Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Kipp
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 32
Registriert: Sonntag 23. Juli 2017, 11:49

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kipp »

Quantensprung hat geschrieben:
Wäre die schlechte Note aus dem ersten Examen theoretisch ( praktisch natürlich unwahrscheinlich) mit einem besseren zweiten Examen auszugleichen?
Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Es gibt genügend Bundesländer, die für die Einstellung zum höheren Justizdienst ausschließlich auf die Note im 2. Examen unterstellen. Auch wenn es dir gerade so vorkommt, als möge deine ganze Welt untergehen - dem ist nicht so, atme tief durch, und konzentrier' dich darauf, in der Mündlichen das Maximum rauszuholen. Danach sieht man weiter... ;)
Praktisch war auf mein eigenes juristisches Talent bezogen ;)

Wie sieht es diesbezüglich in der freien Wirtschaft aus?
Wischmopp
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 44
Registriert: Dienstag 12. Februar 2013, 21:40
Ausbildungslevel: RA

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Wischmopp »

Auch dort wird oft eher das zweite Examen herangezogen, weil es schlicht aktueller ist. Und selbst wenn es im zweiten Examen auch "nur" 7 Punkte werden: Das ist doch schon ganz ordentlich und du wirst wahrscheinlich nicht am Hungertuch nagen.

Außerdem achten nicht alle Kanzleien und Unternehmen so extrem auf Noten. Das Prinzip „bekannt und bewährt“ hat zum Beispiel mich zu meinem Job gebracht (und zwar unabhängig von der Note). Die ganz ordentlichen Noten waren nur noch für die Gehaltsverhandlungen relevant.
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aktuelle Ausschreibung: Mehrere Beamten-Stellen in einem Ministerium (Ministerialzulage) in Stuttgart. Notenanforderungen: Mind. 2x 6,5 Punkte. Vor 5 oder 10 Jahren noch völlig undenkbar. Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt waren für junge Juristen wohl ewig nicht mehr so gut wie heute.

http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/uns ... nangebote/
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

BW zahlt ja auch selten schlecht, also verglichen mit den Lebenshaltungskosten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
TobiasG
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 234
Registriert: Montag 20. November 2017, 10:57
Ausbildungslevel: RA

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von TobiasG »

Ich weiß aus der Nahbereichsempirie auch von einem Fall, wo die Noten im ersten bei VB (allerdings nur mit Uni-Teil), im zweiten aber deutlich unter der derzeitigen Staatsnote in Bayern (also <8) lagen, es nach einer kleinen Zwischenstation aber mit einer Referentenstelle im Ministerium geklappt hat mit der Option, später Arbeitsrichter zu werden. Hätte es in der Form vor ein paar Jahren sicher auch noch nicht gegeben.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

~ Harry Quintana
Spencer
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1355
Registriert: Freitag 2. März 2007, 17:00

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

Mittlerweile kommt man selbst ohne VB im Zweiten an einem VG (Ballungsraum) unter...
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Spencer hat geschrieben:Mittlerweile kommt man selbst ohne VB im Zweiten an einem VG (Ballungsraum) unter...
Oh, wirklich? In welchem Bundesland? Hatte bisher immer angenommen, dass in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - auch trotz Stellenaufstockung in vielen Bundesländern - die Notenvoraussetzungen nicht abgesenkt werden müssen, weil auf die wenigen Stellen immer noch genug Bewerber kommen würden.
Spencer
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1355
Registriert: Freitag 2. März 2007, 17:00

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

NRW. Man nutzt hier zunehmend die Öffnungsklausel, über die andere Leistungen wie Berufserfahrung eine niedrigere Note teilweise ausgleichen können. Diesen Weg scheint man nicht nur in NRW vermehrt zu gehen:

http://t.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/ ... gefaehrdet

In meinen Augen ist diese Doppelstrategie (VB als allgemeine Notengrenze, von der dann aber doch immer häufiger "im Einzelfall" abgewichen wird) ein Ausfluss der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. So kann der Dienstherr weiterhin behaupten, bei den Notenanforderungen keine (nennenswerten) Abstriche machen zu müssen und schafft es gleichzeitig, die immer zahlreicheren freien Planstellen mit (notenmäßig schwächeren) Bewerbern zu besetzen.
spalter
Power User
Power User
Beiträge: 536
Registriert: Samstag 4. September 2004, 22:05

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von spalter »

Zudem kenne ich aus meinem eigenen Umfeld zahlreiche Personen, die sich im Verbesserungsversuch wirklich exorbitant verbessert haben. Am stärksten war von einem schwachen Befriedigend auf ein solides Gut.
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Herr Anwalt »

Nahezu alle die ich kenne, die einen Verbesserungsversuch wahrgenommen haben, haben sich auch verbessert. Wenn du im Schnitt 5 Punkte im schriftlichen hast, machst du beim nächsten mal halt 6-7 draus und wackelst dann in den soliden Befriedigend Bereich.

Dazu noch: Auch in der Mündlichen ist mit der richtigen Kommission alles möglich.
Zwei Kolleginnen von mir sind mit um die 30 Vorpunkten rein und mit 80 Punkten raus. Wie die das gemacht haben? Keine Ahnung. Es ist aber so gewesen.
Spencer
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1355
Registriert: Freitag 2. März 2007, 17:00

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

Ich kenne (mit 1 Ausnahme) auch nur Fälle, in denen sich die Noten im 2. StEx -teils massiv- verbessert haben.
Zwei konkrete Fälle von ehemaligen Kollegen: 8,0 auf 10,4 und 6,5 auf 9,1.

Wer mit seiner Note unzufrieden ist und den Verbesserungsversuch (ohne Not) trotzdem nicht wahrnimmt, sollte sich nicht beschweren.
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kroate »

Spencer hat geschrieben:Ich kenne (mit 1 Ausnahme) auch nur Fälle, in denen sich die Noten im 2. StEx -teils massiv- verbessert haben.
Zwei konkrete Fälle von ehemaligen Kollegen: 8,0 auf 10,4 und 6,5 auf 9,1.
Hatte nicht mal irgendwer im Forum die entsprechende Statistik parat, wonach sich etwa 50 % der Kandidaten verbessern, aber nur relativ wenige den Notensprung im Verbesserungsversuch schaffen? Kann auch ganz anders gewesen sein, erinnere mich nur dunkel.
Spencer hat geschrieben: Wer mit seiner Note unzufrieden ist und den Verbesserungsversuch (ohne Not) trotzdem nicht wahrnimmt, sollte sich nicht beschweren.
Zustimmung.



Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Kroate hat geschrieben: Hatte nicht mal irgendwer im Forum die entsprechende Statistik parat, wonach sich etwa 50 % der Kandidaten verbessern
Na, das würde ja dafür sprechen, dass es keinerlei statistischen Zusammenhang zwischen den Noten im Erst- und im Zweitversuch gibt. Immerhin bedeutet es, dass 50% der Kandidaten im Zweitversuch schlechter abschneiden als im Ersten. Dann dürfen sie natürlich die bessere Note aus dem Erstversuch behalten, aber der Zweitversuch war für die Katz, und vor allem bedeutet es, dass die beiden Versuche statistisch voneinander unabhhängig sind.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Schnitte »

Herr Anwalt hat geschrieben:Nahezu alle die ich kenne, die einen Verbesserungsversuch wahrgenommen haben, haben sich auch verbessert.
Anekdote hierzu: Ein Kumpel von mir trat im Ersten Examen zum Zweitversuch an. Er hatte in den schriftlichen Klausuren dann exakt, bis auf den Hundertstelpunkt, dieselbe Durchschnittsnote wie in den schriftlichen Klausuren des Erstversuchs. Das hat er dann als Omen genommen, dass er die ganze Chose bleibenlassen sollte, und trat zur mündlichen Prüfung nicht mehr an.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Schnitte hat geschrieben:
Herr Anwalt hat geschrieben:Nahezu alle die ich kenne, die einen Verbesserungsversuch wahrgenommen haben, haben sich auch verbessert.
Anekdote hierzu: Ein Kumpel von mir trat im Ersten Examen zum Zweitversuch an. Er hatte in den schriftlichen Klausuren dann exakt, bis auf den Hundertstelpunkt, dieselbe Durchschnittsnote wie in den schriftlichen Klausuren des Erstversuchs. Das hat er dann als Omen genommen, dass er die ganze Chose bleibenlassen sollte, und trat zur mündlichen Prüfung nicht mehr an.
Wie kann man nur so blöd sein...
Antworten