Wieso krankt es an der Vergleichbarkeit? Ich kann im ÖD x erhalten. Warum sollte ich - selbe Person, daher: selbe Qualifikation - nicht min. dasselbe Geld für meine Leistung haben wollen? Das ist absolut vergleichbar! Natürlich: Das Geld muss auf anderem Wege reinkommen (im ÖD ist der Steuerzufluss halbwegs sicher; der Freiberufler muss Mandate an Land ziehen). Aber als Angestellter interessiert mich, was ich bekomme, nicht wo es der Arbeitgeber her kriegt. Und als Arbeitgeber muss ich für eine Leistung/Ware/... bezahlen. Ich kann mir überlegen, ob mir die Leistung den Preis wert ist. Aber der Marktwert eines Arbeitnehmers orientiert sich am Markt, nicht daran, was ich als Arbeitgeber realisieren kann.julée hat geschrieben:Der Ansatz krankt aber an der mangelnden Vergleichbarkeit: Der ÖD muss einerseits das Gehalt nicht am Markt erwirtschaften, sondern bezahlt Leute einer bestimmten Qualifikationsstufe schlichtweg mit Betrag X. Andererseits ist man für A13 eben Beamter in der Finanz- oder Kommunalverwaltung oder in irgendeinem Ministerium und kein Anwalt im xy-Recht; muss man wissen, was man möchte.ew_h2002 hat geschrieben: Natürlich ist das nicht der Weg, den der Arbeitgeber wählen wird. Es ist aber ein Weg, sich einem realistischen Marktwert anzunähren. Denn: Angebot und Nachfrage bedeutet auch, dass der ÖD ein Angebot für den Arbeitnehmer darstellt.
Und wer Anwalt werden möchte, für den ist der ÖD vielleicht tatsächlich unattraktiv. Als Referenz kann er ihn trotzdem angeben. Denn er könnte dort (unter Umständen) trotzdem hin. Er würde den Erlös also realisieren können. Zulasten des Vergnügens. Aber da wird der kluge Bewerber abwegen (und das kommunizieren): Traumjob + mäßiges Gehalt oder ordentliches Gehalt und guter Job. Jedenfalls wird man das halbwegs so verkaufen, wenn man schon um sein Gehalt verhandeln muss. Ob man am Ende des Tages den ÖD überhaupt in Erwägung zieht, muss man dem potenziellen Arbeitgeber ja nicht auf die Nase binden.