polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von julée »

Ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht so ganz das Problem damit, Untersuchungen vom Amtsarzt durchführen zu lassen und dort auch eine Blutprobe abzugeben. Der Rückgriff allein auf Untersuchungsergebnisse des Hausarztes dürften jedenfalls nicht gleich geeignet sein - und das Institut der "anerkannten Ärzte" ist doch eher eine Sparmaßnahme als ein Maßnahme zum Schutz der Grundrechte angehender Beamter. Zumal es sehr spannend werden dürfte, wenn der Dienstherr im Fall der Fälle begründen müsste, wieso er meint, ohne entsprechende Rechtsgrundlage Blutproben dauerhaft aufbewahren oder ggf. irgendwelche DNA-Untersuchungen durchführen zu dürfen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tibor »

Wenn Blut abgenommen wird, dann ohnehin nur für ein kleines Blutbild ohne Aufbewahrung; dafür - also Blutbild, DNA Check und Aufbewahrung - sind die kleinen Plastekanülen gar nicht geeignet.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

julée hat geschrieben:Ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht so ganz das Problem damit, Untersuchungen vom Amtsarzt durchführen zu lassen und dort auch eine Blutprobe abzugeben. Der Rückgriff allein auf Untersuchungsergebnisse des Hausarztes dürften jedenfalls nicht gleich geeignet sein - und das Institut der "anerkannten Ärzte" ist doch eher eine Sparmaßnahme als ein Maßnahme zum Schutz der Grundrechte angehender Beamter. Zumal es sehr spannend werden dürfte, wenn der Dienstherr im Fall der Fälle begründen müsste, wieso er meint, ohne entsprechende Rechtsgrundlage Blutproben dauerhaft aufbewahren oder ggf. irgendwelche DNA-Untersuchungen durchführen zu dürfen.
Ob es Sparsamkeit ist, weiß ich nicht. Ich habe eher gehört, dass andere Aufgaben der Untersuchungsstellen in der letzten Zeit überhand genommen haben. Meinereiner sieht hier auch kein grundrechtliches Problem, wenn das Blut zur Bestimmung üblicher Krankheitsmarker mit einer spezifischen Wahrscheinlichkeit eingesetzt werden, zum Beispiel mit Blick auf Tumorerkrankungen. Bei einem HIV-Test schießt man jedoch deutlich über das Ziel hinaus, wenn man sich die Erkrankungszahlen, ihre Verteilung in der Gesellschaft und die Behandlungsmöglichkeiten anguckt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tobias__21 »

Urin enthält wohl nur ganz wenig DNA, um damit irgendwas groß anzufangen. Man kann bspw. Urin nicht einer bestimmten Person zuordnen, deren DNA Profil man schon hat. So wurde mir das jedenfalls gesagt :) Was den Rest angeht, durchdenk ich das nochmals
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Urin enthält wohl nur ganz wenig DNA, um damit irgendwas groß anzufangen.
Aber sicher mehr als Hautschüppchen ...
Tobias__21 hat geschrieben: Man kann bspw. Urin nicht einer bestimmten Person zuordnen, deren DNA Profil man schon hat. So wurde mir das jedenfalls gesagt :)
Ich bin mir weitgehend sicher, dass man das kann. Und Google meint das nach einem flüchtigen Blick auch.

(Das ist allerdings in der Regel nicht besonders praxisrelevant. Man will oft Blutspuren zuordnen, je nach Straftat auch Samen, und immer Hautschuppen, auch als Kontaktspuren. Urin spielt in der Regel keine Rolle. --- Anders sieht das ggf. bei Urinproben aus, aber das ist eine andere Baustelle.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tobias__21 »

Auch wenn es jetzt Offtopic wird:

Ich habe das aus einem Fall, der tatsächlich verhandelt wurde. Der Richter am LG meinte, dass man in Urin fast keine DNA Spuren findet, so hat ihm das wohl auch das Labor mitgeteilt. Jedenfalls sind es so wenige, dass man damit kein DNA Profil erstellen kann. Wenn sich im Urin noch Blut befindet (etwa wegen einer Erkrankung, dann kann man Glück haben, aber i.d.R. bleibt eine DNA Analyse von Urin ohne gerichtsverwertbares Ergebnis.

Edit:
Ich habe jetzt selber Dr. Google bemüht. Es scheint wohl doch zu gehen. Kommt aber auf die Probe an. Jedenfalls enthält Urin nur wenig relevante DNA Bestandteile

http://d-nb.info/972088350/34
Im Gegensatz zum Blut sind die für eine DNA-Untersuchung relevanten kernhaltigen Zellen im Urin in nur geringer Anzahl vorhanden
Aber gut, ich ziehe meinen Einwand zurück :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten