Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
EinHeinz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2348
Registriert: Sonntag 5. September 2010, 11:31

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von EinHeinz »

Wohl wahr, wenn das Verfahren erst mal beim Freiburger Zivilsenat des OLG Karlsruhe angekommen ist :alright
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

jurabilis hat geschrieben: Nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag sagen :D
Ich merke das auch selber auf meinem Gehaltszettel. EZB-Mitarbeiter erwerben Pensionsanwartschaften, die sich nach dem Gehalt zur aktiven Zeit richten und im Vergleich zur deutschen gesetzlichen Rente deutlich höher sind. Das ist grob vergleichbar dem System in der deutschen Beamtenschaft. Anders als bei den deutschen Beamten ist diese Pension aber kapitalgedeckt, d.h. es werden tatsächlich Rücklagen gebildet und in Form von Wertpapieren angelegt, aus denen später die Pensionszahlungen fließen. In diese Rücklagen fließt ein monatlicher Beitrag, der auf dem Gehaltszettel gesondert ausgewiesen wird. Die Beträge, die da jeden Monat abgehen, sind ganz schön ordentlich. Da kriegt man erst ein Gefühl dafür, wieviel so eine Pensionsanwartschaft wert ist. Bei den deutschen Beamten ist das weniger deutlich, weil keine Rückstellungen gebildet werden und nirgendwo ausgewiesen wird, wieviel jeden Monat zur Finanzierung der späteren Pension aufgewendet werden muss; in der Sache ist der Effekt aber trotzdem da.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Liz »

Kasimir hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Das ist unsachlich. Natürlich muss man die PKV abziehen, wenn man die Beamtenbesoldung mit einem Arbeitnehmergehalt vergleichen will, denn beim ArbN wird die KV direkt vom AG abgeführt.
Das ist ebenso unsachlich. Wenn man eine Vergleichbarkeit herstellen möchte, sollte man bei dem Arbeitnehmer auch jenen monatlichen Betrag abziehen, den er aufwenden muss, um ebenso privat krankenversichert zu sein.

Mit dem o.g. Modell vergleicht man einen Beamten, der für 200 Euro im Monat privat krankenversichert ist, mit einem Arbeitnehmer, der sechs Monate auf einen Termin beim Facharzt warten kann.
Fakt ist aber: Der Beamte muss monatlich einen Teil seines Nettos an die PKV weiterüberweisen, kann also - anders als ein Arbeitnehmer - über sein Netto-Gehalt nicht vollständig frei verfügen. Dass die Krankenversicherung am Ende möglicherweise besser (und günstiger) ist, ist dann eher eine Form der aufgedrängten Bereicherung.
Dieser Thread ist Goldes wert. Schade, dass ich ihn so spät entdeckt habe.
:lmao: :crazy:

U n f a s s b a r

Ja, dem Arbeitnehmer wird der Beitrag direkt abgezogen. Der Seniorpartner, mit dem sich die Richter ja so gerne vergleichen, muss übrigens als Selbständiger AG und AN-Anteil von seinem "Nettogehalt" zahlen.
Im Ernst: Ich hätte keine Probleme gehabt (mit 1-2 Zusatzversicherungen) in der GKV zu bleiben - was aber letztlich ökonomischer Wahnsinn gewesen wäre, weil ich dann - wie der GK-Partner - selbst Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil hätte zahlen müssen (und zwar knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Von daher bleibe ich dabei: Aufgedrängte Bereicherung. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der durchschnittliche Seniorpartner auch nach Abzug des GKV-/PKV-Beitrags noch ein wenig mehr als R1 verdient.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Irgendwann wird die euphemistisch "Bürgerversicherung" genannte Einheitsversicherung für alle schon noch kommen, auch wenn bislang alle Koalitionsverhandlungen drumrumgeeiert haben. Dann können wir diesen Thread wunderbar aufwärmen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kasimir »

Schnitte hat geschrieben:Irgendwann wird die euphemistisch "Bürgerversicherung" genannte Einheitsversicherung für alle schon noch kommen, auch wenn bislang alle Koalitionsverhandlungen drumrumgeeiert haben. Dann können wir diesen Thread wunderbar aufwärmen.
Gegen die Bürgerversicherung bzw. Einheitsversicherung spricht ja auch nichts. Jeder zahlt einen prozentualen Teil seines Bruttoeinkommens, gedeckelt auf eine Bemessungsgrenze. Dann wird den armen Beamten und Richtern auch nichts mehr aufgedrängt ;-)
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Kasimir hat geschrieben: Gegen die Bürgerversicherung bzw. Einheitsversicherung spricht ja auch nichts. Jeder zahlt einen prozentualen Teil seines Bruttoeinkommens, gedeckelt auf eine Bemessungsgrenze. Dann wird den armen Beamten und Richtern auch nichts mehr aufgedrängt ;-)
Bin ich vehement dagegen, aber das ist eine politische Debatte, die wir in diesem Thread nicht austragen müssen ;-)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkts

Beitrag von Liz »

In der Tat, die politische Debatte müssen wir hier nicht austragen. Ich halte gleichwohl den Krankenversicherungsbeitrag für einen wesentlichen monatlichen Ausgabenposten, den man bei reinen Nettovergleichen zwischen Arbeitnehmern / Beamten / Selbstständigen nicht unter den Tisch fallen lassen sollte.
Die weitere angesprochene Frage der Pensionsanwartschaften ist sicherlich richtig, allerdings auch recht weit in die Zukunft gedacht: Ab welchem Lebensalter und in welcher Höhe es in 30+ Jahren Pension geben wird, steht mehr oder weniger in den Sternen. Darauf, dass „amtsangemessen“ dann immer noch überdurchschnittlich auskömmlich ist, würde ich nicht unbedingt wetten.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Naja, wenn man rein monetär betrachtet auch "Ruhestandsgelder" einbezieht, dann muss man Lebenseinkommen in Gänze berechnen und das natürlich nach Steuern und allen sonstigen Aufwendungen. Zugleich muss man das Einkommen dann noch auf eine äquivalente Arbeitszeit bringen und abdiskontieren, sonst vergleicht man immer nur unvollständig. Die "Cash-Kurven" und Arbeitsbelastungen fallen eben ganz anders aus.

Der klassische Anwalt wird heutzutage mit Gehalt starten und hohes Einkommen und hohe Arbeitszeit haben. Dann steigt das Gehalt an bzw. es gibt dann einen kleinen Knick, wenn man selbständig wird. Die Arbeitszeit fällt ggf zwischendrinn, bleibt aber bis Anfang 60 eher hoch. Dann geht die Arbeitszeit runter und mit 67 das Geld dann erst Recht (wenn wir nur die gesetzliche Versw-Versorgung nehmen).

Der Richter fängt mit hoher Arbeitsbelastung an, die im Regelfall sich nach 5 Jahren auf Mittelmaß einpendelt und ggf. mit Mitte 50 (Ende der Karriere) eher unterdurchschnittlich einordnen lässt. Dagegen steigt die Besoldung bis Mitte 50 (Endstufe) kontinuierlich an, und selbst bei Sprung auf R2 nicht überdurchschnittlich ansteigend. Eine frühzeitige R3 Berufung ist die Ausnahme. Dafür ist dann die Pensionsleistung deutlich über der gesetzlichen Rente.

Kann man alles durchspielen, tatsächlich wird sich niemand auf Grund einer solchen "Kalkulation" für einen Beruf entscheiden. Die Lebensentscheidung beruht wohl immer auf anderen Faktoren; Geld ist immer nur ein Nebenfaktor.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Survivor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3109
Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Survivor »

sai hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Survivor hat geschrieben:In den Jahren 1990 ff. wurden reihenweise Volljuristen mit dürftigen Examina als Richter in den neuen Ländern eingestellt. Soweit ich weiß funktionierte und funktioniert die Rechtspflege dort nicht schlechter als in den alten Bundesländern.
Mit der Feststellung einer dem Grunde nach funktionierenden Rechtspflege ist allerdings noch nichts über deren Qualität gesagt.
Wenn man sich die Entscheidungen mancher Obergerichte aus Ost und West in der breiten Masse anschaut, merkt man tatsächlich einen Qualitätsunterschied.
Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Hier wird (auf S. 329) behauptet, im Jahr 1997 hätten bei den parteiangehörigen BGH-Richtern nur 50% "uberdurchschnittliche" Examensnoten erzielt (unter parteilosen immerhin 89%).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Bundesgerichte sind nicht für optimale Bestenauslese bekannt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von batman »

Survivor hat geschrieben:Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.
Es ist eine naturgemäß subjektive Wahrnehmung, mit der ich aber vermutlich nicht allein bin. Nachweise sind schwierig, obwohl es wahrscheinlich Statistiken über erfolgreiche Revisionen gibt.
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Survivor hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Survivor hat geschrieben:In den Jahren 1990 ff. wurden reihenweise Volljuristen mit dürftigen Examina als Richter in den neuen Ländern eingestellt. Soweit ich weiß funktionierte und funktioniert die Rechtspflege dort nicht schlechter als in den alten Bundesländern.
Mit der Feststellung einer dem Grunde nach funktionierenden Rechtspflege ist allerdings noch nichts über deren Qualität gesagt.
Wenn man sich die Entscheidungen mancher Obergerichte aus Ost und West in der breiten Masse anschaut, merkt man tatsächlich einen Qualitätsunterschied.
Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.
Was willst du da denn groß nachweisen? Die Qualität von Rechtsprechung ist in erster Linie eine Frage des persönlichen Empfindens (ich meinte damit nicht, dass die Gerichte im Osten rechtlich angreifbarere Entscheidungen treffen). Und da empfinde ich es so, dass mir Entscheidungen des OVG Sachen-Anhalt oder Thüringen im Hinblick auf Sprache und Stil häufig weniger zusagen, als bspw. aus NRW oder Baden-Württemberg.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Tibor hat geschrieben:Bundesgerichte sind nicht für optimale Bestenauslese bekannt.
Scheint so zu sein. Zu Däubler-Gmelin beispielsweise halten sich hartnäckige Gerüchte, dass ihre Examensergebnisse nicht so der Burner gewesen sein sollen. Aber nix Sicheres weiß man nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Schnitte hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Bundesgerichte sind nicht für optimale Bestenauslese bekannt.
Scheint so zu sein. Zu Däubler-Gmelin beispielsweise halten sich hartnäckige Gerüchte, dass ihre Examensergebnisse nicht so der Burner gewesen sein sollen. Aber nix Sicheres weiß man nicht.
Examensergebnisse spielen im Rahmen von Beförderungen im öffentlichen Dienst allerdings auch keine Rolle.
Antworten