Das Abschichten gibts aber ja nicht nur im Mannheimer-Modell. Das gibts ja auch im üblichen Studienaufbau.
Und bei allem Respekt, wenn man dann solche Sätze hört:
Lawster_2016 hat geschrieben:
Und jetzt im „Aufbaustudiengang“ muss man einfach sagen, dass knapp zwei Jahre für ÖffR und StrafR sehr kurz bemessen sind. Das ist definitiv ein Nachteil.
Was soll man denn da denken? Das klingt ja so, als hätte man die Vorstellung wir hätten unendlich Zeit im "normalen" Studiengang.
Wenn man nach 8 Semestern in den Freischuss geht, muss man 2 Semester für den Schwerpunktbereich abziehen (soweit ich weiß, ist der Schwerpunkt schon abgeschlossen mit dem Bachelor in Mannheim, oder?), bleiben 6 Semester über. Wobei die regelmäßig gesplittet sind 4 Semester vorher und 2 nach dem Schwerpunkt... Ich sag mal so, die meisten wären froh, wenn sie 2 Jahre "nur" für ÖffR und StrafR hätten. Wenn man dann noch einen examensfremden Schwerpunkt hat wie zB Kriminologie, dann fängt man nach 2 Jahren Schwerpunkt quasi bei 0 an und hat 1 Jahr zeit.
Dazu kommt eine ganz andere emotionale Belastung. Der größte psychische Druck besteht doch darin, dass die gesamte berufliche Existenz an 2 Wochen hängen... Das Abschichten nimmt da eine Menge an Druck, sogar noch mehr als der Schwerpunkt. Denn den staatlichen Teil muss man unabhängig vom Schwerpunkt bestehen, während man als Abschichten quasi schon durch sein Zivilrecht relativ sicher ist.
Und die Hauptschwierigkeit ist eh, dass ich in 2 Wochen einfach den Stoff von 4 Jahren Ausbildung abrufen muss. Da wäre es schon sehr nice, wenn ich nur noch den Stoff der letzten 2 Jahre brauchen würde...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11