Vb mit Schwerpunkt

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Gelöschter Nutzer

Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du widersprichst dir doch selbst. Einerseits betonst du, die Studierenden würden ihren Neigungen nachgehen, was die guten Noten erkläre.

Andererseits sagst du, sie handelten fahrlässig, wenn sie ihren Neigungen folgen, wenn sie dadurch einen eher schlecht bewerteten SPB wählen.
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

Suchender_ hat geschrieben:Du widersprichst dir doch selbst. Einerseits betonst du, die Studierenden würden ihren Neigungen nachgehen, was die guten Noten erkläre.

Andererseits sagst du, sie handelten fahrlässig, wenn sie ihren Neigungen folgen, wenn sie dadurch einen eher schlecht bewerteten SPB wählen.
Manchmal bin ich schon überrascht, wie schwer es manchen Juristen fällt, selbst einfachste Texte zu verstehen.

Aber bitte sehr, hier habe ich die wichtigsten Stellen für dich markiert:
Levi hat geschrieben:Einmal unterstellt, dem wäre so, und die Schwerpunktnote hinge tatsächlich in erster Linie von der Konstruktion des SPB und nicht von den besonderen Interessen und Fähigkeiten des einzelnen Studierenden ab: Wo ist dann das Problem?

Es wäre dann doch jedem Prüfling unbenommen, sich die entsprechenden Punkte im SPB "abzugreifen". Ja, es nicht zu tun, wäre geradezu schon fahrlässig.
Das ist also kein Widerspruch sondern Konjunktiv II Präteritum.
Gelöschter Nutzer

Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Deine Arroganz ist höchst amüsant, da sie so offensichtlich auf nichts als heißer Luft beruht.

Allein die Tatsache, dass wir darüber diskutieren, worauf die SP-Note beruht, zeigt doch das Dilemma:

Soll der Student einen SPB seiner Neigung wählen und sich "richtig reinhängen", dann kommt die gute Note ganz von selbst? Oder soll er nach der Statistik gehen, denn immerhin betont Jurawelt-Forumsgott Levi: "Wo ist dann das Problem?"
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

Suchender_ hat geschrieben:Allein die Tatsache, dass wir darüber diskutieren, worauf die SP-Note beruht, zeigt doch das Dilemma:

Soll der Student einen SPB seiner Neigung wählen und sich "richtig reinhängen", dann kommt die gute Note ganz von selbst? Oder soll er nach der Statistik gehen, denn immerhin betont Jurawelt-Forumsgott Levi: "Wo ist dann das Problem?"
Die Antwort ist doch - zumindest nach meinen bisherigen Beiträgen - ganz eindeutig: Er sollte seinen Neigungen und Fähigkeiten nachgehen und sich nicht an irgendwelchen Statistiken orientieren. Damit fährt er mutmaßlich am besten. "Von selbst" kommt eine gute Note allerdings auch dann nicht.

Wie die Statistiken im Übrigen zeigen, tun das die meisten Studierenden wohl auch. Sonst wären die SPB mit den höchsten Durchschnittsnoten auch diejenigen mit den meisten Teilnehmern. Was sie jedoch erkennbar nicht sind.

Selbst wenn es aber anders wäre, wäre das kein Problem, denn der Zugang zu den SPB steht grundsätzlich allen offen. Wenn also jemand glaubt, mit einem bestimmten SPB statistisch besser zu fahren als mit seinem Neigungs-Schwerpunkt, soll er das gerne tun. Ich sehe nicht, warum das aus Gerechtigkeitsgründen (und allein um die kann es hier ja gehen) ein Problem darstellen sollte. Allen anderen Studierenden steht die Wahl des entsprechenden SPB schließlich ebenfalls offen.
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Ara
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Ara »

Levi hat geschrieben: Wie die Statistiken im Übrigen zeigen, tun das die meisten Studierenden wohl auch. Sonst wären die SPB mit den höchsten Durchschnittsnoten auch diejenigen mit den meisten Teilnehmern. Was sie jedoch erkennbar nicht sind.
Das ist schlicht nicht logisch.

Die Teilnehmer der Schwerpunkte sind nicht randomisiert und daher wäre eine Korrelation zwischen Teilnehmerzahl und Durchschnittsnote schlicht Zufall.

Bei uns an der Uni war der Kriminalitäts-Schwerpunkt einer der beliebtesten Schwerpunkte. Die meisten Teilnehmer haben den nicht aus Interesse gewählt, sondern weil es vermeintlich der einfachste Schwerpunkt sein sollte. Denn der Schwerpunkt hatte nahezu 0 klassisches Jura. Er beinhaltete vor allem Rechtspsychologie und Kriminologie. Daher haben alle, die mit Jura nicht so besonders klargekommen sind, diesen Schwerpunkt gewählt. Trotzdem war der Durchschnitt im Schwerpunkt relativ identisch mit allen anderen.

Wenn man davon ausgeht, dass vor allem die schlechteren Kandidaten den Schwerpunkt mit der besten Notengebung wählen, dann sinkt der Notenschnitt automatisch in dem Schwerpunkt. Von daher ist dein erwarteter Zusammenhang eher unwahrscheinlich.

Ganz davon ab sind auch die restlichen Teilnehmer nicht zufällig verteilt. So ist es ja z.B. allgemein Forenbekannt, dass Strafrechtler die deutlich besseren Juristen als Öffrechtler sind.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
julée
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von julée »

@Levi: Diese Logik erschließt sich mir nun wirklich nicht. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass sich die Studenten erstmal heraussuchen müssen, welche Uni im Schnitt die besten Noten im SPB verteilt, um dort dann irgendeinen SPB zu belegen, für den sie sich im Grunde genommen nicht interessieren. Richtigerweise sollte es für das Verhältnis zwischen bereichsspezifischer und allgemein-juristischer Begabung, Interesse und Engagement einerseits und SPB-Note andererseits völlig unerheblich sein, ob man an Uni A, B oder C eingeschrieben ist und sich für Arbeitsrecht, Strafrecht oder Versicherungsrecht interessiert.
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

Ara hat geschrieben:Die Teilnehmer der Schwerpunkte sind nicht randomisiert und daher wäre eine Korrelation zwischen Teilnehmerzahl und Durchschnittsnote schlicht Zufall.
Eine solche Korrelation behauptet doch auch gar keiner. Die hier aufgestellte Behauptung, der ich jedoch widerspreche, lautet: die Durchschnittsnote hängt von der Konstruktion des SPB und nicht von den Fähigkeiten und Neigungen der Teilnehmer ab. Und dieser These widerspreche ich.
Ara hat geschrieben: Bei uns an der Uni war der Kriminalitäts-Schwerpunkt einer der beliebtesten Schwerpunkte. Die meisten Teilnehmer haben den nicht aus Interesse gewählt, sondern weil es vermeintlich der einfachste Schwerpunkt sein sollte. Denn der Schwerpunkt hatte nahezu 0 klassisches Jura. Er beinhaltete vor allem Rechtspsychologie und Kriminologie. Daher haben alle, die mit Jura nicht so besonders klargekommen sind, diesen Schwerpunkt gewählt. Trotzdem war der Durchschnitt im Schwerpunkt relativ identisch mit allen anderen.
Das bestätigt doch exakt meine These. Diejenigen, die mit Jura nicht klargekommen sind, haben genau den Schwerpunkt gewählt, der mit klassischem Jura am wenigsten zu tun hatte. Das ist eine typische Wahl nach Neigung und Fähigkeiten. Und diese Wahl war erkennbar auch erfolgreich. Denn in einem klassischen "juristischen" Schwerpunktbereich hätten sie wohl kaum den Durchschnitt erreicht, sondern wären darunter geblieben. Sie haben also genau das getan, was ich ihnen auch empfohlen hätte: Nicht den SPB mit der höchsten Durchschnittsnote wählen, sondern den mit dem geringsten Juraanteil. Damit fährt man aus ihrer Sicht mutmaßlich am besten.
Ara hat geschrieben:Wenn man davon ausgeht, dass vor allem die schlechteren Kandidaten den Schwerpunkt mit der besten Notengebung wählen, dann sinkt der Notenschnitt automatisch in dem Schwerpunkt.
Genau ein solches deutliches Absinken des Notenschnitts ist aber dann nicht zu erwarten, wenn @julées These richtig wäre, nachdem die Anforderungen an die Seminarleistung teilweise so herunterdefiniert sind, "dass jeder Zehntklässler ein vernünftiges Ergebnis erzielen könnte ... oder die Note für bloße Anwesenheit und 'danke, dass Sie diesen SPB gewählt haben'" vergeben wird. Ein Absinken des Notenschnitts infolge vermehrter schwächerer Teilnehmer würde daher gerade belegen, dass es eben doch entscheidend auf die Teilnehmer ankommt und nicht auf die Konstruktion des SPB.
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

@julée
Was soll daran unlogisch sein, wenn man seine Chancen auf bessere Noten optimiert? Jetzt einmal unterstellt, das wäre durch die Wahl eines bestimmten SPB möglich.

Ein entsprechendes Verhalten hat es doch schon immer gegeben. Schüler wechseln von Bayern nach Hessen, weil dort das Abitur leichter ist. Jurastudenten sind aus Ländern mit Klausurenexamen in solche mit Hausarbeitenexamen gewechselt, weil es dort leichter war, ein Prädikatsexamen zu bekommen. Referendare sind aus den gleichen Gründen in die Stadtstaaten gewechselt.

Die Chancen auf gute Noten sind eben nicht überall gleich und sie können es auch gar nicht sein, solange es Menschen sind, die diese festlegen. Das kann man für sich ausnutzen oder auch nicht. "Unlogisch" ist es aber auf keinen Fall.
Herr Schraeg
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Herr Schraeg »

Levi hat geschrieben:Die hier aufgestellte Behauptung, der ich jedoch widerspreche, lautet: die Durchschnittsnote hängt von der Konstruktion des SPB und nicht von den Fähigkeiten und Neigungen der Teilnehmer ab. Und dieser These widerspreche ich.
Kommt es wirklich auf die Konstruktion des SPB an oder im Ergebnis schlicht auf die Vergleichbarkeit der einzelnen SPB?

Wenn jemand mit 10 Punkten im staatlichen Teil vor mir steht, kann ich seine Leistungsfähigkeit einschätzen. Natürlich gibt es immer noch einen Unsicherheitsfaktor weil es möglich ist, dass der Kandidat in den meisten Klausuren viel Glück oder viel Pech gehabt hat und seine tatsächliche juristische Leistung niedriger oder höher ist. Aber im allgemeinen ist die Note ein verlässlicher Indikator.

Das kann ich aber für die Note im SPB nicht mit vergleichbarer Sicherheit behaupten. Die Anforderungen unterscheiden sich von SPB zu SPB, nicht nur von der Konstruktion her, sondern auch von der tatsächlichen Handhabung. Die Professoren haben ein Eigeninteresse an guten Noten (Evaluierung, Aufrechterhaltung des eigenen Bereichs, Personalzuweisungen); manche geben diesem Eigeninteresse nach und manche nicht. Ich weiss bei 10 Punkten im SPB nicht, ob der Mann/die Frau ein Überflieger ist (weil alle anderen 5 oder 6 Punkte bekommen haben) oder ein Vollpfosten (weil alle anderen 15 oder 16 Punkte bekamen).

Es kann übrigens gut sein, dass sich diese Diskussion im Laufe der nächsten Jahre erledigt. Nach meinem Eindruck hat sich der spread der unterschiedlichen Noten in den SPB in den letzten Jahren verringert, so dass immer mehr auf das Herausrechnen verzichten. Wenn sich die Zahl der "Ausreisser" weiter verringert, sind irgendwann die SPBe tatsächlich vergleichbar und die Aussagekraft des SPB kommt der Aussagekraft des staatlichen Examens gleich.
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Ara
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Ara »

Levi hat geschrieben: Das bestätigt doch exakt meine These. Diejenigen, die mit Jura nicht klargekommen sind, haben genau den Schwerpunkt gewählt, der mit klassischem Jura am wenigsten zu tun hatte. Das ist eine typische Wahl nach Neigung und Fähigkeiten. Und diese Wahl war erkennbar auch erfolgreich. Denn in einem klassischen "juristischen" Schwerpunktbereich hätten sie wohl kaum den Durchschnitt erreicht, sondern wären darunter geblieben. Sie haben also genau das getan, was ich ihnen auch empfohlen hätte: Nicht den SPB mit der höchsten Durchschnittsnote wählen, sondern den mit dem geringsten Juraanteil. Damit fährt man aus ihrer Sicht mutmaßlich am besten.
Nö, sie waren auch bei nichtjuristischen Themen genauso schlecht wie bei juristischen Themen, weil sie schlicht ein bisschen dümmlicher waren. Sie haben mit ihrer Dummheit lediglich den höheren Schnitt des Schwerpunktes auf den Durchschnitt runtergezogen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

@Herr Schraeg
Ich sehe den Wert der Note des SPB in erster Linie aus Sicht des Studierenden und nicht aus Sicht eines etwaigen künftigen Arbeitgebers. Für letzteres brauche ich den SPB nicht. Generationen von Juristen-Arbeitgebern sind ja auch ohne ihn ausgekommen.

Ich finde den SPB deswegen gut, und bedauere, dass es ihn zu meiner Zeit noch nicht gegeben hat, weil er den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, ihren besonderen Interessen, Fähigkeiten und Neigungen im Studium vertieft nachzugehen. Natürlich konnte man das theoretisch auch früher schon tun, aber wirklich getan haben es nur die Wenigsten. Im Hinblick auf das Examen war es einfach verlorene Zeit, die man effektiver nutzen konnte. Bei 30 % Anteil an der Gesamtnote hat man aber bestimmt kein schlechtes Gewissen mehr.

Auch ich sehe es so, dass sich natürlich kein Arbeitgeber bei der Einstellungsentscheidung allein auf die SPB-Note verlassen wird. Sie ist nur ein Faktor unter vielen und bei zwei vollbefriedigenden Examen dürfte sich wohl kaum noch jemand für die SPB-Note interessieren, sondern allenfalls noch für das Thema.

Dagegen fände ich es im unteren und mittleren Notenbereich der Examen vermutlich schon interessant, wie der SPB abgeschlossen wurde. Könnte man damit doch u. U. belegen, dass zumindest Spezialwissen vorhanden ist, wenn auch nicht die ganze Breite des juristischen Spektrums abgedeckt wird.
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thh
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von thh »

Levi hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Diese Unterschiede, die es in der universitären Praxis gibt, machen aber 12 Punkte im SPB nicht vergleichbar: Ist es eine hart erarbeitete, wohlverdiente Note oder die Note für bloße Anwesenheit und "danke, dass Sie diesen SPB gewählt haben"?
Einmal unterstellt, dem wäre so, und die Schwerpunktnote hinge tatsächlich in erster Linie von der Konstruktion des SPB und nicht von den besonderen Interessen und Fähigkeiten des einzelnen Studierenden ab: Wo ist dann das Problem?
Dass die Prüfung ihr Ziel verfehlt.
Levi hat geschrieben:Es wäre dann doch jedem Prüfling unbenommen, sich die entsprechenden Punkte im SPB "abzugreifen". Ja, es nicht zu tun, wäre geradezu schon fahrlässig.
Ich muss verpasst haben, dass die Einführung von Schwerpunktbereichen und einer universitären Prüfung das Ziel verfolgte, das Abgreifen von Punkten zu ermöglichen.
Levi hat geschrieben:Warum hat der vorhin von @Solar als Beispiel angeführte SPB 3a in Tübingen dann aber nur 3 Teilnehmer - und nicht 300, wenn man dort angeblich stressfrei durch bloße Anwesenheit 12,5 Punkte abgreifen kann?
Es mag dumme Menschen geben, die sich in ihrem Schwerpunkt tatsächlich mit Themen beschäftigen, die sie interessieren und auf die sie sich ggf. spezialisieren wollen, statt nur Punkte abzugreifen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gelöschter Nutzer

Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

So langsam wird es absurd.
Levi hat geschrieben:@Herr Schraeg
Ich sehe den Wert der Note des SPB in erster Linie aus Sicht des Studierenden und nicht aus Sicht eines etwaigen künftigen Arbeitgebers. Für letzteres brauche ich den SPB nicht. Generationen von Juristen-Arbeitgebern sind ja auch ohne ihn ausgekommen.
Aha, also die AG können den SPB ignorieren? Also ist er doch wertlos?
Auch ich sehe es so, dass sich natürlich kein Arbeitgeber bei der Einstellungsentscheidung allein auf die SPB-Note verlassen wird.
Was heißt denn "alleine auf die SPB-Note verlassen"? Es gibt doch eine Gesamtnote! Genau das ist das Thema das Threads.
Sie ist nur ein Faktor unter vielen und bei zwei vollbefriedigenden Examen dürfte sich wohl kaum noch jemand für die SPB-Note interessieren, sondern allenfalls noch für das Thema.
Was?

Was meinst du denn nun mit "VB Examen" -- mit oder ohne SPB? Genau das ist die Frage!
Dagegen fände ich es im unteren und mittleren Notenbereich der Examen vermutlich schon interessant, wie der SPB abgeschlossen wurde. Könnte man damit doch u. U. belegen, dass zumindest Spezialwissen vorhanden ist, wenn auch nicht die ganze Breite des juristischen Spektrums abgedeckt wird.
Es wird immer besser. Ist das jetzt der untere oder mittlere Notenbereich der Examen mit oder ohne SPB? Ginge es dir um die Gesamtnote, dann wäre ein besserer SPB im "mittleren Notenbereich" (der Gesamtnote) eher ein schlechteres Zeichen, da er ja gerade auf einen Staatsteil im eher unteren Bereich rückschließen lässt.

Wahlweise behauptest du, der SPB sei für AG überflüssig, betonst die Bedeutung des SPB neben dem Staatsteil (?), sprichst dann aber wieder von der Gesamtnote.

Deine Kommentare "wirr" zu nennen, wäre schon fast eine Untertreibung.
julée
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von julée »

Herr Schraeg hat geschrieben:Es kann übrigens gut sein, dass sich diese Diskussion im Laufe der nächsten Jahre erledigt. Nach meinem Eindruck hat sich der spread der unterschiedlichen Noten in den SPB in den letzten Jahren verringert, so dass immer mehr auf das Herausrechnen verzichten.
Es dürfte eher die Frage sein, ob man sich derzeit das Rausrechnen "leisten" kann oder ob man heimlich froh ist, wenn der Kandidat zumindest im 1. Examen ein vb mitbringt, so dass man gerne großzügig darüber hinwegsieht, dass der Staatsteil deutlich schlechter war. Manche Auswüchse sind zwischenzeitlich sicherlich verschwunden, aber andere sind doch geblieben.
Levi hat geschrieben:Dagegen fände ich es im unteren und mittleren Notenbereich der Examen vermutlich schon interessant, wie der SPB abgeschlossen wurde. Könnte man damit doch u. U. belegen, dass zumindest Spezialwissen vorhanden ist, wenn auch nicht die ganze Breite des juristischen Spektrums abgedeckt wird.
Aber gerade dieser Beleg von Spezialwissen ist ja ggf. wertlos, wenn die SPB-Note nicht auf eine entsprechend gute Leistung zurückzuführen ist. Siehe etwa das Beispiel von Ara: in der mündlichen SPB-Prüfung 7 bzw. 8 Punkte anstelle von 3-4 Punkten, d. h. je nach Gewicht der mündlichen Prüfung für den SPB ist jetzt die SPB-Note um 1 bis 1,5 Punkte "zu gut". Wenn es für die Seminararbeit auch noch so einen Mitleidsbonus gibt, dann ist der SPB plötzlich mindestens 2-3 Punkte "zu gut", ohne dass dem eine reale Leistung gegenüber steht.
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Levi
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Levi »

@Suchender_
Nur weil du etwas nicht verstehst, ist es noch lange nicht "wirr" oder "absurd". Ich habe vielleicht einfach einen etwas anderen - entfernteren - Blick auf das Thema. Ich will weder raten noch spekulieren, ob ein möglicher Arbeitgeber den SPB nun "rausrechnet" oder nicht. Das weiß ich nicht und das ist für mich auch nicht die relevanteste Frage, wenn es um eine Studienabschlussprüfung geht. Für mich ist die interessantere Frage: Was ist aus Sicht des Studierenden das beste Modell.

Früher gab es statt des SPB im Examen Hausarbeiten und/oder Wahlfachgruppen und natürlich gab es auch damals Diskussionen über (angeblich) leichtere und schwerere Wahlfachgruppen und Hausarbeitsthemen.

Für mich ist daher die interessante Frage, ob der SPB besser ist als die früheren Regelungen bzw. ob es vielleicht eine noch bessere dritte Lösung gibt. Nur hierüber kann ich sinnvoll diskutieren. Natürlich spielt dabei auch die Arbeitsmarktrelevanz der Ausbildung eine Rolle, aber nicht im Sinne einer einzelnen Note sondern im Sinne der vermittelten Inhalte.

Und um deine Frage zu beantworten: wenn ich von der Examensnote spreche, meine ich immer die Gesamtnote und nicht irgendwelche Teilnoten. Schließlich hat man früher ja auch nicht die Note der Hausarbeit oder der Wahlfachgruppem "rausgerechnet".
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