Um einen antrag auf Gründung einer Ich-AG zu stellen, bedarf es doch einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit.
Wie lange muss ich arbeitslos gemeldet sein, damit ich diesen Antrag stellen kann.
Man darf doch lediglich 25.000,- Euro im Jahr verdienen oder umsetzen, ohne dass einem der Zuschuss gestrichen wird?
Achso, man darf max. 25.000 EUR im Jahr Gewinn machen, damit man auch im nächsten Jahr weiterhin den Existenzgründungszuschuß bekommt. "Gewinn" ist nicht gleich "Umsatz", sondern - vereinfacht gesagt - "Umsatz minus Kosten".
Du stellst den Antrag, und dann dauert es noch ein paar Wochen (jedenfalls war es bei mir so), bis die Bewilligung eingeht. Aber man kann wohl sagen, daß man die Ich-AG an dem Tag, an dem man den Antrag stellt, gründen möchte. Und das heißt doch wohl, daß man nach Stellung des Antrags loslegen kann, also dann nicht mehr arbeitslos sein muß. War bei mir letzten Endes auch so: Ich habe als "Gründungsdatum" den letzten Montag im vergangenen Jahr angegeben (auf Anraten meines Arbeitsamtsberaters), die Bewilligung habe ich jedoch erst Ende Januar, als ich schon als Rechtsanwältin tätig war, erhalten.
Ich habe schon ALG bekommen, ich war fast das gesamte letzte Jahr arbeitslos gemeldet. Aber für die Ich-AG reicht es aus, wenn man nur einen Tag arbeitslos gemeldet ist und an diesem Tag den Antrag stellt.
Zum Thema Versicherung sage ich nur: AFB. Das war ja auch schon mal Thema hier im Forum.
Ich war bei afb von Mai bis Oktober, bevor ich von meinem Pseudo-Ein-Mann-Laden zur Großkanzlei gewechselt bin. Kann nichts schlechtes über afb sagen. Gleichwohl ich hinzufügen muss, dass ich mangels Mandatsbearbeitung in diesem Zeitraum auch keine Schäden verursacht habe Ich weiß also nicht, wie es im "Ernstfall" bei denen aussieht.
Die Anmeldung bei der afb, Fragenbetreuung usw. war allerdings vorbildlich.