Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage

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Tigerwitsch
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Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage

Beitrag von Tigerwitsch »

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei. "In der Regel", habe ich gelesen - auch hier im Forum - , ist die wöchentliche Arbeitszeit 2-3/Woche.

Mich würde interessieren, ob auch die Möglichkeit besteht 5 Tage/Woche zu arbeiten. Promotion noch nicht begonnen, die Zeit wäre also da.

Was sagt Ihr dazu? Unrealistisch oder möglich? Klar kann man das nicht pauschalisieren und hängt von der Kanzlei ab.

Pro wären halt: mehr Gehalt, mehr Erfahrungen, man "gewöhnt" sich schon mal an das "richtige" Arbeiten
Contra: weniger Freizeit

Danke schonmal! :)
Samson
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Samson »

Ist meist möglich und freut die Kanzlei.
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Kroate
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Kroate »

Samson hat geschrieben:Ist meist möglich und freut die Kanzlei.
+1. Habe ich selbst eine Zeit lang gemacht.

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Freedom
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Freedom »

Hab ich sogar 6 Monate lang gemacht um mir anschließend 6 Monate Diss vorzufinanzieren.

Bei Projektarbeit ist es der Kanzlei sogar in aller Regel lieber. Gibt ja auch Modelle ala 2 Monate Arbeiten, 2 Monate WissMit.
Digiwas?
Tigerwitsch
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Tigerwitsch »

Danke Euch für die Antworten :)

Es geht ja um wissenschaftliche Mitarbeit nach dem ersten Stex. Also in der Wartezeit zum referendariat.

Das heißt, man könnte aber auch u.U. später die Wochenarbeitstage auch runterschrauben, oder? (Wegen promotion)
Ist also nicht so fix mit den Tagen oder etwa doch? Wie sind da Eure erfahrungen?
OJ1988
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von OJ1988 »

Ja, die meisten sind da flexibel, grade wenn du dich vorher schon "bewährt" hast. Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern an: 5 Tage werden im Zweifel lieber gesehen als 2/3-Tage. Diese Aufteilung geht von den WissMits aus, die nebenbei ihre Diss schreiben wollen.
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von shr3d3x »

Wollte jetzt nicht einen extra Thread eröffnen, aber ich hätte da eine gegensätzliche Frage.

Ich bin momentan als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei tätig und werde bis zum Beginn meines Ref. noch in einer weiteren Großkanzlei, ebenfalls als wM, gearbeitet haben. Momentan bin ich froh, dass ich dort 5 Tage die Woche sein kann. Wenn das Ref. aber erstmal beginnt würde ich nach eigener Einschätzung nur noch 1 Tag in der Woche nebenbei arbeiten können. Beide Kanzleien hatten mir aber schon im Bewerbungsgespräch gesagt, dass sie immer mind. 2 Tage in der Woche wollen. Kennt jmd. von euch Großkanzleien, in denen man auch nur 1 Tag die Woche arbeiten könnte, oder ist das Minimum generell immer 2 Tage?
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Nik0316 »

Bei HM wohl möglich.

Allerdings dann eher im 2-Wochenrythmus 2 Tage am Stück.
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Kroate
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Kroate »

Das geht in vielen Kanzleien, auch wenn sie das nicht gerne machen. Kenn das insbesondere von Leuten,
die bereits vorher in der Kanzlei waren und dann wegen Ref reduzieren wollen.

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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Schnitte »

Freedom hat geschrieben:Hab ich sogar 6 Monate lang gemacht um mir anschließend 6 Monate Diss vorzufinanzieren.
Nachteil bei diesem Modell freilich: Beim Lohnsteuerabzug wird unterstellt, dass du das gegenwärtige Gehalt zwölf Monate lang kriegst, und dann der entsprechende Steuersatz darauf angewendet. Damit zahlst du wegen der Steuerprogression einen höheren Steuersatz, als du zahlen würdest, wenn du gleichmäßig über die ganzen zwölf Monate hinweg mit 50% arbeiten würdest. Du bekommst das zuviel Gezahlte natürlich hinterher über die SteuererklÄrung wieder (denn die tatsächliche Steuerschuld richtet sich ja nach dem, was du im Kalenderjahr tatsächlich verdient hast); du musst dann aber halt drauf warten, bis du es erstattet bekommst. Arbeitest du über die ganzen zwölf Monate hinweg mit 50%, hast du's von vornherein, weil gleich zu Beginn weniger einbehalten wird.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Pillendreher »

Ja, auch ein Tag pro Woche geht. Wohl aber eher bei denjenigen, die schon länger da sind.
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halb eins
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von halb eins »

Schnitte hat geschrieben: Nachteil bei diesem Modell freilich: Beim Lohnsteuerabzug wird unterstellt, dass du das gegenwärtige Gehalt zwölf Monate lang kriegst, und dann der entsprechende Steuersatz darauf angewendet. Damit zahlst du wegen der Steuerprogression einen höheren Steuersatz, als du zahlen würdest, wenn du gleichmäßig über die ganzen zwölf Monate hinweg mit 50% arbeiten würdest. Du bekommst das zuviel Gezahlte natürlich hinterher über die SteuererklÄrung wieder (denn die tatsächliche Steuerschuld richtet sich ja nach dem, was du im Kalenderjahr tatsächlich verdient hast); du musst dann aber halt drauf warten, bis du es erstattet bekommst. Arbeitest du über die ganzen zwölf Monate hinweg mit 50%, hast du's von vornherein, weil gleich zu Beginn weniger einbehalten wird.
In Anbetracht, dass das Finanzamt ganz ordentlich Zinsen zahlt, ist eine Steuerrückerstattung vielleicht auch nicht die schlechteste Geldanlage ;)

Allerdings dürfte es ohnehin geschickter sein, sich das Geld gestreckt auszahlen zu lassen, schon alleine um in der zweiten Hälfte keinen Aufwand mit Arbeitsamt, Krankenkasse etc. zu haben.
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Schnitte
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Schnitte »

halb eins hat geschrieben: In Anbetracht, dass das Finanzamt ganz ordentlich Zinsen zahlt, ist eine Steuerrückerstattung vielleicht auch nicht die schlechteste Geldanlage ;)
Schon, aber diese Verzinsung tritt erst 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs (und damit bis zu 27 Monate nach dem Monat, in dem das Einkommen erzielt und per Lohnsteuerabzug versteuert wurde) ein. Solange ist das Ganze zinsfrei, was die Durchschnittsverzinsung über den Gesamtzeitraum doch wieder deutlich nahc unten drückt. Was aber noch schlimmmer wiegt, sind die Liquiditätsverluste: Man wartet halt lange auf sein Geld. Und wer als WissMit seine Diss finanzieren will, wird in aller Regel das Geld schnell brauchen und nicht jahrelang anlegen wollen.
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5

Beitrag von Freedom »

Ja, ein Modell das von vornherein eine Streckung vorsieht, ist steuerlich attraktiver.

Bzgl. dem einen Tag: Inwieweit da einige Kanzleien eine strikte NoGo Policy haben kann ich natürlich nicht einschätzen. Dass sie einem das im Vorstellungsgespräch mit den zwei Tagen so mitteilen bzw. das beim ersten Arbeitsverhältnis sicherlich so sein wird ist klar.

Ansonsten gilt aber auch hier: Angebot und Nachfrage. Wenn du gute Noten mitbringst und/oder gute Arbeitsleistungen gezeigt hast und man dich gerne binden möchte, ist ein Entgegenkommen durchaus möglich. Die Stadt könnte hier ein weiterer Faktor sein.

Klar ist: Bei einer eintätigen Tätigkeit pro Woche ist es schwer(er) Aufgaben zu finden, die sich an dem einen Tag erledigen lassen und die gerade an dem Tag erledigt werden müssen, sodass das Risiko, eines Draufzahlgeschäfts / einer reinen Recruitingmaßnahme für die Kanzlei natürlich höher ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass man das mit dem einen Tag pro Woche nur bei Kandidaten macht, die man wirklich gerne später als Associate gewinnen will. Ggf. auch verknüpft mit der Bedingung, die Anwalts / Wahlstation in selbiger Kanzlei zu machen.
Zuletzt geändert von Freedom am Donnerstag 13. September 2018, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Torf
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage

Beitrag von Torf »

Mal ne dumme Frage am Rande. Wie klassifiziert man eigentlich die "Wissenschaftliche Mitarbeit"? Arbeite seit gut einem Jahr in einer Kanzlei zur Zeitüberbrückung bis zum Beginn des Referendariats und hab die Tätigkeit im Lebenslauf auch einfach mal als "Wissenschaftliche Mitarbeit" ausgewiesen, auch wenn sie alles andere als wissenschaftlich war :D
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