Tätigkeit im Unternehmen und als RA im Versorgungswerk?

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
KatBerg
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 81
Registriert: Freitag 29. Januar 2010, 19:37

Tätigkeit im Unternehmen und als RA im Versorgungswerk?

Beitrag von KatBerg »

Ich bin zugelassene angestellte Rechtsanwältin und zahle ins Versorgungswerk ein. Ich überlege, in ein Unternehmen zu wechseln. Folgender Gedankengang: Angenommen, diese Tätigkeit würde die Voraussetzungen zur Zulassung als Syndikusanwalt bzw. vor allem die für die Befreiung von der DRV nicht erfüllen. Grundsätzlich wäre die Einzahlung in die DRV für mich kein Problem, da ich die Mindestzeit von 60 Monaten erfülle. Ich würde aber gerne die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beibehalten. Könnte ich neben der Tätigkeit im Unternehmen als Rechtsanwältin zugelassen sein (angenommen der neue Arbeitgeber stimmt dem zu) und so meine Mitgliedschaft im Versorgungswerk beibehalten? Ich stelle mir vor, dann den Mindestbeitrag einzuzahlen. Geht das bzw. ist das sinnvoll? Und müsste ich den Zulassungsantrag neu stellen, weil ich bislang als angestellte RA tätig war und dann ja selbständig wäre? Was käme denn da auf mich zu, ich müsste mich ja versichern und den Kammerbeitrag entrichten, sonst noch etwas? Was müsste das Unternehmen mir bescheinigen, damit ich „nebenbei“ als Rechtsanwältin zugelassen sein kann?
Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Tätigkeit im Unternehmen und als RA im Versorgungswerk?

Beitrag von Solar »

Ja, du könntest nebenbei zugelassen sein, denn weder RAK noch Versorgungswerk schreiben dir vor, wie viele Jobs du neben der Anwaltstätigkeit ausübst - nur eben keine konfligierenden (z.B. Richter).

Die Konstellation bringt dir jedoch für das Versorgungswerk nichts und kostet dich nur unnötig Geld (Haftpflicht, RAK-Beiträge...). Deine Mitgliedschaft beim Versorgungswerk kannst du vielmehr aufrecht erhalten, ohne dass du als Rechtsanwältin zugelassen bist, konkret als sog. freiwillige Mitgliedschaft. Du zahlst in diesem Fall eben zusätzlich zu den DRV-Beiträgen deines Unternehmensberufs den Mindestbetrag ans Versorgungswerk. Du musst dafür nicht als RA zugelassen sein.

Der Witz der Syndikusmitgliedschaft (und Zulassung als Syndikus bei der RAK) ist nur, dass man insoweit von der DRV befreit wird und nicht "doppelt" zahlt, sondern die gesamten Beiträge ans Versorgungswerk gehen. Das ist dem von dir angedachten Modell gegenüber natürlich deutlich vorzugswürdig. Wenn du aber keine Chance siehst, dass du als Syndikus zugelassen wirst (so schwer ist das aber gar nicht mehr), solltest du eher die freiwillige Mitgliedschaft wählen, wenn du weiterhin ins Versorgungswerk einzahlen möchtest.

Ob das Sinn macht, musst du ausrechnen (Vergleich: Rentenanspruch mit fortgesetztem Mindestbetrag vs. ohne). In der Satzung deines Versorgungswerks steht die Formel für deine Rentenanwartschaft, diese kannst du beispielhaft hochrechnen, um zu prüfen, ob sich die freiwillige Mitgliedschaft lohnt. Solltest du in BaWü sein, kann ich dir eine Excel-Tabelle zukommen lassen, die ich mal für meine Zwecke erstellt habe.
KatBerg
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 81
Registriert: Freitag 29. Januar 2010, 19:37

Re: Tätigkeit im Unternehmen und als RA im Versorgungswerk?

Beitrag von KatBerg »

Herzlichen Dank Solar für die ausführliche Antwort! Der Plan ist, dass ich versuche, als Syndikus zugelassen zu werden, ich möchte nur für die Überlegungen, ob ich in das Unternehmen wechsele, gerne meine Optionen kennen. Und dabei hast Du sehr geholfen. Ich werde mal das Ausrechnen versuchen ;) gegebenenfalls würde ich noch mal auf Dich zukommen wenn ich darf, auch wenn ich nicht in BaWü bin.
Antworten