Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

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sai
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Schnitte hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Weil es schlicht und ergreifend der Anspruch eines Staates wie der Bundesrepublik Deutschland sein sollte. Wir sind nicht nur deshalb eine der führenden Wirtschaftsnationen der Welt, weil wir so eine tolle Privatwirtschaft haben, sondern auch, weil wir in einem vernünftig geführten Staat leben, der Rechtssicherheit bietet und die Rahmenbedingungen schafft. Wenn wir uns darauf beschränken würden, nur noch Mittelmaß im Staatsdienst sitzen zu haben, werden wir auf kurz oder lang auch nur noch eine mittelmäßige Nation sein.
Ganz im Gegenteil: Die wirtschaftlich erfolgreichsten Länder sind die, in denen innovative und visionäre Tätigkeiten in Privatwirtschaft als erstrebenswertestes Karriereziel der besten Absolventen gilt. Das ist es, was die Welt voranbringt. Länder, in denen die besten Absolventen in den Staatsdienst wollen, haben letztlich einen aufgelähten unproduktivgen Staatssektor, der nur kostet, statt Wirtschaftsleistung zu bringen. Griechenland ist ein Beispiel für so einen Staat. Was der Staat beim Recruiting für seine Stellen anstreben muss, ist, die Stellen mit Leuten zu besetzen, die gut genug dafür sind, das zu tun, was sie tun müssen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Griechenland liegt auf Platz 52 beim BIP. Alle Staaten in den Top10 haben hingegen, vielleicht abgesehen von Brasilien, einen mit hochqualifizierten Beamten ausgestatteten Staatsdienst.
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Schnitte
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

sai hat geschrieben:Alle Staaten in den Top10 haben hingegen, vielleicht abgesehen von Brasilien, einen mit hochqualifizierten Beamten ausgestatteten Staatsdienst.
Das streite ich nicht ab. Aber haben sie auch einen Beamtenapparat, wo wirklich die Allerbesten in den Staatsdienst gehen? Oder reicht es nicht auch, einfach nur gut genug zu sein? Ich sage nicht, dass man Idioten in die Richterschaft einstellen soll; ich sage, dass es nicht unbedingt die Besten der Besten sein müssen, wie das hier gefordert wurde.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

http://t.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/Beste-Juristen-eines-Jahrgangs-in-Niedersachsen (Verwaister Link automatisch entfernt)
Besonders erfreut zeigte sich der Staatssekretär, dass sieben der zehn besten Absolventen ihren Dienst als Richter und Staatsanwälte in der Niedersächsischen Justiz angetreten haben. „Das ist ein tolles Zeichen und ein Beleg dafür, dass die Justiz für die klügsten Köpfe eines Jahrgangs weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber ist“, so der Staatssekretär weiter.
Vielleicht besteht ja doch noch Hoffnung ;)
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Niedersachsen kann für die ordentliche Gerichtsbarkeit übrigens mittlerweile ein befriedigendes zweites Examen genügen, damit wird selbst NRW unterboten. Siehe: https://www.mj.niedersachsen.de/download/8219/Merkblatt_fuer_die_Einstellung_als_Richterin_oder_Richter_auf_Probe_in_die_ordentliche_Gerichtsbarkeit.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Ara
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Ara »

Quantensprung hat geschrieben:In Niedersachsen kann für die ordentliche Gerichtsbarkeit übrigens mittlerweile ein befriedigendes zweites Examen genügen, damit wird selbst NRW unterboten. Siehe: https://www.mj.niedersachsen.de/download/8219/Merkblatt_fuer_die_Einstellung_als_Richterin_oder_Richter_auf_Probe_in_die_ordentliche_Gerichtsbarkeit.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
In allen Bundesländern reicht aktuell ein 2. Examen mit befriedigend. Kein Land kann all seine Stellen momentan mit VB besetzen. Interessant ist wie weit nach unten das befriedigend sein kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Liz
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben:
Quantensprung hat geschrieben:In Niedersachsen kann für die ordentliche Gerichtsbarkeit übrigens mittlerweile ein befriedigendes zweites Examen genügen, damit wird selbst NRW unterboten. Siehe: https://www.mj.niedersachsen.de/download/8219/Merkblatt_fuer_die_Einstellung_als_Richterin_oder_Richter_auf_Probe_in_die_ordentliche_Gerichtsbarkeit.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
In allen Bundesländern reicht aktuell ein 2. Examen mit befriedigend. Kein Land kann all seine Stellen momentan mit VB besetzen. Interessant ist wie weit nach unten das befriedigend sein kann.
In Niedersachsen reichen ja offensichtlich auch 6,50 Punkte, was ich - Befähigung zum Richteramt ab 4,0 Punkte hin oder her - schon für grenzwertig halte.
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Liz hat geschrieben: In Niedersachsen reichen ja offensichtlich auch 6,50 Punkte, was ich - Befähigung zum Richteramt ab 4,0 Punkte hin oder her - schon für grenzwertig halte.
Genau das ist eine neue Dimension, die - im Vergleich zu den sonstigen Mindestgrenzen (etwa 7,76 in NRW) - im Grunde schon ein Paradigmenwechsel ist.
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Ara
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Ara »

Das lese ich da nicht draus... Da steht doch nur, dass sie 8 Punkte erwarten und ein befriedigendes Examen reicht, wenn man es sonst irgendwie ausgleicht. Abgesehen davon, dass ich vermute der zweite Satz wurde einfach stehengelassen, als die 8 Punkte noch 9 Punkte waren: Das kann doch auch 7,9 heißen als Untergrenze. So macht auch der anschließende Satz mit den Schwerbehinderten nur Sinn imo.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Brainiac
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Brainiac »

Schnitte hat geschrieben:Ganz im Gegenteil: Die wirtschaftlich erfolgreichsten Länder sind die, in denen innovative und visionäre Tätigkeiten in Privatwirtschaft als erstrebenswertestes Karriereziel der besten Absolventen gilt. Das ist es, was die Welt voranbringt. Länder, in denen die besten Absolventen in den Staatsdienst wollen, haben letztlich einen aufgelähten unproduktivgen Staatssektor, der nur kostet, statt Wirtschaftsleistung zu bringen. Griechenland ist ein Beispiel für so einen Staat. Was der Staat beim Recruiting für seine Stellen anstreben muss, ist, die Stellen mit Leuten zu besetzen, die gut genug dafür sind, das zu tun, was sie tun müssen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Stimme dir fast vollumfänglich zu. Ausnahmen: Top-Positionen in der Verwaltung. Und der gesamte Richterdienst.

Juristen sind nun wirklich nicht diejenigen, die in der Privatwirtschaft Innovationen kreiren. Das Argument passt vielleicht bei Naturwissenschaftlern, insbes. Ingenieuren, Physikern. Eher sogar noch bei BWLern.
Aber Juristen erzeugen gesellschaftlichen Mehrwert v.a. im Rechtssystem. Natürlich braucht man fähige Anwälte, für das Funktionieren eines geordneten Staates sind aber diejenigen, die über Streitigkeiten aller Art letztlich entscheiden, am wichtigsten. Ein guter Richter kann auf lange Sicht - sofern es um eine richtige/angemessene Entscheidungsfindung geht - zwei schlechte Anwälte (zumindest im dt. Rechtssystem) in der Regel kompensieren. Bei einem schlechten Richter helfen aber selbst zwei gute (und nebenbei: in völlig entgegengesetzte Richtungen argumentierende) Anwälte wenig weiter. Problematischer wird es gar, wenn es guter und ein schlechter Anwalt vortragen.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Liz
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Liz »

@Ara: Befriedigend ist befriedigend, also alles ab 6,50 Punkte. Der einzige Unterschied ist ja offenbar, dass Schwerbehinderte grds mit einem befriedigend im 2. Examen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, während alle anderen irgendwelche besonderen Leistungen brauchen, um mit 6,50-7,99 Punkten im 2. Examen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhalten. Und die Formel mit "die Note kann ggf anderweitig ausgeglichen werden" ist zwar üblich, wird anderswo allerdings mit einer konkreten Punktzahl oberhalb von 6,50 Punkten verknüpft.

Edit: es gab entsprechende Mindestpunktzahlen übrigens wohl auch in Niedersachsen; bei Juristenkoffer heißt es noch:
In einem Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums (Stand: 19.01.2016), das auf den Seiten aller drei Oberlandesgerichte abgerufen werden kann, wird darüber hinaus klargestellt, dass derzeit 8 Punkte in der zweiten Staatsprüfung Mindestvoraussetzung seien; bei schwerbehinderten Bewerbern sind 7 Punkte Mindestvoraussetzung.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von markus87 »

Demnach ist die fachliche Eignung bei weniger als 7 Punkten also "offensichtlich ausgeschlossen".

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Liz
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Liz »

@markus87: Hä? Woher nimmst Du das denn jetzt? Die Voraussetzungen sind schlichtweg geändert worden, dh allein das von Quantensprung verlinkte Merkblatt von 2018 ist maßgeblich und nicht das bei Juristenkofffer noch in Bezug genommene Merkblatt von 2016.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von markus87 »

Das entnehme ich daraus, dass Schwerbehinderte eingeladen werden müssen wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Also ein klares Statement von Niedersachsen: wer 6.99 Punkte hat ist "fachlich offensichtlich ungeeignet" als Richter oder Staatsanwalt.

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Edit: war wohl jedenfalls 2016 so. Das neuere Merkblatt lässt sich bei mir nicht öffnen.
Liz
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Liz »

@markus87: immer schön, wenn man andere auf unvollständiger Kenntnisgrundlage für blöd halt...

Der maßgebliche Passus aus dem aktuellen Merkblatt lautet:
Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.
markus87
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von markus87 »

Du redest wirr ;-). Was sich geändert hat in den letzten 2 Jahren ist also, dass man jetzt erst mit 6.49 als "offensichtlich ungeeignet" gilt und nicht schon mit 6.99.

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