Mit deinen Sprüchen bist du ein würdiger Vertreter des Hobbydenunzianten!Steilpass hat geschrieben:Ich finde alle "Beiträge" von Nik sehr nervig.
Wie hast Du ohne Verwendung Deines eigenen Gehirns eigentlich ein oder gar zwei Staatsexamina bestanden?
Staunt
Steilpass
Vss. Ich-AG
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Also ich sehe das nicht so. Zumindest am Anfang ist es ja meist sowieso so, dass die Ich-AG sich noch nicht trägt. Deshalb wird ja z.B. auch eine langfristige Prognose für mind. 2 - 3 Jahre gefordert.Nik hat geschrieben:Habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, eine Ich-AG beantragen und einen Antrag auf ALG 2 widerspricht sich und könnte zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Genehmigung der Ich-Ag führen, weil man gleichzeitig durch den Antrag auf ALG 2 zu verstehen gibt, dass die Ich-AG sich wirtschaftlich nicht tragen wird.?!!
Bei mir war es so, dass ich bereits ergänzendes Alg2 bezogen habe, als ich den Antrag auf Ich-AG gestellt habe. Nach der Bewilligung habe ich dies meiner zuständigen ARGE mitgeteilt. Daraufhin hat sich mein Alg2 sogar noch erhöht, weil mein Alg1 nämlich vorher über 600 Euro lag.
Zurzeit bekomme ich wegen der Auszahlung meines Existenzgründungskredites kein Alg2 mehr, doch sobald ich aufgrund der nötigen Investitionen wieder unter der Freibetragsgrenze liege, werde ich es erneut beantragen. Zwei meiner BürogemeinschaftskollegInnen beziehen übrigens ebenfalls ergänzendes Alg2, die eine hat auch eine Ich-AG.
Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht, was daran verkehrt sein soll, schließlich dient das Alg2 ja gerade der Grundsicherung, und 600 Euro im Monat sind am Anfang, wenn man noch keinen Gewinn macht, einfach zu wenig.
Ja ich sehe das ja auch nicht so, aber es war nunmal die Auskunft, die ich vom Arbeitsamt bekommen habe.
Ich denke versuchen kann man es!
@ Steilpass, wie immer Dein Beitrag persönlich angreifend und völlig überflüssig. Wenn Du nichs sinnvolles beizutragen hast und es dich nicht interessiert, dann halte Dich doch einfach raus.
Du denkst du kannst dir wirklich anmassen ein Urteil über mich und meine Fähigkeiten anhand der Beiträge hier zu erlauben?!
Sorry, aber Du bist ein ganz armer Vogel!
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@ Steilpass, wie immer Dein Beitrag persönlich angreifend und völlig überflüssig. Wenn Du nichs sinnvolles beizutragen hast und es dich nicht interessiert, dann halte Dich doch einfach raus.
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Grundsätzlich - ausgehend vom Sinn und Zweck des Gesetzes - stimme ich Jana zu.
Die Ich AG - Förderung ist es eigentlich dafür gedacht, die Sozialversicherungsabgaben des Existenzgründers zu decken. Seinen Lebensunterhalt muss der Ich AG - Gründer von Beginn an selbst erwirtschaften (vgl. die Ich AG - Broschüre des BMWA, S. 15 ff). Kann er dies nicht, dann ist für ihn die Förderung durch Überbrückungsgeld vorgesehen (für Sozialversicherungsabgaben und Lebensunterhalt).
Den Widerspruch, den Jana sieht, sehe ich - mit einer weiteren Begründung - hier also auch. Mit der Gewährung von ALG II würden die Sozialversicherungsabgaben meines Wissens wieder von der Agentur für Arbeit übernommen - mit der Folge, dass die Ich AG - Zuschüsse entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung für sonstige Zwecke des Existenzgründers zur Verfügung stünden.
Mag aber natürlich sein, dass das in der Praxis ganz anders gehandhabt wird.
BTW: Die Kredite der KfW sind, was Zinsen und Tilgungsfreiheit zu Beginn angeht, nicht wirklich günstig. Mir hat meine Hausbank in dieser Hinsicht ein deutlich attraktiveres Angebot gemacht. Vorteil bei den KfW - Darlehen ist allerdings, dass nur ein Teil der Summe abgesichert werden muss.
Die Ich AG - Förderung ist es eigentlich dafür gedacht, die Sozialversicherungsabgaben des Existenzgründers zu decken. Seinen Lebensunterhalt muss der Ich AG - Gründer von Beginn an selbst erwirtschaften (vgl. die Ich AG - Broschüre des BMWA, S. 15 ff). Kann er dies nicht, dann ist für ihn die Förderung durch Überbrückungsgeld vorgesehen (für Sozialversicherungsabgaben und Lebensunterhalt).
Den Widerspruch, den Jana sieht, sehe ich - mit einer weiteren Begründung - hier also auch. Mit der Gewährung von ALG II würden die Sozialversicherungsabgaben meines Wissens wieder von der Agentur für Arbeit übernommen - mit der Folge, dass die Ich AG - Zuschüsse entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung für sonstige Zwecke des Existenzgründers zur Verfügung stünden.
Mag aber natürlich sein, dass das in der Praxis ganz anders gehandhabt wird.
BTW: Die Kredite der KfW sind, was Zinsen und Tilgungsfreiheit zu Beginn angeht, nicht wirklich günstig. Mir hat meine Hausbank in dieser Hinsicht ein deutlich attraktiveres Angebot gemacht. Vorteil bei den KfW - Darlehen ist allerdings, dass nur ein Teil der Summe abgesichert werden muss.
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Anhand der Beiträge in diesem Thread ist zumindest einer der beiden folgenden Schlüsse zwingend:Nik hat geschrieben: Du denkst du kannst dir wirklich anmassen ein Urteil über mich und meine Fähigkeiten anhand der Beiträge hier zu erlauben?!
a) Dir fehlen jegliche Kenntnisse im Sozialrecht und möchtest diese auch nicht erwerben
oder
b) Du bist faul und lässt dich von anderen Berufseinsteigern und den Mitarbeitern der Agentur/ Arge beraten
PS: Ich bin weder der Finanzoptimierer noch Steilpass
Also auch ich muss mich doch stark über die Fragen von Nick wundern.
Da wird z.B. im Anwaltsforum gefragt, wann eine Kündigung wirksam zugegangen ist. Also da drängt sich schon so manche kritische Frage auf.
P.S. Herr Nick stellte auch an anderer Stelle eine Frage zur Höhe der Selbstbeteiligung bei der Berufshaftpflichtversicherung. Lieber Nick wähle eine möglichst geringe,...
Da wird z.B. im Anwaltsforum gefragt, wann eine Kündigung wirksam zugegangen ist. Also da drängt sich schon so manche kritische Frage auf.
P.S. Herr Nick stellte auch an anderer Stelle eine Frage zur Höhe der Selbstbeteiligung bei der Berufshaftpflichtversicherung. Lieber Nick wähle eine möglichst geringe,...
- j_laurentius
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@Glen: Meine Kanzlei existiert seit fast einem Jahr, seit dem 15. Januar, und so langsam kommt sie richtig ins Rollen. So wie es aussieht, werde ich aber Anfang des nächsten Jahres in die Sozietät eintreten, mit der ich zur Zeit noch in Bürogemeinschaft "lebe".
Und die Höhe meines Kredits lag im fünfstelligen Bereich, mit einer 1 an der ersten Stelle Damit bin ich locker hingekommen, ich habe im August sogar eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten eingestellt und ihr noch ein neues Büro eingerichtet. Man kann auch heute als Anwalt, auch als junger Einzelkämpfer, gutes Geld verdienen, wenn man sich hineinkniet und zudem ein bißchen Glück hat. Man muß außerdem aufgeschlossen gegenüber neuen Wegen sein. Im Internet kann man heute eine Menge Kunden akquirieren (z.B. indem man Werbung bei Google macht), stadtbekannt wird man durch nette Anzeigen in der lokalen Zeitung und durch einen Zeitungsartikel, der über einen geschrieben wird. Außerdem sollte man zusehen, daß man andere Anwälte kennenlernt, vor allem auch ältere, die schon am Ende ihres Berufslebens sind und gern Mandate abgeben. Dann läuft es schon. Und die Ich-AG-Sache ist gerade für junge Anwälte enorm sinnvoll, finde ich.
Viele Grüße, Jana
Und die Höhe meines Kredits lag im fünfstelligen Bereich, mit einer 1 an der ersten Stelle Damit bin ich locker hingekommen, ich habe im August sogar eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten eingestellt und ihr noch ein neues Büro eingerichtet. Man kann auch heute als Anwalt, auch als junger Einzelkämpfer, gutes Geld verdienen, wenn man sich hineinkniet und zudem ein bißchen Glück hat. Man muß außerdem aufgeschlossen gegenüber neuen Wegen sein. Im Internet kann man heute eine Menge Kunden akquirieren (z.B. indem man Werbung bei Google macht), stadtbekannt wird man durch nette Anzeigen in der lokalen Zeitung und durch einen Zeitungsartikel, der über einen geschrieben wird. Außerdem sollte man zusehen, daß man andere Anwälte kennenlernt, vor allem auch ältere, die schon am Ende ihres Berufslebens sind und gern Mandate abgeben. Dann läuft es schon. Und die Ich-AG-Sache ist gerade für junge Anwälte enorm sinnvoll, finde ich.
Viele Grüße, Jana