Das kann tatsächlich beides heißen. Im letzteren Fall dürfte es aber zumindest eine realistische Perspektive geben, in absehbarer Zeit verbeamtet zu werden.Heißt das grundsätzlich, dass ich die Wahl habe, ob die Stelle als Beamten- oder Angestelltenverhältnis ausgekleidet wird oder heißt es viel eher, dass soweit ich bereits verbeamtet wäre, ich entsprechend in die Besoldungsgruppe eingruppiert werde und anderenfalls eben im Angestelltenverhältnis beginne?
RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Moderator: Verwaltung
Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Meiner Erfahrung nach wird im günstigeren Fall häufiger ausdrücklich so was wie "Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich" oder "Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen möglich" geschrieben. Ansonsten würde ich eher davon ausgehen, dass nur auf bereits Verbeamtete abgestellt wird. Normalerweise beißen die zuständigen Sachbearbeiter aber nicht, daher einfach fragen.
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