Arbeitszeiten in juristischen Berufen

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Ara
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Ara »

julée hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Dienstleistungsorientierung ist doch aber beim Berufseinstieg eher weniger direkt ein Thema - oder nicht?
Wer mit Ende 20, Anfang 30 nicht bereit ist, für einen halbwegs wichtigen Fall mal ein bisschen länger zu arbeiten anstatt pünktlich den Stift fallen zu lassen und den Rest das Problem des Chefs sein zu lassen, der wird es 5-10 Jahre später vermutlich aber auch nicht sein, oder? (Und an der Stelle reden wir ja noch nicht darüber, beständig 50+ Wochenstunden zu arbeiten, sondern darüber, möglicherweise mal bis Mitternacht im Büro zu sitzen, weil die Arbeit jetzt erledigt werden muss.)
Das ist auch möglich, wenn man dafür dann den Rest der Woche jeweils ne Stunde früher geht oder mehr Geld bekommt.

Hier wird doch "Flexibilität" mit "Dauerhaften (unbezahlten) Überstunden" vermengt. Wenn ich 40 Stunden pro Woche habe, bin ich gerne bereit diese flexibel zur Verfügung zu stellen, da der Anwaltsberuf nun einmal Dienstleistung ist und häufig fristengebunden.

Genau DAS unterscheidet mich doch als Angestellter von nem Selbstständigen. Ich habe nun einmal nicht das unternehmerische Risiko, wozu auch gehört, dass ich für ausreichend Arbeitskraft zu sorgen habe. Wenn am Ende noch Arbeit über ist, dann muss halt der Partner ran, der bekommt dafür auch das größere Gehalt.

Aber wie schon eingangs gesagt, das gilt nicht in einer GK, wo stillschweigend mit dem dicken Gehalt jegliche Überstunden und Arbeitsschutzgesetze geregelt sind. Da wissen beide Parteien was sie bekommen.

Aber in nem normalen Arbeitsverhältnis kann doch die vereinbarte Arbeitszeit nicht zur Disposition des Arbeitgebers stehen. Der Angestellte darf sei Gehalt doch auch nicht eigenmächtig mit nem Griff in die Kasse aufbessern.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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famulus
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von famulus »

julée hat geschrieben:für einen halbwegs wichtigen Fall mal ein bisschen länger zu arbeiten anstatt pünktlich den Stift fallen zu lassen
Davon habe ich ausdrücklich nicht gesprochen. Ich bin natürlich gern länger geblieben, wenn die Umstände es konkret erforderten - mache ich ja heute auch.

Es gab in meinem Fall aber hinterher unmissverständlich die vorher nicht kommunizierte Erwartung des Partners, dauerhaft mehr als 40 Stunden zu leisten - natürlich ohne Kompensation durch Freizeit oder Entgelt. Und nach meinem Eindruck ist/war das in der Branche eben leider eher die Regel als die Ausnahme.

Ob man dieser Erwartung entsprechen will, hängt m. E. von anderen Dingen ab als davon, ob man Ende 20, 50 oder 5 ist.
Zuletzt geändert von famulus am Freitag 27. Oktober 2017, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Einwendungsduschgriff
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Dienstleistungsorientierung im Sinne einer Abend-/Nachtschicht setzt aber voraus, dass der Mandant ein Ergebnis eilig braucht. Zu meiner Wirtschaftskanzleizeit hat mein Partner klar kommuniziert, wenn etwas heute oder am nächsten Morgen fertig sein muss. Alle nicht dringenden Anfragen hat er so gehandhabt, dass er dem Mandanten gesagt hat, wann wir liefern. Dann war es kein Problem sich die Arbeit einzuteilen und zu einer adäquaten Zeit zu gehen. Ich war zwar länger im Büro als vierzig Stunden, aber das ohne Druck. Wobei es im Regelfall nie über 45 Stunden waren.
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sai
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von sai »

Ara hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Dienstleistungsorientierung ist doch aber beim Berufseinstieg eher weniger direkt ein Thema - oder nicht?
Wer mit Ende 20, Anfang 30 nicht bereit ist, für einen halbwegs wichtigen Fall mal ein bisschen länger zu arbeiten anstatt pünktlich den Stift fallen zu lassen und den Rest das Problem des Chefs sein zu lassen, der wird es 5-10 Jahre später vermutlich aber auch nicht sein, oder? (Und an der Stelle reden wir ja noch nicht darüber, beständig 50+ Wochenstunden zu arbeiten, sondern darüber, möglicherweise mal bis Mitternacht im Büro zu sitzen, weil die Arbeit jetzt erledigt werden muss.)
Das ist auch möglich, wenn man dafür dann den Rest der Woche jeweils ne Stunde früher geht oder mehr Geld bekommt.

Hier wird doch "Flexibilität" mit "Dauerhaften (unbezahlten) Überstunden" vermengt. Wenn ich 40 Stunden pro Woche habe, bin ich gerne bereit diese flexibel zur Verfügung zu stellen, da der Anwaltsberuf nun einmal Dienstleistung ist und häufig fristengebunden.

Genau DAS unterscheidet mich doch als Angestellter von nem Selbstständigen. Ich habe nun einmal nicht das unternehmerische Risiko, wozu auch gehört, dass ich für ausreichend Arbeitskraft zu sorgen habe. Wenn am Ende noch Arbeit über ist, dann muss halt der Partner ran, der bekommt dafür auch das größere Gehalt.

Aber wie schon eingangs gesagt, das gilt nicht in einer GK, wo stillschweigend mit dem dicken Gehalt jegliche Überstunden und Arbeitsschutzgesetze geregelt sind. Da wissen beide Parteien was sie bekommen.

Aber in nem normalen Arbeitsverhältnis kann doch die vereinbarte Arbeitszeit nicht zur Disposition des Arbeitgebers stehen. Der Angestellte darf sei Gehalt doch auch nicht eigenmächtig mit nem Griff in die Kasse aufbessern.
Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
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famulus
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von famulus »

Logisch: Man muss eben erst einmal beweisen, dass einem vertragliche Verpflichtungen und gesetzliche Bestimmungen nicht so wichtig sind, bevor man würdig ist, diese selbstständig für die Mandanten durchsetzen zu dürfen.
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Ara
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Ara »

sai hat geschrieben: Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
Gerade auf dem Weg zur Partnerschaft muss ich ja Kanzleianteile erwerben (und sei es durch Arbeitskraft)... Gerade da ist es doch Schwachsinn, dass man Arbeitsleistung einbringt, die nicht berücksichtigt wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Kroate »

Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
Gerade auf dem Weg zur Partnerschaft muss ich ja Kanzleianteile erwerben (und sei es durch Arbeitskraft)... Gerade da ist es doch Schwachsinn, dass man Arbeitsleistung einbringt, die nicht berücksichtigt wird.
Rechnerisch stimmt das natürlich. Dass die Partnerschaft aber eher demjenigen die Möglichkeit eröffnet Teilhaber zu werden, der nicht minutiös auf die vereinbarte Arbeitszeit achtet, liegt doch auf der Hand. Halte es daher für klüger, sein Grundgehalt auf Grundlage der eigenen Leistungsfähigkeit neu zu verhandeln.

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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von sai »

Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
Gerade auf dem Weg zur Partnerschaft muss ich ja Kanzleianteile erwerben (und sei es durch Arbeitskraft)... Gerade da ist es doch Schwachsinn, dass man Arbeitsleistung einbringt, die nicht berücksichtigt wird.
Es sieht aber auch jeder, dass du offensichtlich wenig Interesse hast, zum Umsatz der Kanzlei beizutragen.
Gerade wenn alle in einen Topf einzahlen und gleiche Anteile entnehmen, hat doch keiner Bock, jemanden dazu zu nehmen, der bislang auf regelmäßigen Feierabend aus ist.
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kroate hat geschrieben:Rechnerisch stimmt das natürlich. Dass die Partnerschaft aber eher demjenigen die Möglichkeit eröffnet Teilhaber zu werden, der nicht minutiös auf die vereinbarte Arbeitszeit achtet, liegt doch auf der Hand. Halte es daher für klüger, sein Grundgehalt auf Grundlage der eigenen Leistungswilligkeit neu zu verhandeln.
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

sai hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
Gerade auf dem Weg zur Partnerschaft muss ich ja Kanzleianteile erwerben (und sei es durch Arbeitskraft)... Gerade da ist es doch Schwachsinn, dass man Arbeitsleistung einbringt, die nicht berücksichtigt wird.
Es sieht aber auch jeder, dass du offensichtlich wenig Interesse hast, zum Umsatz der Kanzlei beizutragen.
Gerade wenn alle in einen Topf einzahlen und gleiche Anteile entnehmen, hat doch keiner Bock, jemanden dazu zu nehmen, der bislang auf regelmäßigen Feierabend aus ist.
Der Treppenwitz daran ist doch, dass man den Umsatz selten durch längeres Arbeiten steigert. Notwendig ist eine klare Kommunikation mit dem Mandanten. Mein ehemaliger Chef hat in der Regel einen sehr hohen Stundensatz genommen - für sich und die Angestellten - mit der Zusage, dass stundenmäßig effektiv gearbeitet wird und das "Nachtlösungen" einen soliden Aufschlag kosten.
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von sai »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Es hängt doch immer auch davon ab, wohin der weitere Weg gehen soll. Wenn man dauerhaft nur Angestellter bleiben will und das auch so abgesprochen ist, sehe ich es wie du. Wenn man aber irgendwann mal in die Partnerschaft aufgenommen werden möchte, sieht es anders aus.
Gerade auf dem Weg zur Partnerschaft muss ich ja Kanzleianteile erwerben (und sei es durch Arbeitskraft)... Gerade da ist es doch Schwachsinn, dass man Arbeitsleistung einbringt, die nicht berücksichtigt wird.
Es sieht aber auch jeder, dass du offensichtlich wenig Interesse hast, zum Umsatz der Kanzlei beizutragen.
Gerade wenn alle in einen Topf einzahlen und gleiche Anteile entnehmen, hat doch keiner Bock, jemanden dazu zu nehmen, der bislang auf regelmäßigen Feierabend aus ist.
Der Treppenwitz daran ist doch, dass man den Umsatz selten durch längeres Arbeiten steigert. Notwendig ist eine klare Kommunikation mit dem Mandanten. Mein ehemaliger Chef hat in der Regel einen sehr hohen Stundensatz genommen - für sich und die Angestellten - mit der Zusage, dass stundenmäßig effektiv gearbeitet wird und das "Nachtlösungen" einen soliden Aufschlag kosten.
Ich kenne es zB auch genau andersrum: Discount auf den Stundensatz, dafür Aufschlag bei der Zahl der Stunden. Hängt doch auch immer davon ab, wer der Mandant ist und was dort intern verkauft werden kann.
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Kroate »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:Rechnerisch stimmt das natürlich. Dass die Partnerschaft aber eher demjenigen die Möglichkeit eröffnet Teilhaber zu werden, der nicht minutiös auf die vereinbarte Arbeitszeit achtet, liegt doch auf der Hand. Halte es daher für klüger, sein Grundgehalt auf Grundlage der eigenen Leistungswilligkeit neu zu verhandeln.
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Parabellum »

sai hat geschrieben:Ich kenne es zB auch genau andersrum: Discount auf den Stundensatz, dafür Aufschlag bei der Zahl der Stunden. Hängt doch auch immer davon ab, wer der Mandant ist und was dort intern verkauft werden kann.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug? :-k Ich bin entsetzt!
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von Kroate »

Parabellum hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ich kenne es zB auch genau andersrum: Discount auf den Stundensatz, dafür Aufschlag bei der Zahl der Stunden. Hängt doch auch immer davon ab, wer der Mandant ist und was dort intern verkauft werden kann.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug? :-k Ich bin entsetzt!
Ich denke da geht es um die Erhöhung des vereinbarten Caps und nicht darum, mehr Stunden abzurechnen als geleistet wurden.

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lucyyy
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Re: Arbeitszeiten in juristischen Berufen

Beitrag von lucyyy »

Parabellum hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ich kenne es zB auch genau andersrum: Discount auf den Stundensatz, dafür Aufschlag bei der Zahl der Stunden. Hängt doch auch immer davon ab, wer der Mandant ist und was dort intern verkauft werden kann.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug? :-k Ich bin entsetzt!
Nunja, ich kann ja langsamer oder schneller arbeiten... :-w
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
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