutreffen. Bei wissenschaftlichen oder studentischen Mitarbeitern dürfte sie so nicht anwendbar sein. Denn mal ehrlich: Wieviele abrechenbare Stunden mag ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Monat produzieren? In der Regel wohl nicht so viele. Zumindest bei uns ist es so, dass wissenschaftliche Mitarbeiter oftmals Tätigkeiten machen, die man nur schwer abrechnen kann (z.B.: 10 Stunden Recherche für ein Mandat; Mitarbeit an Aufsatzprojekt etc.). Wie soll man da auf seine Stunden kommen?
Insofern fände ich es ungerecht, den Wert wissenschaftlicher Mitarbeiter allein an den generierten Umsätzen zu messen. Zumal sie ja auch nichts dafür können, dass ihnen keine Tätigkeiten zugewiesen werden, die man besser abrechnen kann.