Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

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Carlos84
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Carlos84 »

markus87 hat geschrieben:Du redest wirr ;-). Was sich geändert hat in den letzten 2 Jahren ist also, dass man jetzt erst mit 6.49 als "offensichtlich ungeeignet" gilt und nicht schon mit 6.99.
Das doch aber nur wenn man schwerbehindert ist. Ohne Beeinträchtigung war man früher bereits mit 7,9 Pkt ungeeignet (Grenze lag bei 8 Pkt und diese Auffweichformulierung gab es in der Art und Weise nicht). Die unterste Grenze lag bei 8 Pkt (oder 7 Pkt wenn schwerbehindert). Jetzt lautet sie "befriedigend" und damit gilt ab 6.5 Pkt für alle (Schwerbehinderte bekommen dabei allerdings immer eine Einladung, wer keine Beeinträchtigung hat und zwischen 6.5 und 7.9 Pkt liegt soll einen zusätzlichen Bonus mitbringen, der zeigt, dass man fähig ist).

In dem Zusammenhang verstehe ich seitens der Justiz aber absolut nicht, was die wissenschaftliche Mitarbeit an einer Uni bringen soll und warum man es dann nicht noch allgemeiner hält, wenn man momentan letztlich eh froh über jeden Bewerber ist. Letztlich können sie es ja eh bei jedem mit 6.5 Pkt rechtfertigen (ein ordentliches Stationszeugnis wird ja wohl irgendwo mal dabei sein und die Formulierung sagt ja selbst "etwa durch...", ist also nur beispielhaft). Und warum jemand mit 6.5 Pkt + 2 Semestern wiss. Mitarbeiter geeignet für die Justiz sein soll und jemand der "nur" 6.5 Pkt hat, erschließt sich mir nicht. Weil es in der Praxis relevant ist wissenschaftlich zu arbeiten? Wenn man die Akten umso länger vor sich haben möchte, dann vielleicht. :crazy: Dann sollen sie doch gleich schreiben: "alle mit befriedigend, bitte bewerbt euch! Wir brauchen euch und sparen uns die Mühe, es noch irgendwie "hürdenmäßig" klingen zu lassen, da eine solche offensichtlich eh nicht mehr besteht." (Außer man hat leider nur ein "ausreichend"...aber vllt. kommen wir da auch noch hin).
markus87
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von markus87 »

Carlos84: Auch du verstehst den Unterschied nicht. Wenn ich sage, dass ich ab 8 Punkten einstelle, sage ich damit nicht, dass ich jemand mit 4 Punkten für "fachlich offensichtlich ungeeignet" halte, sondern nur, dass ich bestmögliche Kandidaten einstellen möchte und mir erhoffe dass es genug Bewerber mit mindestens 8 Punkten gibt. Wenn ich aber sage, dass ich schwerbehinderte Bewerber mit weniger als 7 (oder 6,5) Punkten gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch einlade, bringe ich hingegen genau das zum Ausdruck. Denn einen schwerbehinderten Bewerber MUSS ich (als öffentlicher Arbeitgeber) stets zum Vorstellungsgespräch einladen, selbst wenn er nach der Papierform um Welten schlechter ist als seine Mitbewerber. Einzige Ausnahme: Wenn ihm die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, weil er zum Beispiel gar keinen Hochschulabschluss hat. In diese Gruppe fallen jedenfalls aus Sicht der Justiz Niedersachsen offensichtlich auch alle Bewerber mit ausreichendem Examen.
Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

Carlos84 hat geschrieben:Dann sollen sie doch gleich schreiben: "alle mit befriedigend, bitte bewerbt euch! Wir brauchen euch und sparen uns die Mühe, es noch irgendwie "hürdenmäßig" klingen zu lassen, da eine solche offensichtlich eh nicht mehr besteht." (Außer man hat leider nur ein "ausreichend"...aber vllt. kommen wir da auch noch hin).
Ich denke, das Ganze ist vor dem Hintergrund des Streits um die amtsangemessene Besoldung zu sehen. Die Funktionäre des DRB werden deshalb auch nicht müde, seit Jahren den fehlenden "qualifizierten" Nachwuchs zu thematisieren ("Man findet ihn zu den derzeitigen Bedingungen nicht").

Wenn jetzt die Justizverwaltung offen einräumen würde, dass dem tatsächlich so ist, könnte sie der Forderung nach einer höheren Besoldung nur noch die (immer) leeren Kassen der Länder entgegensetzen. Was als alleiniges Argument in Zeiten der Milliardenüberschüsse und Mehrausgaben an anderen Stellen dann doch etwas dünn wäre (so auch das BVerfG).

Deshalb nutzt man die Berufserfahrung oder andere "Qualifikationen" des Nachwuchses als Feigenblatt, um offiziell die derzeitigen Notengrenzen nicht allzusehr absenken zu müssen.

Mit zusätzlichen Richterstellen lässt sich neuerdings wieder politisch punkten, mit einer höheren Richterbesoldung wohl nie.
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

markus87 hat geschrieben:Du redest wirr ;-). Was sich geändert hat in den letzten 2 Jahren ist also, dass man jetzt erst mit 6.49 als "offensichtlich ungeeignet" gilt und nicht schon mit 6.99.

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Nach den Vorgaben von vor zwei Jahren gab es für Bewerber ohne eine Schwerbehinderung, die ein 2. Examen unter 8,0 Punkten hatten, keine Chance, in Nds in den Justzdienst übernommen werden zu können - deswegen ist deine Umkehrschluss-Konstruktion für diesen Fall nicht sonderlich ergiebig (der Bewerber ohne Schwerbehinderung, der 7,5 Punkte im 2. Examen hatte, mag zwar nach den Umkehrschluss-Wertungen des alten Merkblattes nicht "offensichtlich ungeeignet" gewesen sein - das hat ihm aber auch nicht geholfen, weil seine Einstellung aus Rechtsgründen trotzdem unmöglich gewesen ist). Das ist jetzt anders, es können nun bereits 6,5 Punkte reichen.
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Btw: OVG NRW hat es nun auch entschieden:
Es ist grundsätzlich frei von Rechtsfehlern, wenn die Justizverwaltung die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst an die notwendige (aber nicht hinreichende) Bedingung knüpft, dass die Bewerber in der zweiten juristischen Staatsprüfung ein bestimmtes (überdurchschnittliches) Mindestnotenniveau erreicht haben, weil die in dieser Prüfung erzielte Gesamtnote für die im Rahmen der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) erforderliche prognostische Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung der Bewerber besonders aussagekräftig ist.
Im konkreten Fall klagte ein Bewerber mit 6,55 im 2. Examen.


https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 91112.html
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Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

Herr Anwalt hat geschrieben: Donnerstag 27. Juli 2017, 00:00 Mein Tipp: Nicht zu weit in die Zukunft denken.
Deine Ziele heißen jetzt 1. Examen, Referendariat, 2. Examen.
[...]
Life is what happens when you are busy making other plans.
Ein blöder Spruch, aber mit viel Wahrheit.
Wenn du ein bestimmtes Berufsziel hast, dann tu alles dass du's erreicht.
Aber was in 3 Jahren ist, weiß kein Mensch.
Quod erat demonstrandum 😷

Ich bin gespannt, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt. Ich erinnere mich, dass es nach der Finanzkrise auch beim Weg in den Staatsdienst etwas enger wurde. Andererseits hatten wir damals noch nicht so viele Altersabgänge wie heute ...
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von OJ1988 »

Brainiac
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Brainiac »

Norton Rose Fulbright hat ihre deutschen Mitarbeiter nun gebeten, einer Kürzung von Arbeitszeiten und Gehalt auf 80 Prozent zuzustimmen.
Kasimir hat geschrieben: Freitag 27. März 2020, 17:31 Aussage eines Hengeler Partners: "Natürlich würden wir alle für 80% für 80% des Geldes arbeiten, das ist aber nicht umsetzbar."

Ich stimme dem zu. (Nur) mit Teilzeitkräften lässt sich keine Kanzlei führen.
:D (Ja, ich sehe, dass die Einhaltung der Stundenzahl bei dem o.g. Deal alles andere als garantiert ist, fand's - auch angesichts der Zahlen - aber trotzdem amüsant.)
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Sektnase »

Spencer hat geschrieben: Montag 6. April 2020, 14:13
Ich bin gespannt, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt. Ich erinnere mich, dass es nach der Finanzkrise auch beim Weg in den Staatsdienst etwas enger wurde. Andererseits hatten wir damals noch nicht so viele Altersabgänge wie heute ...
Weisst du, wieviel das damals in Noten ca ausmachte? Was die Sache etwas dämpfen könnte, ist die Tatsache dass entweder für die Bewältigung des sich aufgrund der Krise ergebenden Arbeitsanfalls mehr Leute benötigt werden, was antizyklisches Wirtschaftshandeln wäre, oder aber der Berg fürs gleiche Geld von der gleichen Zahl Justizbediensteter abgearbeitet werden muss - was auch nicht so verlockend ist.

Bleibt wohl nichts als abzuwarten. Von der Tatsache, dass es Anwälten an den Kragen gehen kann, weil Mandanten kein Geld mehr haben abgesehen, sehe ich jetzt nicht, dass die Justiz die Sache sicherer oder angenehmer handled als Anwaltskanzleien - siehe Ausstattung etc.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kasimir »

Coronavirus Teil 2 - Jetzt geht es den Associates an den Kragen:

https://www.juve.de/nachrichten/namenun ... rentnahmen

Salary Freeze für die Associates bei Freshfields.
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Fyrion
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Fyrion »

Wieso Associates? Alle, inkl. Partner. Das ist doch mal fair von FF. Und ansonsten eher ein Stürmchen. Die paar Hundert Euro "nicht mehr" tun keinem Associate weh, Kündigungen wirds nicht geben, das ist alles das Gegenteil von "an den Kragen gehen". Alles sehr niedrigschwellige und mE umsichtige Maßnahmen. Wesentlich schlauer als die Vollkatastrophe von TW.
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kasimir »

Fyrion hat geschrieben: Montag 6. April 2020, 17:34 Wieso Associates? Alle, inkl. Partner. Das ist doch mal fair von FF. Und ansonsten eher ein Stürmchen. Die paar Hundert Euro "nicht mehr" tun keinem Associate weh, Kündigungen wirds nicht geben, das ist alles das Gegenteil von "an den Kragen gehen". Alles sehr niedrigschwellige und mE umsichtige Maßnahmen. Wesentlich schlauer als die Vollkatastrophe von TW.
Die Partner erhalten ihre Ausschüttungen nur verzögert, d.h. sie erleiden nur einen Zinsschaden. Die Associates erhalten in diesem Jahr keine Gehaltserhöhung, was in der Regel 10-20k pro Jahr sind. In der Finanzkrise hat man dann nach dem Salary Freeze normal auf dem bisherigen Niveau weitergemacht, d.h. die gestoppten Gehaltserhöhungen wurden nicht nachgeholt. Über die Jahre sind das 10-20k pro Jahr, ggf. sogar mehr, wenn die Gehaltserhöhungen progressiv sind. Summiert auf 5 Jahre sind das 50-70k, also nicht ein paar hundert Euro.
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Fyrion
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Fyrion »

Ich rede von den Nettogehältern. Eine Gehaltserhöhung um 10k entspricht aus eigener Erfahrung einem Plus von etwa 350 Euro im Monat (SK I unverheiratet und keine Kinder damals). Bei über 5k Nettogehalt sind das, wie ich bereits sagte, extrem niedrigschwellige Eingriffe, die nicht mal ein Achselzucken verursachen. Bei uns ist sowas zwar noch nicht angekündigt, aber selbst wenn könnte mir kaum etwas egaler sein. Und wieso summiert auf 5 Jahre? So lange ist doch kaum einer überhaupt in einer GK.
Zuletzt geändert von Fyrion am Montag 6. April 2020, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
stilzchenrumpel
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von stilzchenrumpel »

Die Einstiegsgehälter sind doch ohnehin in den letzten Jahren garantiert blasenartig in Relation zu erzielbaren Stundensätzen gewachsen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Kasimir
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kasimir »

Fyrion hat geschrieben: Montag 6. April 2020, 18:05 Ich rede von den Nettogehältern. Eine Gehaltserhöhung um 10k entspricht aus eigener Erfahrung einem Plus von etwa 350 Euro im Monat (SK I unverheiratet und keine Kinder damals). Bei über 5k Nettogehalt sind das, wie ich bereits sagte, extrem niedrigschwellige Eingriffe, die nicht mal ein Achselzucken verursachen. Bei uns ist sowas zwar noch nicht angekündigt, aber selbst wenn könnte mir kaum etwas egaler sein. Und wieso summiert auf 5 Jahre? So lange ist doch kaum einer überhaupt in einer GK.
Es ging darum, dass du suggerierst hast, als würden Partner und Associates gleich behandelt, was nicht den Tatsachen entspricht.

Ich verstehe auch nicht, wie du bei herkömmlichen Grenzssteuersätzen bei einer Gehaltserhöhung von jährlich 10.000 Euro auf eine monatliche Nettoerhöhung von Euro 350 kommst. Selbst dann wären es netto pro Jahr 4200 Euro. Tatsächlich sind bei Senior Associates die Gehaltserhöhungen in der Regel ja nicht nur 10.000 Euro, sondern 20.000 Euro. Auf 5 Jahre gerechnet, kommst du auf den von mir genannten Bruttobetrag, den du gerne in deinen Nettobetrag umrechnen darfst.

Die 5 Jahre sind ein Mittelwert. Natürlich gibt es immer Leute die schon nach 2 Jahren gehen; dafür aber auch Leute, die 7 oder 8 Jahre bleiben.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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