1) Das Arbeitszeitgesetz hält auch den GK-Anwalt für einen ganz normalen Arbeitnehmer - für so abwegig man dies auch halten mag.Atropos hat geschrieben:Ich finde es manchmal etwas abwegig, so zu tun, als wäre GK eben ein Job wie jeder andere. Werden die ganzen Arbeitszeitregeln denn in den Spitzen der Ministerialbürokratie eingehalten, wenn gerade die Eurozone gerettet werden muss?
2) Wenn der Ausnahmefall der Regelfall ist, dann spricht Einiges für eine entsprechende Anpassung der Personalsituation und Arbeitsweise, anstatt so zu tun, als müsse man jeden Tag völlig unvorhergesehen die Eurozone retten. (Dass es trotz allem immer noch Ausnahmefälle geben kann, geschenkt.)
Anders gefragt: Ist es wirklich sinnvoll, wenn nur ein Anwalt ein derart komplexes und umfangreiches Projekt ganz alleine bearbeitet? Hat der Mandant möglicherweise einen Vorteil davon, wenn nicht ein einzelner Anwalt mit einer 40 oder 80 Stundenwoche das Mandat bearbeitet, sondern 3 Anwälte mit einer 35-40 Stundenwoche? Wie viele Stunden fallen überhaupt bei Projekten an, die 100-200 Stunden Einarbeitungszeit erfordern? Und wie zahlreich sind derartige Projekte? Ob der Mandant das bezahlen möchte, wird man sehen müssen (ohne unmittelbare Benefits sicherlich nicht), aber die andere Frage wäre, ob man (= die Kanzlei) zu diesen Bedingungen arbeiten möchte oder ob es nicht andere, attraktivere Geschäftsfelder gibt, bei denen sich diese Problematik nicht in gleicher Schärfe stellt.@julée: Was, wenn man einen Fall aufgrund des komplexen Sachverhaltes eigentlich erst effektiv bearbeiten kann, wenn man sich vorher ~ 100-200 Stunden in den konkreten Fall eingelesen hat. Sollen dann Mandanten quasi 2 oder 3 Mitarbeiter für diese Einarbeitungszeit bezahlen, damit diese sich im Schichtdienst abwechseln können? Ich wäre natürlich dafür, aber ich kann verstehen, wenn Mandanten das nicht wollen.