julée hat geschrieben:Und gerade bei Schwerpunktbereichen, die ein rechtliches Verständnis erfordern, halte ich es für ein wenig erklärungsbedürftig, wenn Leute im SPB zweistellige Noten erzielen, die kurze Zeit später im Staatsteil ums Bestehen kämpfen. Im Einzelfall mag die SPB-Note vollkommen berechtigt sein, aber im Wissen um die teilweise bizarre Notenpraxis dürfte das bei deutlichen Notenunterschieden nicht unbedingt die Regel sein.
In meiner mündlichen Prüfung sagte der Vorsitzende im Schwerpunktbereich: "Sie können sicher sein, dass wir hier sehr wohlwollend benotet haben". Nachdem von keinem Prüfling eine Reaktion erfolgte, sagte er "Frau X und Y, ich meine Sie damit. Ich kenne Prüfer in der mündlichen Pflichtfachprüfung, die hätten sie mit 3 Punkten oder weniger nachhause geschickt".
Sie haben 7 und 8 Punkte bekommen.... Die 7-Punkte-Kandidatin hat in der (Strafrecht)Prüfung nicht nur Verbrechen und Vergehen nicht richtig unterscheiden können ("Verbrechen sind alle Straftatbestände die eine höhere Höchststrafe als 1 Jahr haben"), sondern hat sich anschließend auch auf Hinweis der Prüferin geweigert den Paragraphen zu lesen mit dem Hinweis, dass sie den Inhalt kennen würde.
Ich finde man sah die Absurdität der Notengebung vor allem in den Klausuren. Die Klausuren war die einzige Leistung, die jeder anonymisiert vom gleichen Korrektor benotet bekommen hat... Wenn ich dann haufenweise Leute sah, die mit 5 Punkten aus der Klausur gingen und in der Hausarbeit 16 Punkte (Der Prof. vergab nur 14-17 Punkte im Schwerpunkt, weil das Staatsexamen zu schwer sei) hatten, fühlte ich mich schon ein bisschen veräppelt.
Naja am Ende wars für mich egal, weil Schwerpunkt und Staatsnote so nahe beieinander liegen, dass es eh keine relevante Auswirkung hätte, ob der Schwerpunkt 1 Punkt mehr oder weniger gewesen wäre.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11