Sorgen um Examensnote

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Trente Steele82
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Trente Steele82 »

Lawster_2016 hat geschrieben:
Trente Steele82 hat geschrieben:
Lawster_2016 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Also dieses abschichten...
Ja ich muss auch sagen, ich fühle mich immer n bissel verarscht, wenn ich vom Abschichten höre. Insbesondere wenn die Leute mir dann erzählen, das sei gar kein Vorteil, sondern hätte auch Nachteile...
Muirne hat geschrieben:(ich kann noch nicht mal nen einfachen (!) abstrakten Anklagesatz und das ist wirklich mein ernst).
Es ist sicherlich für das ZivilR ein Vorteil, aber ich habe auch die ersten drei Jahre mit dem ganzen BWL als sehr anstrengend empfunden. Und jetzt im „Aufbaustudiengang“ muss man einfach sagen, dass knapp zwei Jahre für ÖffR und StrafR sehr kurz bemessen sind. Das ist definitiv ein Nachteil.
Keine Ahnung, wie dieses LLB Studium funktioniert, ist mir auch egal, aber zwei Jahre zur Vorbereitung auf zwei Fächer (unterstellt man fängt nicht bei Null an sondern macht eben „nur“ Examensvorbereitung) ist extrem viel Zeit. Haltes es wie Murine.

BTW: die einzelnen Fächer werden eh nicht ausgewiesen auf denn zeugnis. Ist also völlig egal woher du deine Punkte hast...

Man fängt aber eben im Straf und Öffentlichen Recht bei null an. Und das eine Jahr was man vermeintlich vor den drei zivilrechtsprufungen hat, ist auch nicht frei. Da gilt es den kompletten Schwerpunkt zu machen. Zudem ist es häufig so, dass man vor dem Zivilrechtsexamen zwar zu jeder der drei Schwerpunktprufugen mal angetreten sein muss, idR läuft es aber so, dass man mindestens eine davon dann nochmal im Aufbaustudiengang wiederholen muss. Sodass da auch nochmal Zeit draufgeht.
Und was macht man sonst so in den ersten Semestern? No offence, ich raffe dann vlt einfach das Studium nicht, das du absolvierst.
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JulezLaw
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von JulezLaw »

In den ersten drei Semestern machst du den Großteil eines BWL-Studiums einschließlich Prüfungen, also (ohne dass mir vermutlich noch alle einfallen): Marketing, Finanzmathematik, internes Rechnungswesen, externes Rechnungswesen, Finanzwirtschaft, Management, eine Vertiefung (entweder Human Resources oder Tax&Accounting, bei mir war es letzteres mit Prüfungen dann zum Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, und noch eine Dritte, die mir gerade nicht einfällt).

Den Schwerpunkt machst du idR im Jahr der Examensvorbereitung, also im 5. und 6. Semester, parallel zur selbigen. Es gibt also nichts mit erst Schwerpunkt, dann Examen, oder umgekehrt. Ich persönlich kenne auch eher wenige, die irgendwelche Leistungen aus dem Schwerpunkt mit in den Aufbaustudiengang genommen haben. Machen muss man es eh vorher, und diejenigen die nach dem ZivR-Examen noch Teile davon ablegen, sind durchgefallen oder zurückgetreten.
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Lawster_2016 »

In den ersten vier Semestern machst du quasi ZiviLR und BWL (Umfang von ca. 12 Klausuren). Im 5. und 6. Semester machst du dann eben ZivilR Examensvorbereitung und musst gleichzeitig den Schwerpunkt (Seminararbeit, Klausur, mündliche prufung) absolvieren. Zudem kann es halt sein, dass du nichtbestandene BwL Prüfungen noch in dieser Phase wiederholen musst, denn wenn die nicht fertig sind, bekommst auch die Abschichtung nicht. Nach dem 6. Semester geht man ins Examen.

Eine Woche nach der letzten Klausur fängt dann Ö-Recht und StrafR bei 0 an. Das ist dann zwingend nach dem 10. Semestern zu schreiben. In der Zeit kann es aber sein - und so wie ich das sehe, ist das die Regel -, dass mindestens noch eine Prüfung ausm Schwerpunkt wiederholt werden muss, weil man es eben vorm Examen net adäquat hinbekommen hat.
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thh
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von thh »

JulezLaw hat geschrieben:Ja aber du kannst du doch nicht die beiden Wesensmerkmale dieses Studiums, Vorteil des Abschichtens und Nachteil des erheblichen Mehraufwands, völlig isoliert betrachten und sagen "das eine ist ok und selbst verursacht, das andere aber total unfair".
Einigen wir uns auf "Abschichten an sich ist leichter als alles auf einmal beherrschen zu müssen, der Studiengang insgesamt ist es aber nicht"? :)
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JulezLaw
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von JulezLaw »

Das ist an sich das einzige, worauf ich mich einigen möchte ;)
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thh
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von thh »

Trente Steele82 hat geschrieben:Keine Ahnung, wie dieses LLB Studium funktioniert, ist mir auch egal, aber zwei Jahre zur Vorbereitung auf zwei Fächer (unterstellt man fängt nicht bei Null an sondern macht eben „nur“ Examensvorbereitung) ist extrem viel Zeit.
Nun ja, es ist nicht seh zielführend, etwas zu beurteilen, von dem man nicht weiß, wie es funktioniert, und das auch nicht wissen will.

Den Beiträgen war ja schon recht klar zu entnehmen, dass die zwei Jahre eben nicht "Examensvorbereitung" sind, sondern gerade bei Null angefangen wird.

Man hat also, AFAIS, 6 Semester für BWL, Schwerpunkt und Zivilrecht - einschließlich Examensvorbereitung - und 4 Semester für Strafrecht und Öff. Recht - einschließlich Examensvorbereitung -.

Das erscheint mir durchaus sportlich, wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob nicht der erste Teil (6 Semester für Schwerpunkt, Zivilrecht + Examensklausuren und dazu noch BWL) der sportlichere Teil ist.
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Kroate
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Kroate »

Aber man fängt doch auch im ÖR und SR nicht bei null an wie ein Studienanfänger. Der Stoff mag neu sein, aber man ist es gewohnt mit Gesetzestext umzugehen, beherrscht hoffentlich die Auslegungsmethoden und den Gutachtenstil.

Edit: um nochmal auf die Ausgangsfrage einzugehen, mir wäre es völlig neu, wenn ein Arbeitgeber auf die Noten in den einzelnen Prüfungsfächern abstellen würde. Die kennt ein potentieller Arbeitgeber nicht und fragt auch nicht danach.

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Zuletzt geändert von Kroate am Sonntag 22. April 2018, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man hat also, AFAIS, 6 Semester für BWL, Schwerpunkt und Zivilrecht - einschließlich Examensvorbereitung - und 4 Semester für Strafrecht und Öff. Recht - einschließlich Examensvorbereitung -.
Gibt es in Mannheim nur zivilrechtlich ausgerichtete Schwerpunkte oder wie kann man ohne jegliche Kenntnisse im Strafrecht und/oder im öffentlichen Recht einen entsprechenden Schwerpunkt belegen? :-k
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JulezLaw
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von JulezLaw »

Ja, der erste Teil ist der deutlich stressigere, während der Aufbaustudiengang etwas mehr Luft lässt. Die Mannheimer schneiden insgesamt gesehen im Zivilrecht auch wesentlich besser ab als in den anderen beiden Fächern. Viele sagen ehrlich, dass es daran liegt, dass sie sich nach dem stressigen Bachelor und der Examensvorbereitung nicht direkt wieder aufraffen konnten, weiterzumachen und neues zu lernen. Die letzte Klausur des Zivilrechtsexamens ist freitags, montags beginnen die Vorlesungen zum StrafR und ÖR.
Das schwächere Abschneiden ist dann sicherlich den Studenten selbst anzulasten, dessen sind sie sich aber auch bewusst. Die Bedingungen selbst sind in Mannheim aufgrund des bekannten Anspruchs aber zumindest auch entsprechend gut: Die Bib ist super ausgestattet, zum arbeiten gut geeignet und bietet (außerhalb der uniweiten Prüfungsphase) genug Plätze (wenn nicht wieder die HDler rüberkommen ;) ). Die Profs sind jung und motiviert, und es herrscht aufgrund dieser Andersartigkeit hier ein "Mannheimer Geist", der sich in der Atmosphäre an der Fakultät widerspiegelt. Die Zusammenarbeit unter den Profs ist weit überdurchschnittlich gut, und auch die menschliche Komponente wird bei Berufungen sehr beachtet. Ich war jetzt ja doch an einigen Unis unterwegs, das ist schon ungewöhnlich (ein Freund war kürzlich hier LS-Vertreter und hat mir das vorher nicht geglaubt - er musste irgendwann gezwungenermaßen eingestehen, dass ich Recht hatte :D )
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von julée »

Kroate hat geschrieben:Aber man fängt doch auch im ÖR und SR nicht bei null an wie ein Studienanfänger. Der Stoff mag neu sein, aber man ist es gewohnt mit Gesetzestext umzugehen, beherrscht hoffentlich die Auslegungsmethoden und den Gutachtenstil.

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Das ist sicherlich ein guter Punkt - zumal man ja der Vollständigkeit hinzufügen muss, dass es in den ersten beiden Semestern eine Veranstaltung zum Öffentlichen Recht gibt, dh da fängt man sicherlich auch nicht so völlig bei Null an. Man mag das Mannheimer Modell anstrengend finden (im Bachelor ist es das sicherlich auch), allerdings scheint mir der schwere Teil geschafft zu sein, wenn man sich spätestens ab dem 8. Semester nur noch ausschließlich dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht widmen kann.
Zuletzt geändert von julée am Sonntag 22. April 2018, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von JulezLaw »

Quantensprung hat geschrieben:
Man hat also, AFAIS, 6 Semester für BWL, Schwerpunkt und Zivilrecht - einschließlich Examensvorbereitung - und 4 Semester für Strafrecht und Öff. Recht - einschließlich Examensvorbereitung -.
Gibt es in Mannheim nur zivilrechtlich ausgerichtete Schwerpunkte oder wie kann man ohne jegliche Kenntnisse im Strafrecht und/oder im öffentlichen Recht einen entsprechenden Schwerpunkt belegen? :-k
Die Klausur muss zwingend im Wirtschaftsprivatrecht abgelegt werden - im Sommer schreibt man dann eine Klausur im Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit einem Teil zur ökonomischen Analyse des Rechts, im Winter Handels- und Kreditsicherungsrecht mit ökonomischer Analyse. Daneben kann man einen Wahlbereich aussuchen, die sind aber beinahe alle wirtschaftsprivatrechtlich ausgerichtet: u.a. GesellschaftsR, InsolvenzR, Internationales Wirtschaftsrecht/IPR, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht etc. pp.
Ich hatte meinen Wahlbereich im Medizinrecht. Was dort im ÖR und SR fehlt, bekommt man dann dort soweit vermittelt, aber eben nur auf diese Bereiche bezogen. Die mündliche Prüfung ist dann idR auch im Wahlbereich.
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von JulezLaw »

Kroate, dem würde ich im Grundsatz auch zustimmen. Die Kenntnisse aus dem ÖR der ersten beiden Semester sind bei den meisten allerdings kaum mehr vorhanden, und die zugehörige Klausur ist auch keine "klassisch" juristische, sondern in Fragenform. Grundsätzlich muss man aber eigentlich schon mit Gesetzen umgehen können. Was für die meisten sehr neu ist, ist das Finden möglicher einschlägiger Normen in fremden Gesetzen (die typischen Fälle im ZivR dazu kennt man durch die Examensvorbereitung ja und hofft, dass nichts anderes kommt). Zudem fehlt es zu dem Zeitpunkt sehr an einem Systemverständnis, das entwickelt sich bei den allermeisten erst im Aufbaustudium. Auch das Denken im Strafrecht ist doch nochmal etwas deutlich anderes, als man es bisher so gemacht hat.
Aber ja, natürlich, wie gesagt: Ich halte das Aufbaustudium auch für deutlich weniger anstrengend als den Bachelor, so dürfte es auch den meisten gehen, unabhängig von der Note, die sie dann erreichen. Sie sind sich da sehr bewusst, dass das eher an ihnen selbst lag.
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Lawster_2016 »

Werden auf dem Examenszeugnis nicht die Einzelnoten angegeben?
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Trente Steele82
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Trente Steele82 »

thh hat geschrieben:
Trente Steele82 hat geschrieben:Keine Ahnung, wie dieses LLB Studium funktioniert, ist mir auch egal, aber zwei Jahre zur Vorbereitung auf zwei Fächer (unterstellt man fängt nicht bei Null an sondern macht eben „nur“ Examensvorbereitung) ist extrem viel Zeit.
Nun ja, es ist nicht seh zielführend, etwas zu beurteilen, von dem man nicht weiß, wie es funktioniert, und das auch nicht wissen will.

Den Beiträgen war ja schon recht klar zu entnehmen, dass die zwei Jahre eben nicht "Examensvorbereitung" sind, sondern gerade bei Null angefangen wird.

Man hat also, AFAIS, 6 Semester für BWL, Schwerpunkt und Zivilrecht - einschließlich Examensvorbereitung - und 4 Semester für Strafrecht und Öff. Recht - einschließlich Examensvorbereitung -.

Das erscheint mir durchaus sportlich, wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob nicht der erste Teil (6 Semester für Schwerpunkt, Zivilrecht + Examensklausuren und dazu noch BWL) der sportlichere Teil ist.
Nunja den konstruktiven Teil hast du ja weg editiert. Ansonsten bin ich auch mit den wenigen Informationen immer noch der Meinung dass 2 Jahre für zwei Fächer mehr als genug sind. Um noch einen Schuss Borniertheit drauf zu setzen: die prüfungsordnung ist ja auch nicht plötzlich vom Himmel gefallen
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Muirne
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Re: Sorgen um Examensnote

Beitrag von Muirne »

Lawster_2016 hat geschrieben:Werden auf dem Examenszeugnis nicht die Einzelnoten angegeben?
Nein. Du kannst sie aber beilegen. Das machen manche. Üblich ist es aber nicht. Wenn du ins zr willst und dann jetzt im Sr und or 4 pkt hättest böte sich das an.

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