Versicherung als angestellter RA
Moderator: Verwaltung
- [enigma]
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Versicherung als angestellter RA
Derzeit bin ich über die Kanzlei, genauer über einen der Partner berufshaftpflichtversichert, also quasi mitversichert. Dies wird sich auch erst ändern, wenn ich auf den Briefkopf aufgenommen werde und nach außen auftrete. Den Nachweis über diese Mitversicherung habe ich der RAK zukommen lassen, um endlich meine Zulassung zu bekommen. Wurde nicht akzeptiert. Daraufhin habe ich mit dem Versicherungsmakler der Kanzlei gesprochen, der auf Juristen spezialisiert ist. Er sagte, ich bräuchte eine eigene Zulassungsversicherung (Kosten ca. 80 Euro/Jahr), die Mitversicherung über die Kanzlei würde nicht ausreichen. Ich frage mich jetzt, warum nicht? Der Wortlaut von § 51 BRAO verpflichtet zwar jeden Rechtsanwalt dazu, eine (eigene?) Versicherung abzuschließen, aber das Ziel der Regelung, die Deckung der sich aus meiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, wird durch die Mitversicherung doch erreicht?
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Re: Versicherung als angestellter RA
Mag sein, aber der von dir angegebene Umfang der Berufstätigkeit entspricht nicht der eines Rechtsanwalts, vgl. z.B. § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO.
- Ara
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Re: Versicherung als angestellter RA
Deine Kanzleihaftpflicht deckt sicherlich nur Mandate ab, die über die Kanzlei laufen. Da du aber theoretisch auch als Pflichtverteidiger bestellt werden kannst und du in diesem Fall halt direkt als Rechtsanwalt verpflichtet bist, wärst du in dem Fall nicht versichert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Versicherung als angestellter RA
Wenn die Kanzleiversicherung tatsächlich nur auf die Tätigkeit in der Kanzlei beschränkt ist, leuchtet das ein. Ich dachte, ich sei in einer ganz normalen BHPV für Anwälte mitversichert.
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Re: Versicherung als angestellter RA
Dann schau doch mal in die Versicherungsbedingungen
Das Modell "Kanzleimitversicherung" plus eigene Versicherung (für die Zulassung), deren Prämie bei Aufnahme in den Briefkopf dann beträchtlich steigt, kenne ich jedenfalls auch so.
Das Modell "Kanzleimitversicherung" plus eigene Versicherung (für die Zulassung), deren Prämie bei Aufnahme in den Briefkopf dann beträchtlich steigt, kenne ich jedenfalls auch so.
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Re: Versicherung als angestellter RA
Steigen dürfte doch nur die Prämie für die Kanzleiversicherung, oder? Wenn ich auf den Briefkopf der Kanzlei komme, erhöht sich mein Risiko außerhalb der Kanzlei ja nicht.
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Re: Versicherung als angestellter RA
Um die Zulassung zu erhalten, muss man schlicht eine eigene Versicherung abschließen. Das wird allgemein so gehandhabt.
Der Hintergrund ist tatsächlich darin zu sehen, dass die Versicherungen, die über die Kanzlei laufen, in der Regel Aufträge, die daneben übernommen werden oder zu übernehmen sind, nicht abdecken.
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Re: Versicherung als angestellter RA
Normalerweise wissen das die Kanzleien und die Versicherungen, sodass entsprechende Bescheide direkt auf deinen Namen ausgestellt werden, d.h. du dort konkret als Versicherungsnehmer genannt wirst.
So kenne ich das nur.
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