Hallo zusammen!
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?? Darf man im Lebenslauf das Unternehmen nennen, für das man als Anwältin einen Großauftrag (Vertragsprüfung) gemacht hat oder muss das geheim gehalten werden/ umschrieben werden???
Habt ihr davon Ahnung???
Viele Grüße,
Catta
Lebenslauf
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Re: Lebenslauf
das unterfällt grundsätzlich der anwaltlichen Schweigepflicht, kann aber abgedungen werden, etwa durch eine (am besten schriftliche) Einverständniserklärung des bestimmten Kunden.Catta hat geschrieben:Hallo zusammen!
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?? Darf man im Lebenslauf das Unternehmen nennen, für das man als Anwältin einen Großauftrag (Vertragsprüfung) gemacht hat oder muss das geheim gehalten werden/ umschrieben werden???
Habt ihr davon Ahnung???
Viele Grüße,
Catta
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)