Gehaltsvorstellung Strafrecht

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thh
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von thh »

JulezLaw hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Für Geld und Alkohol macht ihr aber schon alles oder?
Ja.
Wer nicht?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Update: Ich bin glücklich, frustriert und nachdenklich zugleich :) :( :-k

Kurze Zusammenfassung zu meiner Situation: Ich war jahrelang WiMi in einer Wirtschaftsstrafrechtskanzlei und habe dort beide Anwaltsstationen absolviert. Vor RA I sagte man mir, dass man keine Vergrößerung plane. Einer der beiden Partner geht wohl auch bald in Rente. Ich habe trotzdem beide Stationen dort gemacht, weil die Bezahlung gut und die Arbeit fachlich sehr interessant war. Ich hatte während der Ausbildung den Eindruck, dass beide Partner sehr zufrieden mit meiner Arbeit waren, ich wurde auch mehr eingebunden, als eigentlich vereinbart war.

Man hat mir einige ähnlich ausgerichtete Kanzleien in Großstädten für den Berufseinstieg empfohlen, ich will aber nicht mehr so weit weg ziehen. Im letzten Gespräch vor dem Examen (November) hieß es dann, man werde sich Anfang des Jahres nochmal bei mir melden. Das ist aber nicht geschehen, damit war die Sache für mich gegessen.

Ich habe mich jetzt initiativ bei Strafrechtskanzleien in der Umgebung beworben. Resonanz eher mau, die meisten suchen derzeit einfach nicht. Ich hatte ein sehr nettes Gespräch in einer Kanzlei mit 3 Strafverteidigern, die mir ne Bürogemeinschaft angeboten haben. Selbstständigkeit kann ich mir derzeit nicht wirklich vorstellen, aber wäre schonmal ne Notlösung gewesen.

Letzte Woche habe ich jetzt nen Arbeitsvertrag in einer Kanzlei unterschrieben, die auf Strafrecht und Erb/FamilienR spezialisiert ist. Ich soll dort hauptsächlich aber nicht ausschließlich (das finde ich nicht gut) Strafrecht machen. Fachanwalt wäre in relativ kurzer Zeit problemlos möglich (das fände ich klasse). Die Büroorganisation läuft komplett digital, was mir sehr entgegen kommt. Bezahlung liegt unter meinen Vorstellungen aber mit Aussicht auf deutliche Erhöhung, sobald ich relevanten Umsatz mache. Das Bewerbungsgespräch verlief sehr nett, die Kanzlei machte nen guten Eindruck. Ich soll Anfang Juli anfangen.

Gestern (!) ruft meine Ausbildungskanzlei an. Sie hätten jetzt doch Bedarf, würden dringend suchen und sich sehr freuen, wenn ich einsteigen würde. Ich habe übernächste Woche ein Gespräch mit beiden Partnern (einer ist über Pfingsten im Urlaub).

Ich will mir natürlich schon anhören, was die so zu bieten haben. Ich würde dort auch sehr gerne arbeiten. Wie gesagt, fachlich interessant, ich kenne die Anwälte, die kennen mich. Über das Gehalt wurde noch nicht gesprochen, ich nehme aber an, dass es deutlich über dem Angebot der anderen Kanzlei liegt, wäre mir aber nicht so wichtig.

Ich bin nur echt hin- und hergerissen was ich machen soll, wenn mir das konkrete Angebot dann tatsächlich zusagt. Ich komme aus dem Arbeitsvertrag sicher raus. Allerdings hätte ich ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber der anderen Kanzlei. Immerhin wäre ich auch völlig berechtigt sauer, wenn die mir in der Probezeit kündigen, weil sie nen besseren Bewerber gefunden haben.

Mir ist klar, dass das letztendlich ein Luxusproblem ist, aber es belastet mich gerade trotzdem.
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Tibor
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Tibor »

Ja, absagen ist nie einfach. Genauso wie kündigen, wenn das Verhältnis nicht zerrüttet ist. Du solltest bei deiner Ausbildungskanzlei mit offenen Karten spielen: Schnelle Entscheidung bei klaren Konditionen, damit du dich schnell auch gg den laufenden Vertrag entscheiden kannst. Gerade wenn dir die Ausbildungskanzlei gefallen hat und alles gestimmt hat, ist das viel Wert. Die andere Kanzlei kennst du nur von einigen Gesprächen und ob da am Ende wirklich 100%ig Strafrecht bleibt, kannst du auch nicht mit Sicherheit sagen. Also Augen zu und durch. Viel Erfolg.
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Ara
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Ara »

Sehe es wie Tibor. Wenn die andere Kanzlei dich unbedingt will, hätte sie ein besseres Angebot machen müssen.

Musst nur aufpassen, dass du am Ende nicht mit gar nichts dastehst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Danke.
Musst nur aufpassen, dass du am Ende nicht mit gar nichts dastehst.
Ja, werde definitiv erst kündigen, wenn ich die sichere Zusage habe.
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Update: Letzte Woche ein Angebot von meiner Ausbildungskanzlei erhalten. Das Angebot ist sowohl fachlich als auch finanziell deutlich interessanter, weshalb ich es angenommen habe.

Der ersten Kanzlei, mit der ja bereits ein AV geschlossen wurde, habe ich die Situation in einer ausführlichen E-Mail erklärt und einen Aufhebungsvertrag angeboten. Eine Woche lang kam keine Antwort, während der letzten Woche habe ich dreimal angerufen. Der Partner war laut Sekretariat jedes Mal außer Haus oder in Besprechungen, mir wurde jeweils ein Rückruf am gleichen Tag zugesagt, der jeweils nicht kam.

Heute kam eine sehr knappe E-Mail von der Kanzlei mit dem Angebot Aufhebungsvertrag gegen 500 Euro Schadensersatz. Ich bin davon überzeugt, dass kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Ich bin auch nicht auf den Aufhebungsvertrag angewiesen, da Arbeitsbeginn in meiner Ausbildungskanzlei erst im August ist. Den Aufhebungsvertrag habe ich alleine im Interesse der Kanzlei angeboten. Denn sonst könnte ich während der Kündigungsfrist auf Beschäftigung bestehen bzw. Gehalt fordern. Beides liegt ja nicht im Interesse der Kanzlei.

Ich bin aber dennoch am überlegen, eine - geringere - Einmalzahlung als Geste des guten Willens und weil ich ein wirklich schlechtes Gewissen habe anzubieten. Allerdings habe ich das Gefühl, dass man versucht, mich unter Druck zu setzen bzw. über den Tisch zu ziehen und das Verhalten der Kanzlei in der letzten Woche war - auch wenn die Verärgerung grundsätzlich verstehen kann - derart unprofessionell, dass sich meine Bereitschaft dazu eher in Grenzen hält.

Ich werde wohl mal bei meiner Ausbildungskanzlei fragen, wie wichtig denen eine einvernehmliche Lösung mit der anderen Kanzlei ist und das davon abhängig machen.
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Tobias__21
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Herzlichen Glückwunsch zum Job!!! Ich habe das Thema nicht mehr verfolgt und es gerade jetzt erst gelesen. Freut mich sehr für Dich! :wav:
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Danke :D

Gerade mit meinem alten und neuen Chef telefoniert, der hält das Angebot auch für absolut unseriös.
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Muirne
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Muirne »

Glückwunsch! Auf den Schadensersatz würde ich nun nicht eingehen. Letztlich ist es natürlich doof gelaufen, aber wie du selbst gesagt hast, für die gäbe es auch die Möglichkeit dich schnell loszuwerden, wenn sie jemand anderen besser gefunden hätten.
Ich würde denen jetzt klar sagen, wie es ist, dass du halt kündigst und arbeitest, wenn sie darauf bestehen, weil du den anderen Vertrag erst zu einem späteren Datum anfangen kannst und da flexibel bist. Dann wird man ja sehen, wie sehr sie dich unter diesen Umständen unbedingt gegen Bezahlung ein paar Wochen einarbeiten wollen, wovon sie ja rein gar nichts haben. Ich finde das auch recht unschön, dass man sich bei dir nicht gemeldet hat.
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Ja, die Reaktion der Kanzlei ist leider recht unprofessionell. Ich habe trotzdem eine deutlich geringere Zahlung im Sinne eines unbeschädigten Verhältnisses unter Kollegen angeboten. Das ist mir das gute Gewissen wert.
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Muirne
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Muirne »

Klingt gut und kann ich nachvollziehen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass sie 50 Euro gut finden. Die klingen sehr beleidigt. Berichte mal.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Muirne hat geschrieben:Kann mir aber nicht vorstellen, dass sie 50 Euro gut finden.
:lmao: =D> Da hätte ich ein noch schlechteres Gewissen bekommen, habe immerhin 150 geboten. Mir geht die anwaltliche Kaltschnäuzigkeit wohl noch etwas ab ;) Mir ist es aber mittlerweile auch ziemlich egal. Ich hatte in den letzten Tagen ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber der Kanzlei, weil das Bewerbungsgespräch sehr angenehm und kollegial verlief. Das hat man mir nun zum größten Teil genommen. Ich will aber halt auch nicht noch vor Berufseinstieg böses Blut mit Kollegen verursachen oder mich völlig verantwortungslos verhalten.
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Ara
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Ara »

Ich würde sagen: Sei froh, dass du da nicht angefangen hast.
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Solar
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Solar »

Respekt vor deiner Großzügigkeit, das ehrt dich. Ich dagegen hätte nicht im Traum daran gedacht, denen auch nur einen Cent zu geben (es sei denn im Vertrag ist eine Nichtantritts-Vertragsstrafe geregelt). Ich würde dir weiterhin davon abraten - die ziehen dich über den Tisch. Ich möchte mal sehen, wie die Herren einen Schaden i.H.v. EUR 500 begründen. Das wäre sicherlich spannend.

Sollten sie sich der Auflösung ohne Zahlung verweigern, hätte ich in der Tat - wie hier schon von anderen vorgeschlagen - angeboten, den Job anzutreten und dann am 1. Tag gekündigt. Dann musst du eben notfalls kurze Zeit dort arbeiten und die absolute Nullmotivation an den Tag legen. So werden sie dir ganz schnell mit Freuden eine Auflösung anbieten.

Sorry aber was ist denn das für ein unseriöser Saftladen?! :crazy: Ich bin wirklich schockiert und kann dir nur gratulieren, dass du da nicht angefangen hast!! Da sieht man mal wieder, wie sehr der erste Eindruck täuschen kann...
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Solar hat geschrieben:Respekt vor deiner Großzügigkeit, das ehrt dich. Ich dagegen hätte nicht im Traum daran gedacht, denen auch nur einen Cent zu geben (es sei denn im Vertrag ist eine Nichtantritts-Vertragsstrafe geregelt). Ich würde dir weiterhin davon abraten - die ziehen dich über den Tisch. Ich möchte mal sehen, wie die Herren einen Schaden i.H.v. EUR 500 begründen. Das wäre sicherlich spannend.
Bin mittlerweile kaum noch dazu bereit, irgend etwas zu bezahlen, wirkt mir tatsächlich viel zu unseriös. Angeblich - wobei ich das sehr stark anzweifle - mussten sie die Stelle sehr kurzfristig neu besetzen und hatten deshalb fünfstellige Kosten durch eine Hays-Vermittlung.
Sollten sie sich der Auflösung ohne Zahlung verweigern, hätte ich in der Tat - wie hier schon von anderen vorgeschlagen - angeboten, den Job anzutreten und dann am 1. Tag gekündigt. Dann musst du eben notfalls kurze Zeit dort arbeiten und die absolute Nullmotivation an den Tag legen. So werden sie dir ganz schnell mit Freuden eine Auflösung anbieten.
Ja, eben. Deshalb habe ich den Auflösungsvertrag ja auch alleine im Interesse der Kanzlei angeboten. Ich brauche den nicht unbedingt.
Sorry aber was ist denn das für ein unseriöser Saftladen?! :crazy: Ich bin wirklich schockiert und kann dir nur gratulieren, dass du da nicht angefangen hast!! Da sieht man mal wieder, wie sehr der erste Eindruck täuschen kann...
Das stimmt leider.
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