Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

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Naumann
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Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Naumann »

Mit welcher Reaktionszeit der Kanzleien bezüglich einer Einladung zum Vorstellungsgespräch kann man erfahrungsgemäß rechnen? Nach welcher Zeit kann/sollte man davon ausgehen, dass kein Interesse besteht?


Mit welcher Wartezeit kann man erfahrungsgemäß bezüglich einer Zusage/Absage nach einem Vorstellungsgespräch rechnen? Nach welcher Zeit kann/sollte man davon ausgehen, dass kein Interesse besteht?


Es geht um eine Bewerbung als Rechtsanwalt. Bitte nur diesbezügliche Erfahrungswerte, weil Bewerbungsverfahren von Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern aufgrund der sehr viel geringeren Bedeutung für die Kanzleien nur bedingt vergleichbar sind. Antworten gegebenenfalls auch gerne mit Nennung der jeweiligen Kanzlei, ist vielleicht für viele Bewerber interessant.
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Trente Steele82
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Trente Steele82 »

Hier: ca. 1,5 Wochen nach Bewerbung Einladung Gespräch 1; eine Woche danach Einladung Gespräch 2; eine Woche danach Mitteilung dass man zusammenkommen kann, wenn ich auch will; eine Woche später Einigkeit plus Zusendung Vertrag.
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sai
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von sai »

Wenn beides nicht spätestens nach zwei Wochen passiert, würde ich mir Gedanken machen.

Kenne etliche Leute, bei denen die Einladung zum Gespräch nach einer elektronischen Bewerbung noch am selben Tag kam und die Zusage noch im Gespräch gegeben wurde.
Kasimir
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Kasimir »

Meine beschränkte Erfahrung:

Rückmeldung innerhalb einer Woche, maximal zwei Wochen. Spätestens am Ende der zweiten Woche würde ich aktiv nachhaken.

Reaktionszeit nach Vorstellungsgespräch: In der Regel am nächsten Arbeitstag; spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen. Auch hier: Nach spätestens einer Woche würde ich aktiv nachfragen. Bzw. man sollte schon im Vorstellungsgespräch nachfragen, wann die Rückmeldung kommt, wenn die Kanzlei sich selbst nicht dazu äußert. Ich sage den Bewerbern jedenfalls immer, wann wir uns melden.
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Scenic
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Scenic »

Bei mir war es unter einer Woche zwischen dem Eingang der Bewerbung bzw. der Eingangsbestätigung und der Gesprächseinladung. Das Angebot hatte ich ebenfalls kurz nach dem Gespräch.

Sollte nicht einmal eine Eingangsbestätigung erfolgen, würde ich innerhalb einer Woche freundlich anfragen, ob die Bewerbung angekommen ist. Sollte nach der Eingangsbestätigung oder dem erfolgten Gespräch (in dem nach meiner Erfahrung auch darüber gesprochen wird, wann man mit einer Entscheidung rechnen kann) keine Reaktion erfolgen, würde ich nach spätestens zwei Wochen nachhaken.
Herr Schraeg
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Herr Schraeg »

Wenn auf die Bewerbung nicht innerhalb einer Woche eine Reaktion erfolgt, ist die Kanzlei schlecht organisiert. Standard sind heute eher drei Tage.

Ähnliches gilt für die Reaktionszeit nach einem Gespräch. Hier kann es aber Ausnahmen (Urlaub von Entscheidern, Zustimmungsvorbehalte, usw) geben. Das muss dann aber im Gespräch klar kommuniziert werden.
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von ew_h2002 »

Finde ich schon ein wenig - verzeih mir die Anspielung: - Schräg. Drei Tage sind vielleicht üblich. Aber dass ein Entscheider im Urlaub ist oder auf einer auswärtigen Veranstaltung, muss er sicher nicht im Gespräch klar kommunizieren. Vor allem, da es hier ja Beispiele gibt, dass es durchaus eine Woche gedauert hat, finde ich das doch arg fordernd.
sai
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von sai »

ew_h2002 hat geschrieben:Finde ich schon ein wenig - verzeih mir die Anspielung: - Schräg. Drei Tage sind vielleicht üblich. Aber dass ein Entscheider im Urlaub ist oder auf einer auswärtigen Veranstaltung, muss er sicher nicht im Gespräch klar kommunizieren. Vor allem, da es hier ja Beispiele gibt, dass es durchaus eine Woche gedauert hat, finde ich das doch arg fordernd.
Wenn der Bewerber überzeugt, sollte er das bei der derzeitigen Marktlage durchaus tun.
lucyyy
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von lucyyy »

sai hat geschrieben: Wenn der Bewerber überzeugt, sollte er das bei der derzeitigen Marktlage durchaus tun.
+1
M.E. wird die Tatsache des "Bewerbermarktes" auch den Partnern in den GKen von ihren HR-Abteilungen eingetrichtert. Wenn ich da nicht schnell bin unterschreibt der/ die Bewerber(in) derzeit doch in Windeseile woanders. Im Moment würde ich z.B. bei ner Woche Wartezeit nach Erstgespräch zumindest davon ausgehen, dass die Kontroverse um meine Person etwas größer ist und dass es eher weniger rosig aussieht.

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lucyyy
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von julée »

ew_h2002 hat geschrieben:Finde ich schon ein wenig - verzeih mir die Anspielung: - Schräg. Drei Tage sind vielleicht üblich. Aber dass ein Entscheider im Urlaub ist oder auf einer auswärtigen Veranstaltung, muss er sicher nicht im Gespräch klar kommunizieren. Vor allem, da es hier ja Beispiele gibt, dass es durchaus eine Woche gedauert hat, finde ich das doch arg fordernd.
Es dürfte allerdings ein Zeichen von Wertschätzung für den Bewerber sein, wenn es der ach so große Partner und künftige Chef für notwendig befindet, seinem potentiell künftigen Kollegen mitzuteilen, binnen welcher Frist er mit einer Entscheidung rechnen darf und weshalb möglicherweise eine zeitnahe Antwort ausnahmsweise nicht möglich ist. Wer das nicht für nötig erachtet, der wird vermutlich auch vieles andere nicht für notwendig erachten, was das tägliche Zusammenarbeiten angenehmer gestaltet.
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von chr1983 »

Meine persönlich beste Erfahrung (Magic Circle): Bewerbung abgeschickt, Einladung zum Vorstellungsgespräch am Tag darauf. Nur wenige Stunden nach dem Vorstellungsgespräch lag mir der Vertrag vor.
Ich habe aber auch anderes erlebt. Die Eingangsbestätigung kam immer schnell; auf die eigentliche Entscheidung habe im krassesten Fall drei Wochen gewartet...
"Eine Banane bleibt eine Banane." (VG Frankfurt, Urt. v. 08.06.2016 - 5 K 4598/14.F)
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Weiterfresser »

chr1983 hat geschrieben:Meine persönlich beste Erfahrung (Magic Circle): Bewerbung abgeschickt, Einladung zum Vorstellungsgespräch am Tag darauf. Nur wenige Stunden nach dem Vorstellungsgespräch lag mir der Vertrag vor.
Ich habe aber auch anderes erlebt. Die Eingangsbestätigung kam immer schnell; auf die eigentliche Entscheidung habe im krassesten Fall drei Wochen gewartet...
Darf man fragen wie Deine Examensnoten aussehen und wann die o.g. Erfahrung war?
Naumann
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Naumann »

@chr1983: Wie viele Bewerbungsverfahren als RA hast du denn in deinem zarten Alter schon mitgemacht? Bei einer Antwortzeit von drei Wochen nach dem Gespräch hätte ich in jedem Fall vorher von mir aus mitgeteilt, dass Tätigkeit für mich nicht in Frage kommt, wer will denn für einen Partner/Kanzlei mit derartigen Organisationsdefiziten/Entscheidungsschwäche arbeiten.

@chr1983: Nur aus technischem Interesse, wie hattest du den Vertrag wenige Stunden später?


Wird üblicherweise per Telefon (Partner/HR-Hansel?) zugesagt oder per Mail?
Ich weiß von einer renommierten de-Kanzlei die per Brief zusagt :crazy: aber das ist eh eine Geschichte für sich...
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von Naumann »

Ergänzungsfrage in die Runde: Sollte man/ich lieber bis nach der Osterzeit mit Bewerbungen zuwarten aufgrund möglicher Urlaubsabwesenheiten (HR und evtl. auch einige Partner) oder sollte das keine Rolle spielen? Ungünstig wäre, wenn sich die Bearbeitung bei einer Kanzlei wg. Eierfescht so hinzieht, dass man eine Andere schlecht hinhalten kann. Daher hätte ich hier gerne einen Gleichlauf.
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Re: Reaktions-/Wartezeiten GK Bewerbung

Beitrag von ew_h2002 »

sai hat geschrieben:Wenn der Bewerber überzeugt, sollte er das bei der derzeitigen Marktlage durchaus tun.
Natürlich. Sollte. Aber es gibt immer wieder gute Gründe, warum etwas nicht so läuft, wie es eigentlich sollte. Ich habe mir als Bewerber immer eine Wiedervorlage auf zwei Wochen gelegt. Aber das war zugegebenermaßen auch nicht im Magic Circle. Der kam für mich nie ernstlich in Frage.
julée hat geschrieben:Es dürfte allerdings ein Zeichen von Wertschätzung [...] sein, wenn es der [...] künftige Chef [...] seinem potentiell künftigen Kollegen mitteilt, binnen welcher Frist er mit einer Entscheidung rechnen darf [...]. Wer das nicht für nötig erachtet, der wird vermutlich auch vieles andere nicht für notwendig erachten, was das tägliche Zusammenarbeiten angenehmer gestaltet.
Beim ersten Satz bin ich voll bei dir. Ob sich aus der Tatsache, dass ich nicht mitteile, wann ich mich entscheide, ableiten lässt, dass ich die Zusammenarbeit angenehm gestalten möchte, weiß ich ja nicht. Ich bin aber auch kein Freund davon, aus einem Halbsatz eine Analyse der gesamten Persönlichkeit zaubern zu wollen.
Naumann hat geschrieben:Bei einer Antwortzeit von drei Wochen nach dem Gespräch hätte ich in jedem Fall vorher von mir aus mitgeteilt, dass Tätigkeit für mich nicht in Frage kommt, wer will denn für einen Partner/Kanzlei mit derartigen Organisationsdefiziten/Entscheidungsschwäche arbeiten.
Ich gebe zu, ich bin beeindruckt. (Und das meine ich ernst!) Denn wer sich ein solches Auftreten leisten kann, muss unglaubliche Noten mitbringen (die es eben nicht nur mit Glück gibt und vor dem Fleiß und/oder Talent habe ich Respekt) oder mit einem gottgleichen Selbstbewusstsein gesegnet sein. Trotz brauchbarer Noten käme ich niemals auf die Idee, sondern würde höflich nachfragen (wenn auch eher nach zwei Wochen). Denn in meiner Vorstellung könnten (gute) Gründe für die späte Reaktion vorliegen, die nichts mit Organisationsdefiziten oder Entscheidungsschwäche zu tun haben.
Naumann hat geschrieben:Sollte man/ich lieber bis nach der Osterzeit mit Bewerbungen zuwarten [...] oder sollte das keine Rolle spielen?
Aber die anderen machen doch auch Ostern "dicht". Und so lange dauern die Feiertage nicht. Für mich macht das keinen Unterschied.
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