freier Mitarbeiter

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

freier Mitarbeiter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, welche Abgabe ich als freier Mitarbeiter zu tragen habe?
Gibt es im Internet Rechenbeispiele oder Seiten auf denen man sich das ausrechnen lassen kann, was da pozentual anfällt?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

steuerrechtlich bist du AN, d.h. hast 19er-Einkünfte. Was meinst du mit "Abgabe"?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist so nicht ganz richtig.

Der anwaltliche freie Mitarbeiter (der Du wohl werden willst) ist nach § 18 I Nr.1 EStG selbständig. Es wird daher Einkommenssteuer erhoben, die sich nach dem Ergebnis der EÜR errechnet. Darüber hinaus ist er wohl auch umsatzsteuerpflichtig.

Als weitere Abgaben sehe ich hier nur noch solche zur Renten bzw. Krankenversicherung, welche sich jedoch auch als Sonderausgaben auf die Einkommenssteuer auswirken.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Als Freier Mitarbeiter zahlst Du:

Einkommenssteuer, (evt.) Umsatzsteuer (Vorsteuerabzugsberechtigung!!!), aber (noch) keine Gewerbesteuer

Hinzu kommen:

Krankenversicherung und Pflegeversicherung (entweder privat oder freiwillig gesetzlich) sowie Rentenversicherung

und:

Kammerbeitrag

das läppert sich ...
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