RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

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Gelöschter Nutzer

Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Heißt das grundsätzlich, dass ich die Wahl habe, ob die Stelle als Beamten- oder Angestelltenverhältnis ausgekleidet wird oder heißt es viel eher, dass soweit ich bereits verbeamtet wäre, ich entsprechend in die Besoldungsgruppe eingruppiert werde und anderenfalls eben im Angestelltenverhältnis beginne?
Das kann tatsächlich beides heißen. Im letzteren Fall dürfte es aber zumindest eine realistische Perspektive geben, in absehbarer Zeit verbeamtet zu werden.
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famulus
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl

Beitrag von famulus »

Meiner Erfahrung nach wird im günstigeren Fall häufiger ausdrücklich so was wie "Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich" oder "Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen möglich" geschrieben. Ansonsten würde ich eher davon ausgehen, dass nur auf bereits Verbeamtete abgestellt wird. Normalerweise beißen die zuständigen Sachbearbeiter aber nicht, daher einfach fragen.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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