Sperrvermerk - oder ähnliches

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Gelöschter Nutzer

Sperrvermerk - oder ähnliches

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu einer Bewerbung. Ist zwar für eine Nicht-Juristin, macht aber in dem Fall keinen Unterschied, weil abstrakt.

Folgendes Problem:

Meine Freundin (Physiotherapeutin) will sich aus ungekündigter Stellung heraus auf eine bessere Stelle bewerben.

Der neue potentielle Arbeitgeber hat allerdings eine offene Stellenanzeige geschaltet, also gesagt "wer er ist". Ein klassischer Sperrvermerk wie bei Chiffre-Anzeigen kommt also nicht in Betracht.

Wie bringt man in der Bewerbung zum Ausdruck, dass eine Rückfrage beim jetzigen Arbeitgeber nur bei echtem Interesse erfolgen "darf", ohne jegliche Bewerbungschance zunichte zu machen?

Die einfache Lösung, den aktuellen Arbeitgeber nicht anzugeben bietet sich leider nicht an, denn der jetzige ist "a good place to come from", weil fachlich top, aber leider sehr schlecht was Betriebsklima und Bezahlung angeht.

Andererseits ist es nun wieder nicht so schrecklich, dass man riskieren würde die Stelle zu verlieren, ohne eine andere sicher zu haben, d.h. der aktuelle Arbeitgeber darf vom Wechselwunsch erst erfahren, wenn ziemlich sicher ist, dass es auch klappt...

Hat jemand Ideen zu diesem Problemkreis bzw. uU sogar Formulierungshilfen für diesen Teil der Bewerbung?

Wäre super nett von Euch.

LG

damcar
Gelöschter Nutzer

Re: Sperrvermerk - oder ähnliches

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In der Sache kann ich leider nicht helfen, aber eine Frage: was ist ein Sperrvermerk?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn man eine Bewerbung auf eine Chiffre Anzeige abgibt kann man in der Form

"Bitte nicht an Firma xy weiterleiten" dem Verlag der Zeitung in der die Anzeige stand mitteilen, bei wem die Bewerbung auf keinen Fall landen soll.

Damit verhindert man, dass man sich uU bei seinem eigenen Arbeitgeber bewirbt, der vielleicht (noch) garnicht wissen soll, das man ihn verlassen will.

Meist halten sich die Verlage/Agenturen an einen solchen "Sperrvermerk".
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Das ist natürlcih richtig, aber der Sperrvermerk hilft Dir doch auch nciht weiter. Zwar wird die Bewerbung nicht an Deinen AG weitergeleitet, aber der neue potentielle AG kann - genau wie jetzt - bwei Deinem derzeitigen AG nachfragen.

Rein tatsächlcih wirst Du kaum was anderes machen können als darauf hinzuweisen, dass Du dich aus ungekündigter Stellung heraus bewirbst und darauf hoffen, dass der neue AG nicht so dämlich/rückscihtslos ist nachzufragen.

Möglicher Hinweise wäre aber auch.

Ergänzend möchtre ich darauf hinweisen, dass ich mich aus ungekündigter Stellung heraus bewerber. Von Nachfragen bei meinem derzeitigen AG bitte ich daher abzusehen (nur bei begründetem Interese vorzunehmen).
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde ganz deutlich reinschreiben - und das ist doch ein völlig normaler Vorgang - dass Du um vertrauliche Behandlung der Bewerbung bittest.


Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Soeben las ich eine Anzeige mit dem Hinweis "Diskretion und das Einhalten von Sperrvermerken sind für uns selbstverständlich."
Das sollte dann doch auch anderswo so sein.
Ollibolli
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Beitrag von Ollibolli »

Ich habe fast überall gelesen, dass der Satz: Ich bitte um vertrauliche Behandlung eine Leerformel. Wenn sich aus dem Anschreiben / Lebenslauf ausreichend ergibt, dass Deine Freundin in ungekündigter Stellung ist, und der potentielle Arbeitgeber auch nur halbwegs erfahren mit Bewerbungen ist, wird er den bisherigen Arbeitgeber nicht anrufen.
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