Gehaltsvorstellung Strafrecht

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[enigma]
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Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Ich bereite mich gerade auf meine erste Bewerbungsoffensive vor und bin mir recht unsicher, mit welcher Gehaltsvorstellung ich aufwarten kann/soll. Erstes Examen 8,x, zweites 7,x. Verbesserungsversuch fürs Zweite steht im Juni an. Mein Ziel ist natürlich das Prädikat, ich bin aber sehr optimistisch, mindestens 8 zu schaffen. Bewerben werde ich mich aber jetzt schon, ich würde ungerne bis Oktober warten.

Ich habe in der Ausbildung einen deutlichen Schwerpunkt aufs Strafrecht gesetzt. Promotion im Strafrecht angefangen, aber leider nicht beendet. FA ist geplant. War jahrelang WiMi in einer Wirtschaftsstrafrechtskanzlei und habe an einem StPO-Kommentar (inhaltlich) mitgearbeitet, leider ohne namentliche Nennung, das war aber so vereinbart. Mir wurde auch von Anfang an gesagt, dass die Kanzlei derzeit keine Vergrößerung plant, der Eigentümer geht demnächst auch in Rente, Berufseinstieg kommt dort also nicht in Betracht. Verdient habe ich dort 20 Euro/Stunde. Ich dachte mir nun, diese auf 50 Stunden/Woche hochzurechnen und nen Volljuristenbonus zu addieren. Damit hätte ich schon mal 48.000 brutto absolutes Minimum ohne des Bonus. Allerdings muss ich berücksichtigen, dass die Kanzlei ausschließlich wirtschaftsstrafrechtliche Mandate bearbeitet hat und die Mandanten deutlich liquider waren, als im Strafrecht normalerweise üblich. Außerdem ist das klassische Anstellungsverhältnis im Strafrecht ja eher selten, ich will mich aber nicht ohne Berufserfahrung selbstständig machen.

Ich würde mich zunächst einmal bei Kanzleien im Raum Heidelberg/Mannheim/Karlsruhe bewerben, die Zivil- und Strafrecht anbieten und spezialisierte Strafrechtler haben oder suchen. Da solche Stellenanzeigen rar sind, würde ich mit Initiativbewerbungen anfangen. Beispiele für Kanzleien auf meinem Radar sind etwa Nonnenmacher in Karlsruhe, sfc in Mannheim etc. Sind 55.000 da einigermaßen realistisch oder muss ich im Strafrecht als Berufseinsteiger mit deutlich weniger rechnen?
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Ara
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Ara »

Das Hauptproblem ist wohl, dass es kaum Anstellungen im Strafrecht gibt. Die spezialisierten Strafrechtler sind ja meist Einzelkämpfer oder haben wirklich nur eine handvoll angestellte Rechtsanwälte.

Der Arbeitsmarkt ist daher (was ich so selbst bei uns in der Kanzlei miterlebe und auch aus dem Bekanntenkreis mitbekomme) für Strafrechtler schwierig. Die Examensnote spielt da eher eine geringe Rolle. Denn die Drohung "Mit zwei mal Gut kann ich auch in den Staatsdienst oder in die GK gehen" zieht nicht wirklich, weil die eh nicht damit konkurrieren können und wollen.

Daher hat man da glaube ich nicht so wirklich viel Verhandlungsspielraum beim Gehalt. 20 Euro finde ich aber schon grenzwertig. Ich würde eher versuchen auf die 25 Euro zu kommen. Vor allem da du ja zwei ordentliche Examina hast und Vorwissen. Gegebenenfalls kann man ja auch andere "Boni" rausschlagen. Zum Beispiel, dass sie dir zusichern, dass du die Fallzahl für den Fachanwalt bekommst. 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht fallen einem nämlich auch nicht einfach so in den Schoß.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Ara hat geschrieben:Das Hauptproblem ist wohl, dass es kaum Anstellungen im Strafrecht gibt. Die spezialisierten Strafrechtler sind ja meist Einzelkämpfer oder haben wirklich nur eine handvoll angestellte Rechtsanwälte.

Der Arbeitsmarkt ist daher (was ich so selbst bei uns in der Kanzlei miterlebe und auch aus dem Bekanntenkreis mitbekomme) für Strafrechtler schwierig. Die Examensnote spielt da eher eine geringe Rolle. Denn die Drohung "Mit zwei mal Gut kann ich auch in den Staatsdienst oder in die GK gehen" zieht nicht wirklich, weil die eh nicht damit konkurrieren können und wollen.

Daher hat man da glaube ich nicht so wirklich viel Verhandlungsspielraum beim Gehalt. 20 Euro finde ich aber schon grenzwertig. Ich würde eher versuchen auf die 25 Euro zu kommen. Vor allem da du ja zwei ordentliche Examina hast und Vorwissen. Gegebenenfalls kann man ja auch andere "Boni" rausschlagen. Zum Beispiel, dass sie dir zusichern, dass du die Fallzahl für den Fachanwalt bekommst. 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht fallen einem nämlich auch nicht einfach so in den Schoß.
Das stimmt. Deshalb bewerbe ich mich erstmal gar nicht bei reinen Strafrechtskanzleien, da finde ich nämlich tatsächlich keine einzige Ausschreibung. Bei Kanzleien mit Zivil- und Strafrecht dürfte die Chance gegeben sein, Strafrecht zu machen und zusätzlich im Zivilrecht eingesetzt zu werden. Diese Kanzleien inserieren auch, allerdings geht aus der Ausschreibung meistens nicht deutlich hervor, ob sie auch an Strafrechtlern interessiert sind. Ich wäre auch bereit, Abstriche beim Gehalt hinzunehmen, wenn ich zeitnah den FA erwerben kann und dort das "Handwerkszeug" lerne, das ich dann als Strafverteidiger brauche. Ich bin halt nur nicht sicher, wie weit ich runter gehen soll. 55.000 wären ja bereits spürbar unter R1.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Kezzlerinho »

Ist Frankfurt keine Option? Da gibt es ja immerhin einige reine (Wirtschafts-)Strafrechtsboutiquen, bei denen man sich initiativ bewerben kann. Auch wenn das schwer genug wird (eingestellt wird eben nur, wenn jmd. aufhört/man sich vergrößern will), würde ich es auf jeden Fall in Betracht ziehen...
Dann sind 55.000 p.a auch realistisch.

Kann sich sonst dein ehemaliger Chef nicht auch umhören ? Gerade im StrafR läuft ja viel über Beziehungen und Kontakte...
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Mir wurden tatsächlich Kanzleien empfohlen, zu denen die Kanzlei gute Kontakte hat, allerdings in Berlin, München und Düsseldorf. Kommt für mich erstmal nicht in Betracht, falls ich hier ne Alternative finde. Kann natürlich mal fragen, ob sie hier in der Region jemanden kennen.

Frankfurt ist natürlich eine Option, hatte ich bisher noch gar nicht drüber nachgedacht, danke.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Kasimir »

Ich halte 55k für deutlich zu viel.

Harte Fakten:

1. Du hast zwei ordentliche, aber mittelmäßige Examina und eine abgebrochene Promotion (kannst du die nicht noch beenden?). Der Traumkandidat sieht anders aus. Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen. Mit denen konkurrierst du.

2. Es gibt - was man hört - selten Angestelltenverhältnisse im Strafrecht. Möglich wäre das ggf. im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, d.h. bei den Top-Playern. Dafür reicht deine Papierform aber wohl nicht.

3. Ich verstehe deinen Ansatz nicht, sich bei FWW-Kanzleien zu bewerben, die Zivil- und Strafrecht machen. Wie sollen die dich bezahlen und woher sollen die Mandate kommen, die du bearbeitest?

Ich würde an deiner Stelle die Promotion beenden und in der Zeit nochmal in einer anderen Kanzlei als wiss.Mit. arbeiten, in der wenigstens eine Chance auf eine spätere Tätigkeit (Angestelltenverhältnis oder freie Mitarbeit) besteht. Und du solltest auch tatsächlich einen Ortswechsel in Betracht ziehen. Nutze die Kontakte, die man dir anbietet.
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[enigma]
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Danke für das Feedback!
Kasimir hat geschrieben:
1. Du hast zwei ordentliche, aber mittelmäßige Examina und eine abgebrochene Promotion (kannst du die nicht noch beenden?). Der Traumkandidat sieht anders aus. Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen. Mit denen konkurrierst du.
Ich habe bisher eher den Eindruck, dass die wirklich guten Juristen entweder zum Staat oder zum Geld (Zivilrecht) gehen. Von den wenigen Juristen, die ich in der Ausbildung kennengelernt habe, die wirklich Strafverteidiger werden wollen, hatte bisher keiner ein Doppelprädikat bzw. sind die dann doch in der Justiz gelandet.
2. Es gibt - was man hört - selten Angestelltenverhältnisse im Strafrecht. Möglich wäre das ggf. im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, d.h. bei den Top-Playern. Dafür reicht deine Papierform aber wohl nicht.
Das stimmt auf den ersten Blick (wobei ich schon oft gehört habe, dass die Note im Strafrecht eher zweitrangig sein soll). Ich bilde mir aber ein, da mit meiner Tätigkeit in und Empfehlung von einer recht namhaften Wirtschaftsstrafrechtskanzlei einiges wett machen zu können.
3. Ich verstehe deinen Ansatz nicht, sich bei FWW-Kanzleien zu bewerben, die Zivil- und Strafrecht machen. Wie sollen die dich bezahlen und woher sollen die Mandate kommen, die du bearbeitest?
Unter FWW-Kanzleien verstehe ich Kanzleien, deren Berufsträger alles machen. Ich möchte mich eher bei Kanzleien bewerben, die spezialisierte Berufsträger im Zivilrecht sowie Strafrecht haben. Eben weil die im Unterschied zu Strafrechtskanzleien suchen und inserieren und meine Noten dort grundsätzlich kein Hindernis sind. In einer solchen Kanzlei dürften die Chancen größer sein, im Zivilrecht Umsatz für die Kanzlei zu erwirtschaften und gleichzeitig auf genug Mandate für den FA im Strafrecht (über Pflichtverteidigungen und eben Strafrechtsmandate aus der Kanzlei) zu kommen. Danach könnte ich mich dann eventuell selbstständig machen. Initiativbewerbungen bei den reinen Strafrechtskanzleien werde ich daneben auch machen. Da habe ich aber keine großen Hoffnungen, weil die eben in der Regel keinen Bedarf haben.
Ich würde an deiner Stelle die Promotion beenden und in der Zeit nochmal in einer anderen Kanzlei als wiss.Mit. arbeiten, in der wenigstens eine Chance auf eine spätere Tätigkeit (Angestelltenverhältnis oder freie Mitarbeit) besteht. Und du solltest auch tatsächlich einen Ortswechsel in Betracht ziehen. Nutze die Kontakte, die man dir anbietet.
Ich habe zu Beginn meiner damaligen Promotion die unerwartete Chance wahrgenommen, mich mit zwei Kollegen im nichtjuristischen Bereich selbstständig zu machen. War erst nur als netter Nebenverdienst zur Finanzierung der Diss gedacht, wurde dann aber schnell zur Haupttätigkeit. Ich habe dabei aber auch gemerkt, dass ich eben doch lieber Jura mache. Diss könnte ich theoretisch noch fertig stellen. Allerdings lag die jetzt jahrelang still, ich müsste nochmal mindestens anderthalb bis 2 Jahre (mit Nebentätigkeit) bis zum vollen Berufseinstieg investieren. Das wäre eher dann eine Option, wenn ich tatsächlich nichts finde. Gleiches gilt für den Umzug in eine Großstadt.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von siggy »

Man muss sagen, dass die Noten im Strafrecht eine wesentlich geringere Rolle spielen, als in anderen Rechtsbereichen. Ich würde an deiner Stelle, so habe ich es auch gemacht und bin damit gut gefahren, am Anfang gar nicht aufs Gehalt schauen sondern auf eine gute Ausbildung und dann weitere Gelegenheiten suchen. Ein guter Strafrechtler wird man nur durch gute Förderer. Wenn Du einen Fuß in der Tür und einen Namen hast, ist Strafrecht ein abwechslungsreiches und spannendes Geschäft und man lebt nicht schlecht, egal ob WiStrR oder allg StrR. 55k bekommst du in der ersten bis dritten Reihe, das kann auch mit den Noten klappen, wenn Du gute Unterlagen hast und persönlich überzeugst. Die Arbeit ist aber, das muss einem auch klar sein, dann wesentlich aktenlastiger als wenn man ein gemischtes Dezernat in einer FWW-Kanzlei übernimmt, und von wirtschaftlich und steuerlich komplexen Fragen geprägt.
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thh
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben: Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen.
Diesen Eindruck habe ich - außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts - eher nicht, um nicht zu sagen: in keiner Weise. Wobei Eindrücke freilich täuschen können.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Eagnai »

Wenn ich bedenke, was die Justiz derzeit schon für Probleme hat, genug Bewerber mit derartigen Qualifikationen zu finden, dann kann ich mir auch nicht so richtig vorstellen, dass solche Leute "haufenweise" in Kanzleien als Strafverteidiger unterkommen wollen (auch das natürlich nur so vom Gefühl her, Zahlen darüber, wer sich wann wo wie bewirbt, gibt es bei Kanzleien ja nun nicht).

Die Absolventenzahlen - und damit auch die Zahlen hochqualifizierter Bewerber - sind aber eben doch stark rückläufig.
Samson
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Samson »

thh hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben: Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen.
Diesen Eindruck habe ich - außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts - eher nicht, um nicht zu sagen: in keiner Weise. Wobei Eindrücke freilich täuschen können.
Diesen Eindruck habe ich ehrlich gesagt in keinem Bereich der anwaltlichen Tätigkeit...
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Herr Schraeg »

Ich fürchte auch, dass die 55k schwierig werden (lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen und wünsche es Dir). Je strafrechtlicher das gemischte Dezernat ausgerichtet ist, desto schwieriger wird es.

Dem
Kasimir hat geschrieben:Möglich wäre das ggf. im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, d.h. bei den Top-Playern. Dafür reicht deine Papierform aber wohl nicht.
will ich aber nur eingeschränkt zustimmen. Wenn nach dem Mündlichen eine 8 vor dem Komma steht (erst recht bei einem Prädikat), kann es bei der einen oder anderen GK genügen, wenn sie in dem Bereich sucht. Wenn Dein Ziel aber die fundierte Ausbildung zum Strafverteidiger (mit dem Fernziel der Selbständigkeit) ist, kommt eine GK mit dem eingeschränkten und atypischen Mandatsportfolio ohnehin nicht für Dich in Betracht.

Vielleicht hilft es, nochmals eine Schleife zu drehen. In meinem Bekanntenkreis war vor einigen Jahren jemand mit etwas schlechteren Noten als Du in einer ähnlichen Situation. Er fand keine vernünftige Kanzlei, in der er unmittelbar nach dem Examen Strafverteidigung lernen konnte. Er ging dann zunächst als stellvertretender Leiter einer JVA in den Strafvollzugsdienst. Mit den Kenntnissen im Strafvollzugsrecht und den Kontakten zur JVA als Akquiseplattform fand er nach zwei Jahren problemlos eine gute Kanzlei, bei der weitere drei Jahre lang blieb und lernte, bevor er sich offenbar mit grossem Erfolg selbständig machte.
siggy
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von siggy »

thh hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben: Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen.
Diesen Eindruck habe ich - außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts - eher nicht, um nicht zu sagen: in keiner Weise. Wobei Eindrücke freilich täuschen können.
Das ist auch im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht nicht so. Der Einstieg ergibt sich ungleich häufiger durch geschaffene Gelegenheiten als darüber, der beste aus einem Pool von 10 Bewerbern zu sein. Gute Leute, juristisch und persönlich, werden auch hier gesucht, sind aber rar.
Kasimir
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Kasimir »

Samson hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben: Es gibt haufenweise Leute mit Doppelprädikat, Promotion und LL.M., die irgendwo im Strafrecht unterkommen wollen.
Diesen Eindruck habe ich - außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts - eher nicht, um nicht zu sagen: in keiner Weise. Wobei Eindrücke freilich täuschen können.
Diesen Eindruck habe ich ehrlich gesagt in keinem Bereich der anwaltlichen Tätigkeit...
So können die Eindrücke täuschen. Hier gehen - freilich außerhalb des Strafrechts - genügend Bewerbungen von derart qualifizierten Bewerbern ein. Es gibt diese Leute ja und da die Justiz im Moment out ist, drängen diese Bewerber verstärkt auf den Anwaltsmarkt; gerade in spezialisierte Einheiten.
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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Kleine Aufheiterung:

Warte noch bis ich fertig bin und mach in der Zeit Deine Promotion. Im Mai hauen wir dann TF an, ob er nicht Bock auf den Anwaltsberuf hätte, da kann er auch vor Gericht pöbeln und muss sich nicht zurückhalten. Er lernt uns an und weist uns den richtigen Weg und in ein paar Jahren haben wir unsere eigene Boutique und jeder will zu uns :) Voraussetzung: 2x sehr gut, Promotion + LL.M, drunter geht nichts. Einen Dr. bräuchten wir aber schon im Namensschild, also musst Du noch promovieren (ich machs sicher nicht). Wenn Julez dann in der Lehre gelandet ist und irgendwann keinen Bock mehr hat, darf Sie auch mitmachen, wenn sie brav ist :D Dann hätten wir noch einen Prof. Dr. und die Kohle fließt in Strömen.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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