Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

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Carlos84
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Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

Beitrag von Carlos84 »

Hallo, diesmal geht es nicht um mich (bei mir tut sich nämlich leider immer noch nicht viel :( ), aber um einen guten Kumpel, der auch auf Jobsuche (möchte gerne in den ÖD) ist.

Er hat von einer Behörde eine Zusage bekommen. Bei seinem "Favoriten" wird er allerdings erst Ende April/Anfang Mai wissen, ob sie ihn haben möchten. Ist es verwerflich bzw. wie stellt man das Ganze jetzt am besten an? Sollte seine Wunschbehörde ihn nicht haben wollen, würde er bei der Behörde die ihn haben willl anfangen - aber sie ist in seinem Ranking halt "nur" an zweiter Stelle und er möchte daher schon gerne abwarten, ob seine Wunschbehörde ihn nicht will. Da steht das AC aber halt erst noch an. Er kann die Behörde die ihn haben möchte doch aber sicher nicht einen ganzen Monat hinhalten, oder?! Wie lange ist es theoretisch möglich, dann noch wieder abzusagen? Geht das theoretisch noch bis zum ersten Tag Arbeitsantritt und auch wenn bereits ggf. Termin beim Amtsarzt schon durch ist etc. ?

Wie habt oder würdet ihr das handhaben? Dürfte ja nicht allzu selten vorkommen, dass zeitlich nicht immer alles exakt perfekt läuft bei vielen Bewerbungen.
Danke für eure Antworten.
Gelöschter Nutzer

Re: Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Er kann die Behörde die ihn haben möchte doch aber sicher nicht einen ganzen Monat hinhalten, oder?! Wie lange ist es theoretisch möglich, dann noch wieder abzusagen?
Auf keinen Fall wartet die Behörde einen Monat - selbst eine Woche wäre schon extrem viel Zeit. Zu Letzterer Frage: Handelt es sich um eine Beamtenstelle oder eine Stelle im Angestelltenverhältnis?
Carlos84
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Re: Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

Beitrag von Carlos84 »

Beides sind Beamtenstellen.
Gelöschter Nutzer

Re: Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Solange er die Ernennungsurkunde noch nicht erhalten hat, kann er abspringen. Ob so ein Verhalten klug wäre, ist eine andere Frage. Ich vermute mal, dass es in beiden Fällen nicht der gleiche Dienstherr ist, oder?
Carlos84
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Re: Zusage - wie lange Bedenkzeit/wieder absagen

Beitrag von Carlos84 »

Ist nicht der gleiche Dienstherr.Hmm, ja - nett ist das wohl nie, aber was soll man sonst machen. Es laufen ja nunmal nicht alle Bewerbungsfristen parallel und manche gestalten das Bewerbungsverfahren auch etwas aufwendiger und es dauert alles etwas länger. :( Man schickt ja idR nicht nur eine einzige Bewerbung los, um dann wochen- oder monatelang zu warten, ob diese eine Bewerbung auch geklappt hat und wenn nicht, dann erst die zweite Bewerbung. Ist zeitlich echt blöd. Wann wird man die Ernennungsurkunde erhalten? Am ersten Arbeitstag (Dienstantritt)?

Muss die Behörde bei später Absage dann das gesamte Bewerbungsverfahren nochmal durchspielen oder können Sie dann theoretisch auf den zweiten in der Rangliste zurückgreifen? Wenn sie bereits Absagen verschickt haben, werden sie wohl das gesamte Verfahren nochmal durchspielen müssen, oder?! Echt eine blöde Situation, weil unsympathisch waren sie ihm nicht, von daher würde er da auch ungern einen negativen Eindruck hinterlassen - aber die andere Stelle reizt ihn fachlich einfach ein bisschen mehr . :-k
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