Lebenslauf

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Lebenslauf

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen!

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?? Darf man im Lebenslauf das Unternehmen nennen, für das man als Anwältin einen Großauftrag (Vertragsprüfung) gemacht hat oder muss das geheim gehalten werden/ umschrieben werden???

Habt ihr davon Ahnung???

Viele Grüße,
Catta
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei der Nennung von Mandaten wäre ich eher sehr vorsichtig.
Lacan
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Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
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Re: Lebenslauf

Beitrag von Lacan »

Catta hat geschrieben:Hallo zusammen!

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?? Darf man im Lebenslauf das Unternehmen nennen, für das man als Anwältin einen Großauftrag (Vertragsprüfung) gemacht hat oder muss das geheim gehalten werden/ umschrieben werden???

Habt ihr davon Ahnung???

Viele Grüße,
Catta
das unterfällt grundsätzlich der anwaltlichen Schweigepflicht, kann aber abgedungen werden, etwa durch eine (am besten schriftliche) Einverständniserklärung des bestimmten Kunden.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, aber dann kann man ja eigentlich, wenn man nur schreiben: seit....als Rechtsanwältin tätig, oder???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die zweite Antwort hat sich mit meiner überschritten!
Eine schriftliche Einvertsändniserklärung braucht man also!
Ok, vielen Dank!!!
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