Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
Dem Vernehmen nach wurden beispielsweise in RP bereits Richter mit einem Ausreichend im 2. eingestellt (Sozialgerichtsbarkeit).
I would prefer not to.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
Verwaltungsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg: es geht wahnsinnig schnell. Zwei Wochen zwischen Bewerbung und Zusage sind keine Seltenheit.schlumpfhausen89 hat geschrieben:Ich hatte jetzt in BaWü Gespräch. Die Dauer der Bewerbungsphase hängt stark davon ab, ob man sich für die ordentliche oder Fachgerichtsbarkeit beworben hat. Bei der Fachgerichtsbarkeit kann es etwas länger dauern, da in diesem Bereich teilweise einfach weniger Stelle vorhanden sind. Danach geht es dann aber relativ flott.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
Ich dachte, BaWü würde nicht unter 8 im 1. einstellen?
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
It's on!Verandars hat geschrieben:Ich dachte, BaWü würde nicht unter 8 im 1. einstellen?
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
Ich hatte mich für die Sozialgerichtsbarkeit beworben bei entsprechendem Schwerpunkt sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen. Bei einer solchen "Vorbelastung" ist es in Ordnung knapp an den 8 Punkten vorbei zu sein.Verandars hat geschrieben:Ich dachte, BaWü würde nicht unter 8 im 1. einstellen?
Denke bei der ordentlichen sieht das auch anders aus.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst
Ein Freund von mir hat sich beim OLG Hamm mit 2x 8 Punkten im Januar beworben. Ihm wurde mitgeteilt, dass es mindestens ein paarMonate dauert, bis er zum AC geladen wird. Weil die Anforderungen wieder hoch gegangen sind
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdien
Hier gibt es kein AC und die Stationsnoten sind im Verhältnis recht wichtig, insbesondere bei einem einschlägigen Schwerpunkt. Sozialgerichtsbarkeit ist aber aktuell eher schwer, da nun sogar schon die Richter am SG an die Verwaltungsgerichte abgeordnet werden, um funktionsfähige Kammern zu gewährleisten. Man benötigt ja immer noch zwei Lebenszeitrichter für die Kammerentscheidung. Einzeln geht es im ersten Jahr (Asyl: halbes Jahr) nur mit einer BE-Zustimmung ("konsentierter Einzelrichter").123456 hat geschrieben:Du solltest Dich jedenfalls auch außerhalb der Justiz umsehen! Ohne VB im zweiten wirds glaube mit dem ausreichend im ersten schwer. Die stationsnoten schaut sich vorm Assessment Center keiner an.
Die interessieren eigentlich generell wenig bis gar nicht.
Ich wünsch dir Glück!
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