Hallöchen
Ich, seit 4 Jahren selbständig als Einzelkämpferin unterwegs, habe nun eventuell die Möglichkeit durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis in meine Heimat zurückzukehren. Im Mai habe ich in einer Kanzlei ein Vorstellungsgespräch.
Zurzeit wohne ich 550 km von meiner Heimat entfernt, was unter anderem für mich ein Punkt ist zu sagen, dass ich die Kanzlei nicht mitnehmen werde. Bei einem Umzug von 50 km mag es machbar sein die Mandanten zu halten, aber bei über 500 km muss man einfach ganz realistisch sagen, dass die meisten Mandanten, vor allem die Unternehmer, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bleiben werden, da mir weder persönliche Gespräche, noch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor Ort weiterhin möglich sein werden. Und gerade auf diese Betreuung legen viele sehr viel Wert. Lange Rede, kurzer Sinn, ich müsste also bei einem Umzug wieder ganz von vorne bei null anfangen und darauf hab ich schlichtweg nicht noch einmal Lust. Daneben spielen auch andere Aspekte eine Rolle. Zu geringer Verdienst als Einzelkämpfer, bei gleichzeitig hoher Belastung, man muss sich um alles alleine kümmern, zu wenig Zeit für meine Tochter, immer alleine ohne fachlichen Austausch etc.
Jetzt mache ich mir vorab, auch wenn noch nichts feststeht, schon einmal Gedanken, wie ich denn meine Kanzlei wohl "abwickeln" müsste. Die Gänsefüßchen deshalb, weil ich dazu bisher keine Regelung gefunden haben. In § 55 BRAO geht es um die Abwicklung bei Tod und in Verbindung mit § 7 um die Abwicklung bei Versagung der Zulassung. Ich bin aber weder tot, noch wird mir die Zulassung versagt. Ich würde ja nur in ein Angestelltenverhältnis wechseln und damit weiterhin als Anwältin zugelassen und tätig sein, nur eben meine Kanzlei nicht mehr weiterführen können.
Hat jemand eine Ahnung wie sowas dann abläuft? Denn ich wäre ja auch aus dem Zuständigkeitsbereich meiner jetzigen Kammer raus.
Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Inserieren, Mandantenstamm an Jungkollegen verkaufen, Abwicklung durch Erwerber vernünftig vereinbaren.
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Klar, das wäre eine Option. Ich bezweifle aber, dass sich dafür so schnell jemand finden lässt. Ich bin Einzelkämpfer auf dem Land mit Büro zu Hause und überschaubarem Mandantenstamm. Ist also nicht so, dass man sich in ein fertiges Büro setzen könnte.
Ich hab das Privileg, zum Verdienst meines Mannes nur zuverdienen zu müssen, weshalb der Verdienst für mich bisher keine so große Rolle gespielt hat. Ich bin nebenbei noch als Dozentin tätig. Das ist ja dann auch was, was man nicht verkaufen könnte, da an mich gebunden. Leben kann man also von meiner Kanzlei nicht wirklich. Ob man das los wird.
Ich hab das Privileg, zum Verdienst meines Mannes nur zuverdienen zu müssen, weshalb der Verdienst für mich bisher keine so große Rolle gespielt hat. Ich bin nebenbei noch als Dozentin tätig. Das ist ja dann auch was, was man nicht verkaufen könnte, da an mich gebunden. Leben kann man also von meiner Kanzlei nicht wirklich. Ob man das los wird.
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Gibt es Lokal nicht ein-zwei weitere Einzel-RA? Den könntest du doch den Mandantenstamm anbieten unter Nennung des bisherigen durchschnittlichen Jahresumsatzes.
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Das scheint mir auch der sinnvollste Weg zu sein.
Mit Kollegen des Vertrauens ein Gespräch führen und die Mandanten darauf vorbereiten. Ein harter Cut wird wahrscheinlich unmöglich sein, aber mit ein paar Monaten Vorlaufzeit könnte das funktionieren.
Mit Kollegen des Vertrauens ein Gespräch führen und die Mandanten darauf vorbereiten. Ein harter Cut wird wahrscheinlich unmöglich sein, aber mit ein paar Monaten Vorlaufzeit könnte das funktionieren.
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Ja, ich hab noch einen Kollegen im Ort. Das wäre auch erstmal meine erste Anlaufstelle. Die Kanzlei existiert seit über 40 Jahren (war und ist noch immer sehr schwer sich daneben zu etablieren), so dass meine Akten dort vermutlich einfach nebenbei mitlaufen würden.
Aber die Möglichkeit einer Abwicklung oder ähnliches ist tatsächlich nicht vorgesehen, das hab ich richtig gesehen oder? Ich frage mich, wie das Kollegen machen, die tatsächlich innerhalb kürzester Zeit wechseln wollen/müssen und denen keine Zeit mehr für einen Verkauf bleibt.
Aber die Möglichkeit einer Abwicklung oder ähnliches ist tatsächlich nicht vorgesehen, das hab ich richtig gesehen oder? Ich frage mich, wie das Kollegen machen, die tatsächlich innerhalb kürzester Zeit wechseln wollen/müssen und denen keine Zeit mehr für einen Verkauf bleibt.
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Re: Von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
"Innerhalb kürzester Zeit" wird es in der Konstellation so oder so nicht gehen. Der "Komplettverkauf" ist da ohnehin noch die schnellste Methode. Andernfalls müsste man halt jeden Mandanten individuell anschreiben, das Mandat kündigen, die Unterlagen zurückschicken, die erbrachte Tätigkeit abrechnen und empfehlen, sich an einen anderen Kollegen zu wenden. Ich sehe ansonsten - weder gesetzlich geregelt noch praktisch möglich - keine Option, sich von jetzt auf gleich aller Mandate zu entledigen, die lösen sich ja nicht in Luft auf. Vernünftigerweise muss das also mit einer mindestens 2-3 monatigen Vorlaufszeit passieren. Und v.a. muss man bei seinem neuen AG mit offenen Karten spielen, ihm die Situation erklären und dann halt gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten es gibt (z.B. einen Teil fremdvergeben und einen Teil doch mitnehmen, insbes. die lukrativen Sachen oder wo schon in Kürze ein Gerichtstermin ansteht ...).
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~ Harry Quintana
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