Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
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Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Hallo,
wie viel ist denn ein Fachanwaltstitel nach euren Erfahrungen wert?
D.h. was konntet ihr nach Verleihung des Titels an höherem Gehalt oder verbesserten Konditionen raushandeln? (Mir ist bewusst, dass es von diversen Faktoren abhängt - deswegen würden mich hier durchaus Einzelfälle interessieren).
Ansonsten: Was wäre ein angemessenes Gehalt nach Verleihung eines FA-Titel? (Stadt mit ca. 450.000 € Einwohnern, Mittelständische Kanzlei mit ca. 25 Anwälten)
wie viel ist denn ein Fachanwaltstitel nach euren Erfahrungen wert?
D.h. was konntet ihr nach Verleihung des Titels an höherem Gehalt oder verbesserten Konditionen raushandeln? (Mir ist bewusst, dass es von diversen Faktoren abhängt - deswegen würden mich hier durchaus Einzelfälle interessieren).
Ansonsten: Was wäre ein angemessenes Gehalt nach Verleihung eines FA-Titel? (Stadt mit ca. 450.000 € Einwohnern, Mittelständische Kanzlei mit ca. 25 Anwälten)
- Tibor
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
100€ im Monat?
Im Ernst, das ist doch total umsatzabhängig. Zieht der Fachanwalt in der konkreten Lage mehr Umsatz für die Kanzlei an? Bei Stundenverrechnung nein. Bei RVG Abrechnung denkbar. Mehr kann man nicht sagen. Ist halt wie die Frage: Ich hab nun x Jahre Berufserfahrung, wieviel Gehalt mehr jenseits Inflationsausgleich kann ich verlangen?
Im Ernst, das ist doch total umsatzabhängig. Zieht der Fachanwalt in der konkreten Lage mehr Umsatz für die Kanzlei an? Bei Stundenverrechnung nein. Bei RVG Abrechnung denkbar. Mehr kann man nicht sagen. Ist halt wie die Frage: Ich hab nun x Jahre Berufserfahrung, wieviel Gehalt mehr jenseits Inflationsausgleich kann ich verlangen?
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
+1Tibor hat geschrieben:100€ im Monat?
Im Ernst, das ist doch total umsatzabhängig. Zieht der Fachanwalt in der konkreten Lage mehr Umsatz für die Kanzlei an? Bei Stundenverrechnung nein. Bei RVG Abrechnung denkbar. Mehr kann man nicht sagen. Ist halt wie die Frage: Ich hab nun x Jahre Berufserfahrung, wieviel Gehalt mehr jenseits Inflationsausgleich kann ich verlangen?
Warum sollte der Fachanwalt mehr Gehalt bringen? Die Logik muss doch lauten: Ich bringe meinem Arbeitgeber durch den Fachanwaltstitel X mehr Mandate bzw. einen um X-höheren Stundensatz und möchte deshalb ein Stück von dem Kuchen abhaben.
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Ich nehme mal an, um genau das abzuschätzen, wollte der Threadersteller ja gerade Erfahrungswerte haben. Und die genaue betriebswirtschaftliche Kalkulation ist wohl kaum meine Aufgabe als Angestellter.Kasimir hat geschrieben:Die Logik muss doch lauten: Ich bringe meinem Arbeitgeber durch den Fachanwaltstitel X mehr Mandate bzw. einen um X-höheren Stundensatz und möchte deshalb ein Stück von dem Kuchen abhaben.
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Man muss halt Argumente auf seiner Seite haben. Wenn man zum Chef sagt, dass man mehr Geld will, wird der Chef naturgemäß nicht dazu neigen, dem zu entsprechen. Dann hilft es, sachliche Argumente in der Tasche zu haben - und die sehen bei Gehaltsverhandlungen halt nun mal so aus, dass man auf eine Umsatzsteigerung verweisen können wollte, welche man durch die Zusatzqualifikation ins Haus bringt. Blindlings zu sagen: "Ich bin jetzt Fachanwalt, also kriege ich mehr Geld!", wird in den Verhandlungen nicht viel bringen.halb eins hat geschrieben:Und die genaue betriebswirtschaftliche Kalkulation ist wohl kaum meine Aufgabe als Angestellter.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Und woran soll man das nun festmachen, wenn nicht (auch) an Erfahrungswerten von Kollegen?
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
So ganz fair ist es jetzt aber nicht, den Fragesteller derart auf die law firm economics zu verweisen, schließlich gibt es für Dr. und LL.M. in vielen Kanzleien satte Gehaltszuschläge, die nach meiner Kenntnis auch niemand mit einem auch nur im Entferntesten adäquaten wirtschaftlichen Mehrwert für die Kanzlei begründetKasimir hat geschrieben:+1Tibor hat geschrieben:100€ im Monat?
Im Ernst, das ist doch total umsatzabhängig. Zieht der Fachanwalt in der konkreten Lage mehr Umsatz für die Kanzlei an? Bei Stundenverrechnung nein. Bei RVG Abrechnung denkbar. Mehr kann man nicht sagen. Ist halt wie die Frage: Ich hab nun x Jahre Berufserfahrung, wieviel Gehalt mehr jenseits Inflationsausgleich kann ich verlangen?
Warum sollte der Fachanwalt mehr Gehalt bringen? Die Logik muss doch lauten: Ich bringe meinem Arbeitgeber durch den Fachanwaltstitel X mehr Mandate bzw. einen um X-höheren Stundensatz und möchte deshalb ein Stück von dem Kuchen abhaben.
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Na, schon aus Erfahrungswerten. Deswegen ist es durchaus legitim, danach zu fragen. Worum es mir geht, ist, dass man in den Verhandlungen nicht den Eindruck erwecken sollte, dass man der Auffassung ist, allein durch den Fachanwalt einen Anspruch auf Gehaltserhöhung zu haben. Man sollte den ökonomischen Mehrwert für die Kanzlei in den Vordergrund stellen und auf dieser Grundlage argumentieren.halb eins hat geschrieben:Und woran soll man das nun festmachen, wenn nicht (auch) an Erfahrungswerten von Kollegen?
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Und diese stumpfen Gehaltszuschläge gibt es in manchen Kanzleien in entsprechender Weise auch für Fachanwälte und/oder Steuerberater.So ganz fair ist es jetzt aber nicht, den Fragesteller derart auf die law firm economics zu verweisen, schließlich gibt es für Dr. und LL.M. in vielen Kanzleien satte Gehaltszuschläge, die nach meiner Kenntnis auch niemand mit einem auch nur im Entferntesten adäquaten wirtschaftlichen Mehrwert für die Kanzlei begründet
- Tibor
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Re: Gehaltserhöhung nach Fachanwalt - Eure Erfahrungen
Diese Zuschläge sollen aber gerade nicht eine höhere Leistungsfähigkeit des Angestellten abgelten, sondern den Reputationsgewinn der GK (hier arbeiten nur Leute, die vertieft wissenschaftlich arbeiten können und Englisch nicht nur aus der Schule können) abgelten. Wenn in Großbuden Fachanwaltstitel oder in WPG das StB-Examen pauschal abgegolten wird, dann dient dies (zumindest im letzteren Fall) der Vermeidung unzähliger individueller Gehaltsverhandlungen und damit der Wahrung eines einheitlichen Gehaltsgefüges und der Arbeitserleichterung der personalverantwortlichen Partner.
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