Vss. Ich-AG
Moderator: Verwaltung
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Nik, wie wäre es, wenn Du einfach mal selbst suchst?Nik hat geschrieben:wie ist Beitrag an das Versorgungswerk?
Ist ja nach Einkommen gestaffelt, kann man diese Staffelung im Internet irgendwo einsehen?
http://www.abv.de/rechtsanwaelte.html und durchklicken.
Für Bayern: http://www.versorgungskammer.de/pls/portal/docs/PAGE/BVK/brastv/aktuelles/wichtig2005.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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- Noch selten hier
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600 Euro/ Monat im 1. Jahr
360 Euro/ Monat im 2. Jahr
240 Euro/ Monat im 3. Jahr
Ich-AG gibt es aber nur noch, wenn der Antrag noch dieses Jahr gestellt wird! (läuft zum 31.12.05 aus, bisher keine Neuregelung in Sicht, glaube bei den allgemeinen Sparbestrebungen auch nicht mehr daran).
Tipp: zusätzlich Antrag auf ergänzendes Alg2 stellen (solange noch kein nennenswerter Gewinn erzielt wird und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen).
Vorteil: die Krankenversicherungsbeiträge werden komplett, die Beiträge ans Versorgungswerk teilweise übernommen
360 Euro/ Monat im 2. Jahr
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Ich-AG gibt es aber nur noch, wenn der Antrag noch dieses Jahr gestellt wird! (läuft zum 31.12.05 aus, bisher keine Neuregelung in Sicht, glaube bei den allgemeinen Sparbestrebungen auch nicht mehr daran).
Tipp: zusätzlich Antrag auf ergänzendes Alg2 stellen (solange noch kein nennenswerter Gewinn erzielt wird und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen).
Vorteil: die Krankenversicherungsbeiträge werden komplett, die Beiträge ans Versorgungswerk teilweise übernommen
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Es empfiehlt sich ein Blick ins SGB II...Nik hat geschrieben:Wer ist berechtigt einen Antrag auf ALG 2 zu stellen?
Ansonsten mal grob für Alleinstehende:
Wer bedürftig ist, d.h. im Monat weniger zur Verfügung hat als 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost) plus Warmmiete. Je nachdem wie hoch die Warmmiete ist, kann da bei 600 Euro für die Ich-AG noch ein Anspruch auf ergänzendes Alg2 entstehen. Selbst wenn nur ein Anspruch auf 10 Euro entsteht werden die Krankenversicherungsbeiträge komplett (u. Versorgungswerk wie gesagt teilweise) übernommen.
Außerdem dürfen die Vermögensfreibeträge nicht überschritten sein (200 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro Rücklagenpauschale), für Altersvorsorge nochmal zusätzlich 200 Euro/ Lebensjahr.
Wer sich nicht sicher ist kann auch einfach mal einen Antrag stellen und das so bald wie möglich - Alg2 gibt's nämlich nicht rückwirkend sondern erst ab Zeitpunkt der Antragstellung.
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Habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, eine Ich-AG beantragen und einen Antrag auf ALG 2 widerspricht sich und könnte zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Genehmigung der Ich-Ag führen, weil man gleichzeitig durch den Antrag auf ALG 2 zu verstehen gibt, dass die Ich-AG sich wirtschaftlich nicht tragen wird.?!!
Sollten man vielleicht den Antrag auf ALG2 erst nach Beginn der Ich-AG stellen? Aber ich denke gerade für die ersten Monate wäre ein Antrag auf AlG 2 sinnvoll, da man zu Beginn ja noch diverse Anschaffungskosten hat, die man in den Folgemonaten nicht mehr gelten machen kann.
Gibt es Tipps, wie man am besten vorgehen sollte.
Sollten man vielleicht den Antrag auf ALG2 erst nach Beginn der Ich-AG stellen? Aber ich denke gerade für die ersten Monate wäre ein Antrag auf AlG 2 sinnvoll, da man zu Beginn ja noch diverse Anschaffungskosten hat, die man in den Folgemonaten nicht mehr gelten machen kann.
Gibt es Tipps, wie man am besten vorgehen sollte.
- j_laurentius
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Hallo Nik,
es wird mit Sicherheit Schwierigkeiten geben, ALG II und die Ich-AG-Förderung gleichzeitig zu bekommen. Du kannst ja auch nicht ALG I und die Ich-AG-Förderung gleichzeitig beziehen, wenn ich das richtig sehe. Hintergrund dürfte vor allem sein, daß Du, wenn Du Dich selbständig machst, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Die Anfangsinvestitionen und auch die betrieblichen Kosten für die erste Zeit solltest Du, wenn Du das Geld nicht privat irgendwie organisieren kannst, durch einen Existenzgründungskredit aufbringen. Es gibt Kredite, für die man in den ersten beiden Jahren nach Unternehmensgründung noch keine Raten zahlen muß und die zudem recht zinsgünstig sind. Schau mal auf der Homepage der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nach.
Viele Grüße, Jana
es wird mit Sicherheit Schwierigkeiten geben, ALG II und die Ich-AG-Förderung gleichzeitig zu bekommen. Du kannst ja auch nicht ALG I und die Ich-AG-Förderung gleichzeitig beziehen, wenn ich das richtig sehe. Hintergrund dürfte vor allem sein, daß Du, wenn Du Dich selbständig machst, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Die Anfangsinvestitionen und auch die betrieblichen Kosten für die erste Zeit solltest Du, wenn Du das Geld nicht privat irgendwie organisieren kannst, durch einen Existenzgründungskredit aufbringen. Es gibt Kredite, für die man in den ersten beiden Jahren nach Unternehmensgründung noch keine Raten zahlen muß und die zudem recht zinsgünstig sind. Schau mal auf der Homepage der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nach.
Viele Grüße, Jana
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Ja ich weiß, aber dort ist ja nunmal der Antrag zu stellen, aber ist schon wahr, wenn man überlegt, wie wenig Ahnung die dort haben, wundert einen gar nichts.
@Jana: Dein Beitrag steht im Gegensatz zu der Aussage von indiana. Natürlich kann ich alles über einen Kredit finanzieren, aber wenn nach Beitrag von indiana dies auch anders möglich ist, sollte man darüber nachdenken.
@Jana: Dein Beitrag steht im Gegensatz zu der Aussage von indiana. Natürlich kann ich alles über einen Kredit finanzieren, aber wenn nach Beitrag von indiana dies auch anders möglich ist, sollte man darüber nachdenken.