Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

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hilbert
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Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von hilbert »

Hallo zusammen,

folgende Situation: LL.M. in International Commercial Law aus UK, LL.B. aus Thailand, Anwalts- und Notarlizenz in Thailand. Aktuell tätig in einer Kanzlei in Thailand mit Schwerpunkt M&A, Due Dilligence, Unternehmsgründungen, IPO, sonstige Geschäftsverträge. Deutsch wird aktuell erlernt.

Welche Möglichkeiten gibt es mit dem Hintergrund im Rhein-Main-Gebiet Arbeit zu finden? Habt ihr hierzu Tipps/Ideen, in welche Richtung man gehen könnte? Beispielsweise in einer größeren Kanzlei mit internationalen Kunden die deutschen Rechtsanwälte unterstützen, eher in die Rechtsabteilung eines Unternehmens?

Gibt es hierzu sinnvolle Weiterbildungen, die die Chancen auf einen Job relevant erhöhen? Zum Beispiel "Verhandeln und Gestalten von Verträgen Negotiating and Designing Contracts Master of Laws – LL.M." von der FH Frankfurt oder "Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen - LL.M." der Goethe Uni.

Insgesamt stelle ich mir das Vorhaben nicht all zu leicht vor. Nicht zuletzt, weil die deutsche Sprache in dem Bereich wohl sehr wichtig ist und es sicher ein paar Jahre dauert, bis man da auch die Feinheiten drauf hat.

Danke schon mal für alle hilfreichen Ideen und Hinweise und beste Grüße
Gelöschter Nutzer

Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht findest Du eine Möglichkeit im Kontext der vielen von China aufgekauften Unternehmen. Wirtschaftlich haben die asiatischen Länder schon längst den Fuß in der Tür Europas. Da gäbe es sicher Bedarf an Leuten, die sich einerseits im asiatischen wie auch europäischen Wirtschafts- und Rechtsraum auskennen. Englisch ist sicher vorrangiger.
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Tibor
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Tibor »

Ich vermute mal, dass der Fragesteller nicht derjenige ist, für den er fragt. Denn ansonsten wäre die Information "Deutsch wird aktuell erlernt" gelogen oder das Übersetzungsprogramm hätte einen goldwerten Algorithmus.
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hilbert
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von hilbert »

Candor hat geschrieben:Vielleicht findest Du eine Möglichkeit im Kontext der vielen von China aufgekauften Unternehmen. Wirtschaftlich haben die asiatischen Länder schon längst den Fuß in der Tür Europas. Da gäbe es sicher Bedarf an Leuten, die sich einerseits im asiatischen wie auch europäischen Wirtschafts- und Rechtsraum auskennen. Englisch ist sicher vorrangiger.
Vielen Dank schonmal für den Hinweis. In die Richtung habe ich auch schon gedacht, beispielsweise auch Niederlassungen asiatischer Banken in Frankfurt. Andererseits sind die Länder in Asien ja auch durchaus unterschiedlich, so wie z.B. jemand der sich in Deutschland gut auskennt nicht unbedingt auch ein guter Ratgeber zu Rechtsfragen in der Ukraine ist. Daher bin ich da nur vorsichtig optimistisch. Möglichkeiten wo konkret thailändisches Recht von Relevanz ist habe ich bisher nur wenig ausgemacht, das Generalkonsulat und das Board of Investment.
Tibor hat geschrieben:Ich vermute mal, dass der Fragesteller nicht derjenige ist, für den er fragt. Denn ansonsten wäre die Information "Deutsch wird aktuell erlernt" gelogen oder das Übersetzungsprogramm hätte einen goldwerten Algorithmus.
Korrekt, geht um meine Freundin nicht um mich selbst.
Honigkuchenpferd
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das dürfte sehr schwierig werden, eine denkbare Nische, die freilich nur eingeschränkt mit einer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung zu tun hat, böte sich möglicherweise im Zusammenhang mit auswanderungswilligen Deutschen. Es mag sein, dass manche deutschen Anwälte da durchaus gerne Hilfe mit thailändischem Hintergrund hätten - sowohl mit Blick auf das Migrationsrecht als auch die Firmengründung in Thailand.
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Gelöschter Nutzer

Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stimmt, unter den sogenannten digitalen Nomaden aus dem europäischen Raum gibt es viele, die es nach Thailand und überhaupt in den billigen asiatischen Raum zieht. Die wären sicher auch an Rechtsberatung bezüglich Thailand interessiert zwecks Firmengründung und Wohnsitz in Thailand.

Weiter böten die vielen thailändischen Restaurant- und Laden-Besitzer in Europa eine ideale Kundschaft/Klientel zwecks Import/Export thailändischer Produkte.
i live in tokyo
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von i live in tokyo »

Gibt doch sicherlich die üblichen Verdächtigen auch in Thailand, die klassischen Großkanzleien. Könnte mir gut vorstellen, dass deine Freundin dort zunächst reinkommt und mit entsprechenden Deutschkenntnissen und mit eigenem Hinwirken dann an die Kollegen nach Deutschland geschickt wird.

Da ich selbst viel mit Japan zutun habe, kenne ich diesbezüglich zum Beispiel einige Anwälte, die in Deutschland als Anwalt tätig waren wenige Jahre und dann nach Tokyo geschickt wurden (Kanzlei in diesem Zusammenhang nennt sich ARQIS). Natürlich haben sie dort keine Anwaltszulassung, sind aber rechtsberatend zum deutschen Recht tätig.

Das heißt, dass dann wohl eher hauptsächlich Englisch/Thai im Fall deiner Freundin von Relevanz sein wird. Deutsch aber ist dann natürlich der Kicker, der einen überhaupt erst ins Spiel bringt.
hilbert
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von hilbert »

Viele Dank für die Anregungen. Ich denke eine Evalutation hinsichtlich des Bedarfs zur Beratung zu Firmengründung in TH sowie Import/Export-Fragen könnte ggf. Sinn machen ebenso der Blick auf die internationalen Großkanzleien. Eventuell könnten sich auch Familienrechtsfragen nach Thai-Recht noch als interessant erweisen?!

Insgesamt nehme ich an, dass es auf jeden Fall wie Honigkuchenpferd sagt, sehr schwer werden dürfte. Vielleicht macht es dann Sinn, die M&A Erfahrungen zu nutzen und in dem Bereich ggf. auch bei einer Unternehmensberatung unter zu kommen.
Honigkuchenpferd
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Honigkuchenpferd »

ME dürfte es mindestens ähnlich schwer sein, in Deutschland bei einer Unternehmensberatung unterzukommen. Das ist schon für Juristen aus Deutschland vergleichsweise schwer.

Familienrecht würde sich als Ergänzung noch anbieten. Aber ich würde auf jeden Fall auch das Migrationsrecht abklopfen (sofern das fachlich nicht völlig ausscheidet). Ich weiß, dass umgekehrt da auch Deutsche immer wieder Schwierigkeiten in Thailand haben, die sich so ggf von vornherein vermeiden lassen würden. Es gibt ja sogar deutsche Expats, die sich dort gerade auf derartige Fragen spezialisiert haben.
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Muirne
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Muirne »

Ich kann mir schon gut vorstellen, dass es für das genannte Kleinvieh (Auswandern, Heiraten, Unternehmensgründung) Beratungsbedarf und einen Markt gibt. Ich kann mir dann wiederum allerdings nur schwer vorstellen, dass jemand jemanden einstellt, nur, weil er einen thailändischen Abschluss hat. Jemand mit deutschem Stex, der Thai kann, dürfte es letztlich fast genauso und für den Rest besser tun, wenn das thailändische Recht nicht den einzigen Bestandteil des Geschäfts darstellt. Man kann es sicher versuchen (schon so eine Kanzlei zu finden dürfte schwer sein), aber so richtig realistisch finde ich das nicht, vor allem, wenn es über einen Minijob hinausgehen soll.


Ich kann mir vorstellen, dass sie Chancen auf Stellen ohne direkten Jurabezug hat, aber an Deutsch kommt man da in Deutschland auch nur schwer vorbei.
Auf lange Sicht, wenn sie nicht bei den Banken, Unternehmen oder Einrichtungen unterkommt, die ihr euch vorstellt, und es bei Jura bleiben soll, bietet sich letztlich ein deutsches Jurastudium an. Ich habe schon einige Russen erlebt, die das gemacht haben, nochmal komplett von vorn. Mühsam, aber machbar. Mit zwei Examina ist die Spezialisierung auf thailändisches Recht und die thailändische Sprache natürlich auch ein Marktvorteil, den man im genannten Sinne super für sich ausbauen kann. Aber ohne deutschen Abschluss sehe ich auch Schwierigkeiten, vor allem, wenn es um die besseren Jobs geht. Einen englischen Abschluss können ja auch nicht wenige Leute mit 2 Staatsexamina vorweisen.
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lucyyy
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von lucyyy »

Hallo,

ehrlich gesagt sehe ich auch nicht so richtig, wie man die thailändische Qualifikation so richtig auf dem Anwalts-Arbeitsmarkt platzieren könnte. Kann mir aber vorstellen, dass - sofern Englisch passabel ist - gerade in FFM als Transaction Lawyer Potentiale bestehen. Ist jetzt natürlich nichts, wofür es zwingend eines Jura-Abschlusses bedarf, aber wäre m.E. eine Option.

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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von halb eins »

Muirne hat geschrieben:Ich kann mir schon gut vorstellen, dass es für das genannte Kleinvieh (Auswandern, Heiraten, Unternehmensgründung) Beratungsbedarf und einen Markt gibt. Ich kann mir dann wiederum allerdings nur schwer vorstellen, dass jemand jemanden einstellt, nur, weil er einen thailändischen Abschluss hat. Jemand mit deutschem Stex, der Thai kann, dürfte es letztlich fast genauso und für den Rest besser tun, wenn das thailändische Recht nicht den einzigen Bestandteil des Geschäfts darstellt. Man kann es sicher versuchen (schon so eine Kanzlei zu finden dürfte schwer sein), aber so richtig realistisch finde ich das nicht, vor allem, wenn es über einen Minijob hinausgehen soll.
Also bei mir im Ref-Durchgang waren damals einige Mitreferendare bei deutsch-thailändischen Kanzleien. Irgendwo im Internet gab es damals auch eine List mit entsprechenden Ausbildungskanzleien. Büros in Deutschland hatten die aber - soweit ich mich erinnere - nicht. Vielleicht sollte der TE in Erwägung ziehen selbst nach Thailand zu wechseln ;) . Mein Tipp wäre noch die "foreign associates" (oder wie Lucy gesagt hat die "transaction lawyer") der großen Kanzleien durchzugoogeln und sich von den Lebensläufen inspirieren zu lassen. In vielen Fällen dürfte aber über den Umweg England bzw. USA zumindest eine EU/US Anwaltszulassung vorliegen und selbst dann ist der Arbeitsmarkt begrenzt.
I would prefer not to.
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Muirne
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von Muirne »

Ich meinte natürlich Kanzleien hier, darum ging es ja. Dass es in Thailand Deutsche gibt und auch entsprechende Kanzleien, glaube ich sofort. :) Eine Freundin geht auch für die Wahlstation hin. Ich habe dort auch in etwa so viel Deutsch gehört wie auf Mallorca - im Norden nicht ganz so sehr, aber Bangkok und südlicher ist ja schon sehr frequentiert.
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Re: Möglichkeiten für Nicht-EU Anwalt in Deutschland

Beitrag von hilbert »

Muirne hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass sie Chancen auf Stellen ohne direkten Jurabezug hat, aber an Deutsch kommt man da in Deutschland auch nur schwer vorbei.
Daran führt aus meiner Sicht sowieso kein Weg vorbei, schon allein für das alltägliche Leben und auch wenn es in Richtung eines anderen Berufsbildes gehen sollte. Sie wird jetzt auch erstmal Vollzeit in den Deutschkurs gehen, weil sich das bisher mit den Arbeitszeiten in der Kanzlei als sehr schwer heraus gestellt hat, da ordentliche Fortschritte beim Lernen neben der Arbeit zu erzielen.
halb eins hat geschrieben:Vielleicht sollte der TE in Erwägung ziehen selbst nach Thailand zu wechseln ;) .
Ich habe jetzt ein Jahr in Thailand gelebt und könnte hier wohl auch Arbeit finden. Allerdings beschränkt sich ja fast alles außerhalb der Produktion und des Tourismus hier auf Bangkok. In Bangkok stehen aber die üblichen Gehälter in keinem Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten, wenn man einen halbwegs ordentlichen Lebensstandard haben möchte. Das wird auch bei den mittelfristig erreichbaren Karrierestufen nicht sehr viel besser, erst dann ab einer gewissen Seniorität, die hier auch noch wichtiger ist nach meinem Kenntnisstand. Ausnahme sind natürlich Stellen, bei denen man vom Unternehmen hierher entsendet wird oder ähnliches. Aber da gibt es natürlich auch nicht Möglichkeiten wie Sand am Meer, auch da viele Konzerne die wesentlichen Geschäftsfunktionen und somit auch Expatstellen für Asien dann eher in Singapur oder HongKong bündeln als in Bangkok. Insgesamt meine ich daher ist es in der aktuellen Situation besser in Deutschland zu leben, auch wenn wir nur mein Einkommen hätten statt zwei Einkommen in Thailand.
halb eins hat geschrieben:Mein Tipp wäre noch die "foreign associates" (oder wie Lucy gesagt hat die "transaction lawyer") der großen Kanzleien durchzugoogeln und sich von den Lebensläufen inspirieren zu lassen. In vielen Fällen dürfte aber über den Umweg England bzw. USA zumindest eine EU/US Anwaltszulassung vorliegen und selbst dann ist der Arbeitsmarkt begrenzt.
Danke, das schau ich mir mal an. Ich hatte schon etwas in LinkedIn und XING nach ähnlichen Lebensläufen gesucht, aber dort wenig gefunden.
Sofern ich das richtig verstanden habe, kann man als thailändischer Anwalt Mitglied der deutschen Anwaltskammern werden und darf dann zu thailändischem Recht beraten unter Führung der dortigen Anwaltsbezeichnung "Tanaaykwam". Dazu habe ich allerdings auch nur einen Fall gefunden, dass das genutzt wird. Ob nun weil die Konstellation selten ist oder kein Bedarf ist. :-k

Danke nochmal für die unterschiedlichen Anregungen.
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