Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

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Ysuran
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Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Ysuran »

Heyho!

Ich bin ab Mai fertig, dann soll es die Staatsanwaltschaft werden. Allerdings möchte ich 1. keine Zeit rumsitzen (außer maximal 1-2 Monate) und 2. möchte ich von hier weg (Brandenburg). Ich werde mich in allen Bundesländern bewerben, da es mir wichtig ist, in den Staatsdienst zu kommen, ich aber örtlich ungebunden bin.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wie lang das Bewerbungsverfahren dauern wird. Manche Bundesländer geben offen an:
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung zunächst für die Dauer eines Jahres in die hier geführte Warteleiste aufgenommen. (Quelle: http://www.regierung-mv.de/Landesregier ... berichter/ )
Dann wiederum kenne ich Leute, bei denen das Bewerbungsverfahren kurz lief, die hatten aber auch zwei Prädikatsexamina, was bei mir nicht der Fall wäre.

Jemand hier, der Erfahrungen teilen kann, wie lang das ca. dauert aktuell (je nach Bundesland)?

Wenn das wenige Monate dauert (1-4), dann könnte ich sicherlich auch übergangsweise in der Kanzlei hier in Cottbus arbeiten, wo ich als Referendar schon sehr geschätzt wurde. Wenn es länger dauert, will ich aber ungern hier bleiben, ich möchte einfach weg und dann wäre eine Kanzlei in NRW o.ä. für mich eher ansprechend. Blöd ist nur, wenn ich einen neuen Wohnort beziehe, dort in einer Kanzlei anfange, und 2 Monate später dann die Zusage aus einem Bundesland habe. Also Warten, hier in Cottbus arbeiten oder woanders arbeiten?

Vielleicht haben hier ja manche noch ein paar Ideen, die sie reinschmeißen können, oder Erfahrungen mit der Geschwindigkeit von Bewerbung bis Zusage (Absage wird es ja sicher nicht geben, dann bleibt man einfach auf der Warteliste schätze ich).

Danke!
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thh
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von thh »

Ysuran hat geschrieben:Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wie lang das Bewerbungsverfahren dauern wird.
Das hängt zum einen davon ab, ob Bedarf da ist und wie groß dieser ist, zum anderen, wie gern man gerade Dich einstellen möchte (oder ob man lieber noch zuwartet, ob nicht in den nächsten Wochen/Monaten noch besser geeignete Kandidaten aufschlagen). Insbesondere in den Bundesländern, in denen ganzjährig eingestellt wird, Staatsexamina aber nur in bestimmten Abständen (BW bspw. alle6 6 Monate ...) abgelegt werden, liegt natürlich nahe, dass man ggf. Bewerbungen aus der aktuellen Kampagne noch abwarten möchte.

Grundsätzlich dürfte das schwer vorherzusehen ein; momentan sind aber die Chancen zumindest in einigen Bundesländern (BW comes to mind) gut, weil auch neu geschaffene Stellen zusätzlich zu besetzen sind. Längere Wartezeiten als vier Monate würde ich persönlich eher für ungewöhnlich halten, aber wie gesagt, das hängt vom Bedarf und dem Umfang der Erfüllung des Wunschprofils ab.

(Randbemerkung: Eine gezielte Bewerbung nur auf die Staatsanwaltschaft ist bei weitem nicht in allen Ländern möglich. Nicht selten ist im Rahmen der Probezeit, aber auch danach ein Wechsel zwischen den Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte möglich, erwünscht oder gar der Regelfall.)
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Ysuran
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Ysuran »

Danke für die Antwort. Wenn ich Bewerbung für StA schreibe, meine ich in einigen Bundesländern natürlich Bewerbung für den Proberichter. Über die Verfahrensweise diesbezüglich bin ich informiert.

Was den Rest angeht, hast du natürlich Recht. Wobei die "guten Chancen" bei meinem Examen (1. ausreichend , 2. wohl befriedigend, mit Glück VB, mündlich steht noch aus, dafür aber mehrfach 13 Punkte in den Zeugnissen des Refs + zwei Empfehlungen der Staatsanwaltschaft in der Personalakte) wohl nicht bedeutet, dass ich schnell reinkomme, sondern dass ich möglicherweise überhaupt irgendwo eingeladen werde.

Im Grunde läufts auf eine Entscheidung hinaus: Entweder am Ort bleiben und riskieren, dass ich hier viele Monate versauere, weil keine oder nur eine sehr späte Zusage kommt, oder den Ort zum Wunschort wechseln und riskieren, nach 2 Monaten den Job abbrechen und wieder umziehen zu müssen.
julée
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von julée »

Bei den Rahmenbedingungen würde ich mich ehrlich gesagt eher auf eine längere Bewerbungsphase einstellen. Wenn Du örtlich wirklich so flexibel bist, könntest Du natürlich auch bewusst für 3-12 Monate auf gut Glück in eine Stadt/Gegend ziehen, in der Du schon immer mal leben wolltest und für den Übergang nur ein WG-Zimmer nehmen und dann bei einer Zusage ggf. richtig umziehen.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Ysuran »

Ja, dazu tendiere ich momentan auch. Danke!
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Levi
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Levi »

Ysuran hat geschrieben: Wobei die "guten Chancen" bei meinem Examen (1. ausreichend , 2. wohl befriedigend, mit Glück VB, mündlich steht noch aus,
Wie passen denn solche Noten zusammen? 

Dank Schwerpunktbereichsprüfung schafft heute doch eigentlich "jeder" in der Ersten Juristischen Prüfung ein "befriedigend" oder besser (mehr als 80 % - und mit den Notenverbesserern vermutlich > 90 %). 

Wenn man dann in der Zweiten Juristischen Prüfung plötzlich auf ein hohes "befriedigend" oder gar VB springt, finde ich das sehr komisch. 
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Ysuran »

Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber ich möchte dir trotzdem antworten. Ich hab mir das Studium bedingt vorsätzlich schwer gemacht, indem ich im 6. Semester der (Ex-)Liebe wegen 700 km von meinem Studienort weggezogen bin. Eine Uni gab es am Zielort nicht, jedenfalls nicht in 100 km Umkreis, sodass ich nur noch von zu Hause und örtlichen Polizeibibliotheken lernte. Examensklausurenkurse, Repetitorien und den Kontakt mit anderen Juristen schnitt ich mir damit ab, und erschwerte mir damit auch das Examen. Auch im Notenverbesserungsversuch war ich nicht erfolgreicher, weil die Batterie für das Studium völlig leer war und ich unbedingt eine Auszeit brauchte. Die hatte ich dann vor dem Ref (Hinweis: Neuseeland eignet sich ausgezeichnet zum Aufladen!) und dies dann auch zielstrebig verfolgt.
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Levi
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Levi »

Ysuran hat geschrieben:Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, .
Es hat mit dem Thema schon zu tun, da vermutlich nicht nur ich mir dieser Notenkombination Probleme habe, sondern auch die Personalabteilungen der Justiz.

Auf die Dauer des Bewerbungsverfahrens dürfte sich das wohl eher nicht günstig auswirken.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Eagnai »

Die Dauer des Bewerbungsverfahrens dürfte schwer zu prognostizieren sein, weil du so ohne Weiteres nicht wissen kannst, wie viele Bewerber es außer dir jeweils noch gibt und wie viele davon bessere Noten haben als du und deshalb vielleicht eher eingeladen werden. Außerdem finden ja auch nicht überall jederzeit Auswahlgespräche statt - wenn zwei Wochen vor Eingang deiner Bewerbung fünf Leute eingestellt wurden, kann es natürlich leicht sein, dass du selbst mit Traumnoten eine Weile warten müsstest, einfach weil der Bedarf gerade eben erst gedeckt wurde.

Ich habe damals (in NRW) meine Bewerbung am Mittwochnachmittag in den Briefkasten geworfen und bin am Donnerstagmorgen telefonisch zum Vorstellungsgespräch geladen worden, das dann ein paar Wochen später war... es kann also auch mal schnell gehen, aber der Regelfall ist das wahrscheinlich nicht.

Bewirb dich doch einfach überall da, wo es für dich ernsthaft in Betracht kommt, und ruf dann ein paar Tagen später mal da an. Freundlich nachfragen, ob man dir ungefähr sagen kann, wie deine Chancen stehen und wie lange du ggf. warten müsstest, kann man immer.
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Tibor
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Tibor »

Ist denn ein Ausreichend nicht ohnehin ein "no-go" für den Staatsdienst?
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Ysuran »

Levi hat geschrieben:Es hat mit dem Thema schon zu tun, da vermutlich nicht nur ich mir dieser Notenkombination Probleme habe, sondern auch die Personalabteilungen der Justiz.

Auf die Dauer des Bewerbungsverfahrens dürfte sich das wohl eher nicht günstig auswirken.
Das stimmt, aber besser so, als wenn ich einfach so schlecht gewesen wäre. So kann ich immerhin argumentieren, warum es zu dieser Note kam. Hilft natürlich nichts, wenn ich nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werde.
Tibor hat geschrieben:Ist denn ein Ausreichend nicht ohnehin ein "no-go" für den Staatsdienst?
Es erschwert die Sache, aber ein "No-Go" ist es nicht. Ich kenne auch Leute mit ausreichend im Staatsdienst, auch wenn die dann natürlich VB oder noch besser im zweiten Examen hatten. Sowas passiert immer wieder mal. Ich hatte auch im zweiten Examen neben mehreren 9 Punkte-Klausuren plötzlich zwei 1 Punkte Klausuren. Klausuren können ausrutschen, und manchmal auch ganze Examina. Das wissen auch die Behörden, und mittlerweile gibt es ja bessere Chancen in vielen Bundesländern, in den Staatsdienst zu gelangen.
Eagnai hat geschrieben:Bewirb dich doch einfach überall da, wo es für dich ernsthaft in Betracht kommt, und ruf dann ein paar Tagen später mal da an. Freundlich nachfragen, ob man dir ungefähr sagen kann, wie deine Chancen stehen und wie lange du ggf. warten müsstest, kann man immer.
Das klingt erstaunlich plausibel und erfolgversprechend. Das kann ich tatsächlich so handhaben! Danke!
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Eagnai »

Tibor hat geschrieben:Ist denn ein Ausreichend nicht ohnehin ein "no-go" für den Staatsdienst?
In NRW jedenfalls nicht unbedingt... zumindest nicht mehr. In den letzten ein, zwei Jahren war es nicht selten schwer, überhaupt geeignete Bewerber zu finden, so dass die Anforderungen zwangsläufig gesenkt wurden. Zumindest mit der Kombi Ausreichend/VB dürfte man derzeit wohl nicht von vornherein aussortiert werden.

Rein formell ist in NRW ohnehin nur Voraussetzung, dass das zweite Examen mit mehr als 7,75 Punkten abgeschlossen wurde.
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von wimiffo »

Von mir mal noch ein paar "Zahlen" zur Länge der Verfahren bei mir (2mal vb, Schwerpunkt ordentliche Gerichtsbarkeit).

Beworben hab ich mich jeweils im Oktober 2016 mit den schriftlichen Ergebnissen, das Zeugnis Anfang Dezember 2016 nachgereicht.

SH: Einladung zum Vorstellungsgespräch noch Mitte Dezember, wie schnell es weitergegangen wäre, habe ich nicht mehr im Kopf.
HH: Erstes Kennenlerngespräch im Dezember, Anfang Januar zweite Vorstellungsrunde. Richterwahlausschuss im März, Ernennung soll im April erfolgen (=4 Monate arbeitslos)
Berlin: Vorstellungsgespräch Mitte Januar, allerdings erst für den Richterwahlausschuss im Mai, Ernennung somit erst im Juni/Juli (=6-7 Monate arbeitslos)
MV: Einladung zum Vorstellungsgespräch Anfang Februar mit der Aussicht auf Ernennung noch Mitte Februar, spätestens wohl Anfang März (=3 Monate arbeitslos)

Ich meine insgesamt: Neben den eigenen Noten hängt die Dauer vor allem mit dem jeweiligen Bedarf zusammen. Ein weiterer Faktor ist natürlich, ob ein RWA in dem jeweiligen Bundesland vorgesehen ist oder nicht (MV kann deshalb zB recht kurzfristig einstellen), weil die nur einige Male im Jahr tagen (HH: alle zwei Monate; Berlin hat im Netz eine Übersicht über die Termine (aus der sich auch ergibt, wann die Gespräche für den jeweiligen RWA geführt werden)
sai
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:Ist denn ein Ausreichend nicht ohnehin ein "no-go" für den Staatsdienst?
Nicht im 1. Examen, im Zweiten allerdings schon.
Eagnai
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Re: Dauer der Bewerbungsphase im Staatsdienst

Beitrag von Eagnai »

Gut, aber das sollte ja klar sein, denke ich.
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