LTO: Wer den höchsten "Zielbonus" erhalten will, muss aber ganz schön schuften: 2.150 Billable Hours entsprechen bei einem Acht-Stunden-Tag rund 269 Arbeitstagen im Jahr. Aber ein Jahr hat in der Regel nur rund 250 Arbeitstage. Das kann mit normalen Arbeitszeiten also gar nicht klappen.
Engels: Und noch einmal: Unsere Grunderwartung ist eine andere. Wenn aber kurzfristig Kolleginnen und Kollegen ausfallen, muss die Zusatzarbeit von den verbliebenen Team-Mitgliedern gestemmt werden. Das ist eine vorübergehende Belastung, die unserer Meinung nach entsprechend bezahlt werden sollte.
Wir Anwälte sind aber auch Dienstleister - und wenn ein Mandant um 17:30 Uhr mit einem wichtigen Problem anruft, dann erwartet er, dass sein Anwalt sich sofort darum kümmert. Große Transaktionen und die Begleitung wichtiger Prozesse erfordern häufig intensiven Einsatz. Andererseits spricht in ruhigeren Zeiten nichts dagegen, erst um 10 Uhr morgens ins Büro zu kommen oder eine lange Mittagspause zu machen. Und schließlich: Der Erfolgsbonus kann unter Umständen deutlich höher ausfallen als der Zielbonus. Neben dem Einsatz zählt bei uns eben auch die Kreativität.
Ich glaube, da hat jemand die Frage schlicht ignoriert und LTO sah sich auch nicht veranlasst, da nachzuhaken.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Die LTO-Rechnung ist schlicht falsch... (oder die Annahme was "Normal" ist)
Das Jahr hat 52 Wochen. Abzüglich vier Wochen Urlaub stehen also 48 Wochen Arbeitszeit zur Verfügung. In den 48 Wochen sind jeweils 48 Stunden erlaubt. 48 x 48 = 2304 Stunden im Jahr.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Feiertage spielen aber doch für die Rechnung keine Rolle. Wenn zB der Montag ein Feiertag ist, darf dienstag bis freitag jeweils 10 Stunden gearbeitet werden und Samstag dann 8. So kommt man dann auch auf seine 48 Stunden in der Woche.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
2150 billables sind jetzt auch nicht sooo viel. In vielen Kanzleien ist das ein eher entspanntes Jahr. Daher finde ich es eher merkwürdig, dass das schon die höchste Stufe ist. Warum soll jemand, der 2150 Stunden abrechnet den gleichen Zielbonus bekommen, wie jemand, der 2500 oder 3000 billables "auf der Uhr" hat?
Kasimir hat geschrieben:Warum soll jemand, der 2150 Stunden abrechnet den gleichen Zielbonus bekommen, wie jemand, der 2500 oder 3000 billables "auf der Uhr" hat?
Wird er sicher auch bei DLA nicht, ggf. durch Ehöhung des im Interview angesprochenen Erfolgsbonus. Aber 2.500 und erst recht 3.000 b.h. sind beim besten Willen nicht im Rahmen des ArbZG darstellbar, so dass eine Kanzlei sich hüten wird, das schriftlich zu fixieren.
Engels: Die Richtgröße der Billabels ist international festgelegt und liegt bei 1.950 Stunden pro Jahr. Allerdings ist das nur ein rechnerischer Ausgangswert - sozusagen 100 Prozent - und jede Länder-Praxisgruppe definiert einen eigenen Prozentanteil davon als Ziel. Bei 75 Prozent dieser 1.950 Stunden werden also 1.462,5 Stunden erwartet. Die Billable Hours umfassen nicht nur die Arbeit auf Mandaten, sondern auch Pro-Bono-Aktivitäten und Know-How-Management.
Wow! Das bedeutet also, ich bekomme für eine 30h-Woche (nicht wb Tätigkeiten inklusive) 90-105k EUR p.a.? Oder übersehe ich etwas?
Übersieht die Rechnung nicht auch, dass es eigentlich unmöglich sein dürfte bei acht Stunden Arbeitszeit auch acht Stunden zu billen? Ich war nie in der GK, ich sehe aber keine realistische Möglichkeit auf acht abrechenbare Stunden zu kommen ohne wenigstens zehn Stunden (eher mehr) am Arbeitsplatz zu sein.
Nach der Aussage der DLA Mitarbeiterin wird dort der Begriff "billable" wohl weiter ausgelegt (Arbeit auf Mandat) und zudem rechnen sie Pro Bono und Fortbildung dazu; Also iE auch abrechenbare Stunden zur Aquise, Zeitschriften lesen etc. Das hat nix mehr mit billable ieS zu tun. Das Konzept gibt es so schon lange in den WPG für Nichtprokuristen. Dort heißt das ganze "relative Auslastung": Solange man am Mandat arbeitet ist das gut, egal ob es aE anrechenbar ist. Der tatsächliche Umsatz (billed im Team) wird erst ab höheren "Dienstgrad" relevant, wenn es um Boni in erkläglicher Höhe geht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."