Ara hat geschrieben:
Was ich mich dabei Frage:
Warum soll ein Gelöbnis nach § 12a IV BRAO irgendwie weniger mit dem Glauben und dem Gewissen kollidieren als ein Eid ohne religiöse Beteuerung gemäß § 12a II BRAO?
Hat das nen tieferen Ursprung?
Eide/Schwüre haben einen zutiefst heidnisch-magischen Charakter. Es liegt ihnen die Vorstellung zu Grunde, dass nicht nur die Menschen, sondern auch eine supranaturalistische göttliche Macht einen bestrafen wird, wenn man den geleisteten Eid bricht.
Eine solche Vorstellung ist mit einem transzendenten Gottesbild - wie dem christlichen - aber grundsätzlich unvereinbar. Gott lässt sich nicht fassen und schon gleich gar nicht hat er die Aufgabe, irgendwelche Eidesverstöße zu ahnden.
Von daher haben die frühen Christen (wie auch andere jüdische Gruppen seinerzeit) das Leisten von Eiden abgelehnt, um beim Gegenüber gar nicht erst den Eindruck zu erwecken, sie würden an den heidnisch-magischen Unfug glauben, dass (ein) Gott sie bestrafen wird, wenn sie einen geleisteten Eid nicht halten.
Bereits in der Spätantike - und erst recht im Mittelalter - wurde diese klare christliche Linie dann jedoch durch den starken Einfluss der indogermanischen Traditionen immer mehr aufgeweicht und auch Christen fingen an zu schwören. Die gebildeten Kirchenväter waren zwar eigentlich dagegen, konnten sich gegen den Volksglauben aber nicht durchsetzen. Nur innerhalb der Kirche (insbesondere im kanonischen Recht) behielt man das Eidesverbot konsequent bei, daher gibt es dort auch bis heute nur Gelübte und keine Eide, im weltlichen Rahmen duldete man dagegen die heidnische Eidespraxis.
Aus diesem religionshistorischen Hintergrund habe ich z. B. auch noch nie einen Eid geschworen (sondern nur "gelobt" oder "versprochen"). Ich glaube nicht daran, dass mich Zeus - oder welcher Gott auch immer dafür zuständig ist - mit einem Blitz erschlägt, wenn ich meine Dienstpflichten verletze. Und ohne einen solchen Glauben, macht ein Eid keinen Sinn.