Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

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cocoosms
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Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von cocoosms »

Hey,

ich hab folgendes Angebot vorliegen und würde gerne eure Meinung dazu hören:

Aktuell befinde ich mich noch im Ref. 2018 kommt dann das 2. StEx.

Kleine Kanzlei (bis zu 9 Anwälte, teils als freie MA), ausgerichtet eher auf Wirtschaftsrecht, würde aber nicht behaupten, dass es eine Boutique ist. Nettes Klima, schnell eigenveranwortliches Handeln, Home-Office evtl. je nach Lage möglich, jetzt schon Angebot, obwohl es bis zum zweiten Staatsexamen noch lange hin ist (erstes StEx mit gutem Befriedigend abgeschlossen; ich gehe mal eher von einem schlechteren zweiten StEx, u.U. unteres Befriedigend, aus). Kein LLM, kein Dr.. Kanzlei in 200.000+ EW-Stadt.

Sie bieten 35.000 Brutto für 40h/Woche als Festanstellung.
So wie ich das einschätzen kann, wird auch stark auf die Einhaltung einer 40h-Woche geschaut, wobei die Arbeitszeiten total flexibel sind und rein theoretisch die 8h/Tag auch nachts abgearbeitet werden könnten. D.h. alles, was über 40h/Woche geht, wird auf jeden Fall mit Freizeit oder Geld abgegolten. Könnte mir vorstellen, dass, wenn sich herausstellt, dass man regelmäßig mehr arbeitet auch das Gehalt nachträglich an eine höhere Wochenarbeitszeit angepasst wird (also bei 45h/Woche - 40k, 50h/Woche - 45k ...). Jetzt aber erstmal 35k bei 40h/Woche.

Ist das OK?

Hab mir von vielen sagen lassen, dass das zu wenig wäre. Viele reden von min. 50k/60k als Berufsanfänger. Aber vermutlich bedeutet dann auch 50k/60k, dass man dementsprechend mehr arbeiten muss...

Ich finde, dass bei strenger 40h/Woche als Anfänger ohne eigenen Mandatenstamm, ohne LLM, ohne Dr, ohne FA gerechtfertigt ist.

Was sagt ihr dazu?
lucyyy
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von lucyyy »

Hallo,
ehrlich gesagt wäre auch mir das zu wenig. Mich stört schon die Herangehensweise, dass man völlig normale Dinge, wie geregelte Arbeitszeiten und ein nettes Betriebsklima als Faktoren ansieht, um ein niedriges Gehalt zu rechtfertigen. Home Office ist bei einem Beratungs-Job, der bei weitem nicht jeden Tag Gericht / Mandantentermine vorsieht, irgendwie jetzt auch nicht super-spektakulär und die Kehrseite von früher Eigenverantwortung ist halt auch schnell mal eigenverantwortliches "absaufen" in Arbeit. Gerade letzteres erhöht dann bei einem gewissen Anspruch an die Qualität auch gerne mal das tägliche Stundenpensum, ganz ohne dass der Chef / die Chefin abends am Stuhl festnagelt.

Insbesondere die Koppelung an die Arbeitszeit finde ich leicht merkwürdig - wenn ich dann mal hochrechne, wie die Wochenarbeitszeit bei den Kanzleien sein müsste, die zwischen 120TEUR und 140TEUR im Jahr bezahlen :crazy: .

Wichtig ist m.E. folgendes: 2 Befriedigend sind ein solides Ergebnis. Damit kamst du auch schon z.B. bei einigen WPGen unter. Auch da sollten es aber um die 50TEUR im Jahr sein. Das "Niedriglohnsegment" lebt halt auch davon, dass sich Leute finden, die sich das für das Geld antun...

VG
lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
cocoosms
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von cocoosms »

Die Frage bei WPGen, die 50k zahlen ist dann: Wie viel arbeiten die dafür? Mehr als 40h/Woche?
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[enigma]
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von [enigma] »

cocoosms hat geschrieben:
Hab mir von vielen sagen lassen, dass das zu wenig wäre. Viele reden von min. 50k/60k als Berufsanfänger. Aber vermutlich bedeutet dann auch 50k/60k, dass man dementsprechend mehr arbeiten muss...
Eben. 35k als Einstiegsgehalt für 40 Stunden Woche und Home Office Option halte ich für absolut angemessen. Deutlich zu wenig wäre es natürlich für eine (faktische) 50+ Stunden/Woche. Die Frage ist nun also, ob du für mehr Geld gerne auch mehr arbeiten würdest. Oder ob du lieber mehr Freizeit hast, dann ist das Angebot völlig ok. "min. 50k/60k" als Berufsanfänger ist natürlich drin, dann aber mit wesentlich längeren Arbeitszeiten und ganz sicher nicht der Standard.
lucyyy hat geschrieben:
Wichtig ist m.E. folgendes: 2 Befriedigend sind ein solides Ergebnis. Damit kamst du auch schon z.B. bei einigen WPGen unter. Auch da sollten es aber um die 50TEUR im Jahr sein. Das "Niedriglohnsegment" lebt halt auch davon, dass sich Leute finden, die sich das für das Geld antun...
Bei welcher WPG verdient man denn als Berufseinsteiger 50k und hat dafür garantierte 40-Stunden-Wochen? Man kann das auch nicht von den Gehältern und Arbeitszeiten in GK runterrechnen. 40 Stunden Woche ist für diejenigen, die die haben wollen ein Luxus, der eben zusätzlich kostet. Ich würde das Angebot deshalb auch nicht dem "Niedriglohnsegment" zurechnen. Wer sich das antut, hat vielleicht einfach gerne stabile Arbeitszeiten und mehr Freizeit. Ist ja auch völlig legitim, aber dann kann man halt nicht erwarten, dass das Einstiegsgehalt auch nur annähernd mit R1 oder Boutiquen vergleichbar ist.
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julée
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von julée »

35.000 € / a sind auf den ersten Blick sicherlich wenig, allerdings für eine fixe 40 Stundenwoche eigentlich ganz fair, wenn man bedenkt, dass es anderswo für 50.000 € / a auch eher 50+ Wochenstunden sind. Wenn die mittelfristige Perspektive stimmt und es nicht auf eine dauerhafte Knechtschaft hinausläuft, würde ich das Angebot zumindest in Erwägung ziehen.
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halb eins
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von halb eins »

Ich würde mir ehlich gesagt keine großen Illusionen machen, dass es bei der 40 Stunden Woche bleibt ...

Gehälter vergleichen ist natürlich immer schwer, würde aber - wenn ich so sehe, was Kollegen als Einstieg in Kanzleien vergleichbarer Größe verdienen - sagen, dass das Gehalt sicherlich noch im Rahmen, allerdings da am unteren Ende, ist. Wenn Du meinst, dass für dich die mittel- bzw. langfristige Perspektive trotzdem stimmt (oder du gerne auf Nummer sicher gehen willst, am Ende deines Refs eine sichere Aussicht auf einen Job zu haben), kann man es sicherlich machen, ansonsten würde ich mich bei unterstellten 2x Befriedigend (und örtlicher Flexibilität) nach was anderem umsehen ... hat ja wohl auch noch Zeit bei Dir.
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Solar
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Solar »

Ich halte 35k bei 2x Befriedigend (zumal im 1. Stex ein oberes!) für viel zu wenig. Das sind m.E. Gehaltsregionen, mit denen man rechnen muss, wenn man 2x Ausreichend oder unteres Befriedigend oder nur Wirtschaftsjura/BWL BA mitbringt.

Heutzutage kann man als Volljurist nicht nur in WPGs, sondern auch in GKs mit 2x Befriedigend einsteigen, ich kenne zahlreiche solche Fälle. Ist dann vielleicht nicht first tier aber gehaltstechnisch wirkt sich das nicht aus. Klar: Die wirst du in einer 200k Einwohner Stadt nicht finden. Und je nach Stadt ist das Gehaltsniveau zugegebenermaßen eine Frechheit, da das Überangebot guter Juristen einfach zu groß ist (z.B. Freiburg, wo man etwa bei Graf von Westfalen mit 2x Gut und Dr.-Titel für 60K und 'ner 60h+ Woche beginnt...:crazy:). 35K sind aber selbst dort m.E. zu viel (bzw. zu wenig) des Guten.

Klar: GK und WPG hinken als Vergleich etwas, da 40h dort unrealistisch sind. Aber es gibt genug mittelgroße oder auch kleine Kanzleien, in denen man mit 40h hinkommt und deutlich mehr verdient. Spontan fällt mir z.B. Kapellmann ein. Auch dort hast du bei 40h locker das doppelte Gehalt und kommst auch ohne VB rein. Bei CMS sind's vielleicht 50h (inkl. Pause) beim mindestens Doppelten. Selbst in Unternehmen sieht das besser aus: Bei uns z.B. starten die Leute auch mit 40h und verdienen dennoch 45K aufwärts als Berufseinsteiger.
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Tibor
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Tibor »

Also ich finde 35T€ auch zu mickrig. Das sind mtl. knapp unter 1.900 € netto. Je nach Lage kann man davon gerade die Wohnung, einen alten Golf und paar Lebensmittel bezahlen. Man muss das nur mal mit entsprechenden Lohngruppen außerhalb der Anwaltschaft vergleichen; 2.100 € netto (vor PKV) zahlt Vater Staat (bspw. NRW) für einen Neueinsteiger in Besoldungsgruppe A8 (Stufe 2), also Polizeiobermeister im mittleren Dienst (quasie Berufsausbildung!). Der fährt den ganzen Tag in seinem Opel Omega rum und nimmt Kfz-Unfälle und Einbrüche formularmäßig auf. Ich würde das Angebot so nur annehmen, wenn du wirklich Angst hast, ohne was dazustehen und auch keine Durststrecke mit ALG1 finanzieren kannst. Ansonsten würde ich weitersuchen; bei Doppelbefr. dürften 48T€ eigentlich drinn sein. Wie Solar aber richtig gesagt hat, es kommt auch auf den Kanzleimarkt in deiner Stadt an; das kann hier keiner sagen/wissen.
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von JRG »

Bist du denn dort schon länger in Nebentätigkeit, oder wie kommt es zu dem frühen Angebot?
schlumpfhausen89
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Ein Freund von mir hat jetzt auch in einer kleineren Kanzlei mit ca. 1500 netto im Monat angefangen. Er arbeitet wesentlich mehr als 40 Stunden die Woche. Mir wäre das Gehalt dafür zu niedrig.

Wenn du natürlich keine anderen Angebote hast ist es immerhin eine gute Übergangslösung.

Gruß
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Solar
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Solar »

Noch ein Beispiel aus unserem Unternehmen: Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger mit nem f***ing Bachelor in Finance (dreijähriges duales Studium): 48K

So ein frühes Angebot ist ohnehin immer bisschen verdächtig: Wieso warten sie nicht dein 2. Stex ab? Doch wohl nur weil sie fürchten, du könntest dann bessere Angebote bekommen... :-({|=
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Trente Steele82
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Trente Steele82 »

Um mal (wohl wieder) eine Gegenstimme zu bieten:

Ja 35K sind womöglich eigentlich zu wenig für einen Rechtsanwalt mit 2 + B im Examen. Ich hatte damals nach einer WissMit Station in einer mittelständischen Kanzlei (dort hätte man mit ca. 65 k und mehr starten können) nach LLM bewusst den Schritt in eine kleine Kanzlei genommen (für etwas mehr als die hier aufgerufene Zahl). Ziel war, in kurzer Zeit (hier 1,5 Jahre) a) so viel wie möglich eigenständig arbeiten und b) eine hohe Fallzahl für meinen Fachanwalt zu erreichen. Dafür hab ich für diese Zeit die Einbuße in Kauf genommen.

Nach 1,5 Jahren bin ich vor 2 Jahren dann in eine GK gewechselt und bin regelmäßig erstaunt, wie wenig Kollegen selbst mit wesentlich mehr Berufsjahren anwaltliches Handwerk können (es gibt selbstverständlich auch viele hier, die es können). Diese 1,5 Jahre will ich auf keinen Fall missen und haben sich jetzt mehr als nur ausgezahlt (also in Erfahrung).

Aber klar, man kann auch direkt mit mehr einsteigen und auch dort viel lernen. Ich habe nur den Eindruck, dass das eben oft nicht passiert.
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julée
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Also ich finde 35T€ auch zu mickrig. Das sind mtl. knapp unter 1.900 € netto. Je nach Lage kann man davon gerade die Wohnung, einen alten Golf und paar Lebensmittel bezahlen. Man muss das nur mal mit entsprechenden Lohngruppen außerhalb der Anwaltschaft vergleichen; 2.100 € netto (vor PKV) zahlt Vater Staat (bspw. NRW) für einen Neueinsteiger in Besoldungsgruppe A8 (Stufe 2), also Polizeiobermeister im mittleren Dienst (quasie Berufsausbildung!). Der fährt den ganzen Tag in seinem Opel Omega rum und nimmt Kfz-Unfälle und Einbrüche formularmäßig auf. Ich würde das Angebot so nur annehmen, wenn du wirklich Angst hast, ohne was dazustehen und auch keine Durststrecke mit ALG1 finanzieren kannst. Ansonsten würde ich weitersuchen; bei Doppelbefr. dürften 48T€ eigentlich drinn sein. Wie Solar aber richtig gesagt hat, es kommt auch auf den Kanzleimarkt in deiner Stadt an; das kann hier keiner sagen/wissen.
Umgekehrt: 50k sind monatlich netto auch nur knapp 600 € mehr. Gewiss, das ist ein deutlicher Unterschied, aber wenn man dafür dann 5-10 Wochenstunden mehr arbeiten muss und dabei möglicherweise sogar noch weniger lernt, dann relativiert sich das doch wieder. Die Frage wäre doch: Was kommt nach 1-2 Jahren für 35k / a in der Kanzlei?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Herr Schraeg »

julée hat geschrieben:Die Frage wäre doch: Was kommt nach 1-2 Jahren für 35k / a in der Kanzlei?
Diese Frage nach der Perspektive ist m.E. die entscheidende Frage. Steht in absehbarer Zeit eine spürbare Gehaltsverbesserung, Beteiligung, Partnerschaft oder der Wechsel in eine andere Einheit, wenn das Handwerkszeug gelernt ist, zu erwarten?

Ansonsten: In einer mittelgrossen Stadt, in der der Anwaltsmarkt gesättigt und nicht sehr volatil ist, kann das angebotene Gehalt bei konsequenter 40 h - Woche gerade noch im Rahmen liegen, wenngleich fraglos am unteren Rand des Rahmens.
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Muirne
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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Beitrag von Muirne »

Mir wäre es persönlich zu wenig, sowohl absolut als auch relativ. Außerdem sollte es doch selbstverständlich sein, dass man für das Gehalt nicht auch noch 60h arbeitet.
Ich würde mich fragen, was du dir davon erhoffst, von der Arbeitszeit abgesehen.
Ich persönlich würde schon mehr verdienen wollen als im Ref + Nebenjob.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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