Hallöchen
Ich, seit 4 Jahren selbständig als Einzelkämpferin unterwegs, habe nun eventuell die Möglichkeit durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis in meine Heimat zurückzukehren. Im Mai habe ich in einer Kanzlei ein Vorstellungsgespräch.
Zurzeit wohne ich 550 km von meiner Heimat entfernt, was unter anderem für mich ein Punkt ist zu sagen, dass ich die Kanzlei nicht mitnehmen werde. Bei einem Umzug von 50 km mag es machbar sein die Mandanten zu halten, aber bei über 500 km muss man einfach ganz realistisch sagen, dass die meisten Mandanten, vor allem die Unternehmer, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bleiben werden, da mir weder persönliche Gespräche, noch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor Ort weiterhin möglich sein werden. Und gerade auf diese Betreuung legen viele sehr viel Wert. Lange Rede, kurzer Sinn, ich müsste also bei einem Umzug wieder ganz von vorne bei null anfangen und darauf hab ich schlichtweg nicht noch einmal Lust. Daneben spielen auch andere Aspekte eine Rolle. Zu geringer Verdienst als Einzelkämpfer, bei gleichzeitig hoher Belastung, man muss sich um alles alleine kümmern, zu wenig Zeit für meine Tochter, immer alleine ohne fachlichen Austausch etc.
Jetzt mache ich mir vorab, auch wenn noch nichts feststeht, schon einmal Gedanken, wie ich denn meine Kanzlei wohl "abwickeln" müsste. Die Gänsefüßchen deshalb, weil ich dazu bisher keine Regelung gefunden haben. In § 55 BRAO geht es um die Abwicklung bei Tod und in Verbindung mit § 7 um die Abwicklung bei Versagung der Zulassung. Ich bin aber weder tot, noch wird mir die Zulassung versagt. Ich würde ja nur in ein Angestelltenverhältnis wechseln und damit weiterhin als Anwältin zugelassen und tätig sein, nur eben meine Kanzlei nicht mehr weiterführen können.
Hat jemand eine Ahnung wie sowas dann abläuft? Denn ich wäre ja auch aus dem Zuständigkeitsbereich meiner jetzigen Kammer raus.