RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Moderator: Verwaltung
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Unter Umständen ergibt sich ganz kurzfristig die Möglichkeit, dass ich in behördlichen Strukturen tätig werden könnte.
Mir bereitet allerdings Bauchschmerzen, dass ich "lediglich" als Schwangerschaftsvertretung anfangen würde. Mir ist natürlich schon bekannt, dass solche Vertretungen oft zumindest einen Fuß in die Tür stellen und sich nicht selten unmittelbar eine andere Tätigkeit innerhalb einer (anderen) Behörde im Anschluss findet.
Meine Gedanken drehen sich gerade um folgendes: Nimmt man die Möglichkeit wahr und es entfristet sich nicht mittelbar im Anschluss, fange ich wieder von ganz vorn an an und habe mitunter eine andere langfristige Option unbewusst verpasst. Außerdem weiß ich nicht, wie es bei dann potenziellen Arbeitgebern in der Anwaltschaft ankommen könnte, dass ich die ersten 2 Berufsjahre in einer Behörde und dort ausschließlich im Bereich des Verwaltungsrechts tätig war.
Nehme ich die befristete Tätigkeit in der Behörde hingegen nicht wahr, könnte ich eventull eine mittelbar unbefristete und interessante Tätigkeit in der Verwaltung verpassen. Ich weiß, das klingt ein wenig nach "Wasch mich, aber mach mich nicht nass". Irgendwie wäre ich zunächst gern anwaltlich tätig und würde mich aus dieser Situation heraus mit dem Wissen um die Situation innerhalb des Anwaltsberufes für eine eventuelle Behördentätigkeit bewerben. Ich weiß aber, dass die nächsten Jahre keine Neubesetzung juristischer Stellen in dem Landkreis erfolgen soll, zumindest keine geplante.
Außerdem wäre es TVöD13 und damit - soweit ich überblicke - gehaltstechnisch doch erheblich unterhalb von A13. Wenn der ÖD-Rechner halbwegs verlässlich ist, würde es sich um ungefähr 700 Euro netto monatlich handeln, wobei zu Lasten der A13-Besoldung wohl noch gute 300 Euro für die PKV abzuziehen wären.
Mir bereitet allerdings Bauchschmerzen, dass ich "lediglich" als Schwangerschaftsvertretung anfangen würde. Mir ist natürlich schon bekannt, dass solche Vertretungen oft zumindest einen Fuß in die Tür stellen und sich nicht selten unmittelbar eine andere Tätigkeit innerhalb einer (anderen) Behörde im Anschluss findet.
Meine Gedanken drehen sich gerade um folgendes: Nimmt man die Möglichkeit wahr und es entfristet sich nicht mittelbar im Anschluss, fange ich wieder von ganz vorn an an und habe mitunter eine andere langfristige Option unbewusst verpasst. Außerdem weiß ich nicht, wie es bei dann potenziellen Arbeitgebern in der Anwaltschaft ankommen könnte, dass ich die ersten 2 Berufsjahre in einer Behörde und dort ausschließlich im Bereich des Verwaltungsrechts tätig war.
Nehme ich die befristete Tätigkeit in der Behörde hingegen nicht wahr, könnte ich eventull eine mittelbar unbefristete und interessante Tätigkeit in der Verwaltung verpassen. Ich weiß, das klingt ein wenig nach "Wasch mich, aber mach mich nicht nass". Irgendwie wäre ich zunächst gern anwaltlich tätig und würde mich aus dieser Situation heraus mit dem Wissen um die Situation innerhalb des Anwaltsberufes für eine eventuelle Behördentätigkeit bewerben. Ich weiß aber, dass die nächsten Jahre keine Neubesetzung juristischer Stellen in dem Landkreis erfolgen soll, zumindest keine geplante.
Außerdem wäre es TVöD13 und damit - soweit ich überblicke - gehaltstechnisch doch erheblich unterhalb von A13. Wenn der ÖD-Rechner halbwegs verlässlich ist, würde es sich um ungefähr 700 Euro netto monatlich handeln, wobei zu Lasten der A13-Besoldung wohl noch gute 300 Euro für die PKV abzuziehen wären.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Kurze (ernüchterte) Rückmeldung:
Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
Wenn ich bedenke, dass TVöD-VKA bereits gute 48.000 Brutto bedeutet, wird ein Berufsstart in der Anwaltschaft jedenfalls aus monetärer Sicht immer unattraktiver.
Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
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- famulus
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Memo hat geschrieben:Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Vielleicht sollte man den Osten lieber meiden...
Ausgenommen natürlich Berlin.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Wie bitte?Memo hat geschrieben:Kurze (ernüchterte) Rückmeldung:
Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
Wenn ich bedenke, dass TVöD-VKA bereits gute 48.000 Brutto bedeutet, wird ein Berufsstart in der Anwaltschaft jedenfalls aus monetärer Sicht immer unattraktiver.
Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Das ist wohl nur ein schlecht kalibrierter Versuch der Kanzlei, das Gehalt zu drücken. Würde ich nicht ernst nehmen.Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Deckt sich leider mit dem, was eine Kommilitonin erzählt hat: mit VB und Befr. wurden ihr im Osten um die 36.000 Euro brutto angeboten.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Deckt sich auch so mit dem, was ich von ehemaligen Kommilitonen erfahren habe, die nach relativ langen Verhandlungen in ostdeutschen Landeshauptstädten (trotz Doppel-VB) auf gerade mal 40.000 EUR brutto gekommen sind. Sind dann auch alle nach kurzer Zeit in den Staatsdienst...
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Gut, ich find es auch lächerlich, aber man darf auch nicht ganz vergessen, dass man da 120 qm Altbau für 400 Euro kriegt, so ungefähr. Dafür zahlt man in München 3000 €. In Leipzig oder Dresden haben die Leute echt zT krasse Buden. Da zahlst du im Westen und vor allem Süden ein Vielfaches. Es relativiert sich durch die Lebenshaltungskosten sicher um 10-20k im Jahr; jedenfalls, wenn man nett wohnen möchte.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Doppel-VB bring mir auch keine zahlungskräftigen Mandanten. Wie sollen Kanzleien in wirtschaftlich schwachen Regionen solche Gehälter denn finanzieren können? Mit einem
Stundensatz von 150-200 Euro - mehr werden kleine KMUs oder Privatpersonen nicht zahlen - kann man keine großen Sprünge machen. Die lukrativen Mandate gibt es nunmal in Groß- und nicht in Kleinstädten.
Hinzu kommt: Für eine 100qm-Bude zahlt man dort wahrscheinlich nur 1000 Euro statt 2000 Euro in der Großstadt.
Stundensatz von 150-200 Euro - mehr werden kleine KMUs oder Privatpersonen nicht zahlen - kann man keine großen Sprünge machen. Die lukrativen Mandate gibt es nunmal in Groß- und nicht in Kleinstädten.
Hinzu kommt: Für eine 100qm-Bude zahlt man dort wahrscheinlich nur 1000 Euro statt 2000 Euro in der Großstadt.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Mag sein, aber unterstellt man 1000 € Mietkosten, bleibt einem bei 36k brutto monatlich in etwa 750 € für alles andere. Das bekommt man schon hin, ist aber nicht wirklich das, was man als Jurist erwartet.Kasimir hat geschrieben:Doppel-VB bring mir auch keine zahlungskräftigen Mandanten. Wie sollen Kanzleien in wirtschaftlich schwachen Regionen solche Gehälter denn finanzieren können? Mit einem
Stundensatz von 150-200 Euro - mehr werden kleine KMUs oder Privatpersonen nicht zahlen - kann man keine großen Sprünge machen. Die lukrativen Mandate gibt es nunmal in Groß- und nicht in Kleinstädten.
Hinzu kommt: Für eine 100qm-Bude zahlt man dort wahrscheinlich nur 1000 Euro statt 2000 Euro in der Großstadt.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Naja die 120qm-Bude wird ja kein Single haben, sondern ich bin von einem Doppelverdiener-Paar ausgegangen. Dann sind wir nur noch bei 500 Euro Miete und 1250 Euro bzw. 2500 Euro für den Rest (wenn der Partner nicht noch mehr verdient).OJ1988 hat geschrieben:Mag sein, aber unterstellt man 1000 € Mietkosten, bleibt einem bei 36k brutto monatlich in etwa 750 € für alles andere. Das bekommt man schon hin, ist aber nicht wirklich das, was man als Jurist erwartet.Kasimir hat geschrieben:Doppel-VB bring mir auch keine zahlungskräftigen Mandanten. Wie sollen Kanzleien in wirtschaftlich schwachen Regionen solche Gehälter denn finanzieren können? Mit einem
Stundensatz von 150-200 Euro - mehr werden kleine KMUs oder Privatpersonen nicht zahlen - kann man keine großen Sprünge machen. Die lukrativen Mandate gibt es nunmal in Groß- und nicht in Kleinstädten.
Hinzu kommt: Für eine 100qm-Bude zahlt man dort wahrscheinlich nur 1000 Euro statt 2000 Euro in der Großstadt.
Und "was man als Jurist erwartet" finde ich eine merkwürdige Anspruchshaltung. Es gibt mit dem Jurastudium ja keine Garantie auf ein gutes Gehalt.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Als Single wird man ja eher schauen, was für eine Wohnung man für ein Viertel bis Drittel seines Nettoeinkommens bekommt - und da dürfte es in strukturschwachen Regionen für 500-600 € eine nett gelegene, hinreichend große Wohnung geben, während man in der Großstadt mit einem solchen Budget keine besonderen Ansprüche haben sollte.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Warum bewirbst du dich auch bei Kanzleien in Kasachstan?Memo hat geschrieben:Kurze (ernüchterte) Rückmeldung:
Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
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Re: RA: Ordentliche Note - Schlechte Ortswahl
Ich dachte eben, sie könnten mich gut gebrauchen.sai hat geschrieben:Warum bewirbst du dich auch bei Kanzleien in Kasachstan?Memo hat geschrieben:Kurze (ernüchterte) Rückmeldung:
Die größte und eher auf Wirtschaftsmandate ausgerichtete Kanzlei in der Region hat mir verdeutlicht, dass ich mit meinem Einstiegswunsch von 45.000 Euro deutlich weg sei von dem dort gezahlten Gehalt. Das ist eher das Gehalt eines promovierten Juristen mit etwa 40-45 Jahre.
Wenn ich bedenke, dass TVöD-VKA bereits gute 48.000 Brutto bedeutet, wird ein Berufsstart in der Anwaltschaft jedenfalls aus monetärer Sicht immer unattraktiver.
Im Grunde bin ich ja recht genügsam, was mein Einstiegsgehalt und die mögliche Entwicklung betrifft. Mir ist darüber hinaus auch bewusst, dass meine Examina für einen potentiellen Arbeitgeber kaum Rückschlüsse auf meine anwaltliche Eignung zulassen und ganz ordentliche Noten eben kein Garant für einen erhöhten Umsatz ist.
Allerdings ist es mir für eine gewisse innere Zufriedenheit nicht ganz unwichtig, dass sich mein (Einstiegs-)Gehalt nach Abzug eines wesentlichen "Ostabschlages" dennoch innerhalb der Grenzen eines rein subjektiv wahrgenommenen gesamtjuristischen Lohngefüges bewegt - dann bin ich auch voll damit einverstanden, dass ich mich ortsbedingt eher am unteren Ende dieses Bereiches bewege. Jedenfalls befinden sich (deutlich) weniger als 40.000 Euro Einstiegsgehalt nicht mehr innerhalb dieses subjektiven Lohngefüges.
Die Lebenshaltungskosten werden sicherlich insgesamt etwas geringer sein, auch wenn man davon ausgehen kann, dass beispielsweise die Supermarktpreise im Wesentlichen dieselben sind, Benzin hier wie dort ein vergleichbares Preisniveau haben dürfte und die Kosten für Gas/Strom/Wasser im Osten meist sogar die höchsten in der Republik sind. Davon aber abgesehen, sieht es in Sachen Mieten nicht so arg viel besser aus. Derzeit zahlen wir in einer - wie im Eingangspost bereits erwähnt - westdeutschen Großstadt etwas weniger als 1.000 Euro inkl. der Nebenkosten. Dort zahlt man für eine adäquate Wohnung sicher nicht weniger als 900 Euro. Natürlich ginge auch 600 Euro warm, dann wohnt man aber auch in einem typischen DDR-Plattenbau - naja...
Zum Abschluss nochmal eine ganz andere Frage, die sich im Rahmen meiner Stellenrecherche im Verwaltungsbereich aufgetan hat. Wie darf man folgende Passage verstehen, die sich regelmäßig finden lässt: "Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. bis zur Besoldungsgruppe A 14 BBesO.".
Heißt das grundsätzlich, dass ich die Wahl habe, ob die Stelle als Beamten- oder Angestelltenverhältnis ausgekleidet wird oder heißt es viel eher, dass soweit ich bereits verbeamtet wäre, ich entsprechend in die Besoldungsgruppe eingruppiert werde und anderenfalls eben im Angestelltenverhältnis beginne? Die Frage stellt sich insbesondere im Hinblick darauf, dass ab und an eine Verbeamtung explizit angestrebt wird, davon also ausdrücklich die Rede ist.