Manches muss einfach gemeldet werden

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sai
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von sai »

Liz hat geschrieben:Melde: Manchmal fragt man sich doch echt, ob das ernst gemeint ist: Habe ein Zeitungsabo mit eigentlich glasklaren AGBs ("alle Abos jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar") zum nächstmöglichen Termin gekündigt - woraufhin mir ein Kündigungstermin im November (zum Ende des Bezugsjahres) bestätigt wurde. Auf meine Mail, dass ich den AGBs nichts Derartiges entnehmen kann und daher davon ausgehe, dass zwei Wochen in zwei Wochen ist, kam jetzt die Antwort, das habe man an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet - was mir ja Recht sein soll, aber ernsthaft?!
FAZ?

Die haben jedenfalls den dümmsten und beschissensten Kundenservice.
Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Nee, ZEIT. Sie haben es inzwischen auch eingesehen. Einigermaßen erstaunlich finde ich die Sache trotzdem.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass ich häufig "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündige und damit meine, dass ich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchte. Da wurde ich vereinzelt schon einmal überrascht, dass die Kündigungsfrist kürzer ist als die Vertragslaufzeit und auf einmal ein viel zu früher Kündigungstermin gegeben ist.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass es eher praktische Erfahrungswerte sind, dass die meisten Kunden die "zum nächst möglichen Zeitpunkt" kündigen, eigentlich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wünschen. Das führt dann natürlich zur Verwirrung, wenn jemand tatsächlich schnellstmöglich raus möchte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
hlubenow
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

[enigma] hat geschrieben:Chef kam heute kleinlaut in mein Büro und hat mir gebeichtet dass er beim Ausparken in der Tiefgarage mein Auto gerammt hat.
Geil. Der beste Moment für Gehaltsverhandlungen. :D
Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben:Wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass ich häufig "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündige und damit meine, dass ich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchte. Da wurde ich vereinzelt schon einmal überrascht, dass die Kündigungsfrist kürzer ist als die Vertragslaufzeit und auf einmal ein viel zu früher Kündigungstermin gegeben ist.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass es eher praktische Erfahrungswerte sind, dass die meisten Kunden die "zum nächst möglichen Zeitpunkt" kündigen, eigentlich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wünschen. Das führt dann natürlich zur Verwirrung, wenn jemand tatsächlich schnellstmöglich raus möchte.
Also ich halte es für deutlich naheliegender, dass der Betreffende zum ersten möglichen Termin kündigen möchte, aber keine Lust hat, das auf den Tag genau auszurechnen (was weiß ich denn, wie lange die Post braucht). Dein Verständnis von "nächstmöglich" halte ich hingegen für höchst fernliegend.
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Liz hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass ich häufig "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündige und damit meine, dass ich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchte. Da wurde ich vereinzelt schon einmal überrascht, dass die Kündigungsfrist kürzer ist als die Vertragslaufzeit und auf einmal ein viel zu früher Kündigungstermin gegeben ist.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass es eher praktische Erfahrungswerte sind, dass die meisten Kunden die "zum nächst möglichen Zeitpunkt" kündigen, eigentlich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wünschen. Das führt dann natürlich zur Verwirrung, wenn jemand tatsächlich schnellstmöglich raus möchte.
Also ich halte es für deutlich naheliegender, dass der Betreffende zum ersten möglichen Termin kündigen möchte, aber keine Lust hat, das auf den Tag genau auszurechnen (was weiß ich denn, wie lange die Post braucht). Dein Verständnis von "nächstmöglich" halte ich hingegen für höchst fernliegend.
indeed.
Und krass, dass die ihre AGB nicht kennen.


Tobias:
Unangenehm. Wie wird es geregelt?
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Liz hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass ich häufig "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündige und damit meine, dass ich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchte. Da wurde ich vereinzelt schon einmal überrascht, dass die Kündigungsfrist kürzer ist als die Vertragslaufzeit und auf einmal ein viel zu früher Kündigungstermin gegeben ist.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass es eher praktische Erfahrungswerte sind, dass die meisten Kunden die "zum nächst möglichen Zeitpunkt" kündigen, eigentlich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wünschen. Das führt dann natürlich zur Verwirrung, wenn jemand tatsächlich schnellstmöglich raus möchte.
Also ich halte es für deutlich naheliegender, dass der Betreffende zum ersten möglichen Termin kündigen möchte, aber keine Lust hat, das auf den Tag genau auszurechnen (was weiß ich denn, wie lange die Post braucht). Dein Verständnis von "nächstmöglich" halte ich hingegen für höchst fernliegend.
Wir können es ja einfach umdrehen... Jemand kündigt sein Handyvertrag zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" und der Handyprovider schaltet am Tag des Kündigungseingangs das Telefon ab... Ich als Richter würde die Angabe "nächstmöglicher Zeitpunkt" des Kunden als "Ende der Vertragslaufzeit" auslegen und dem Provider nicht erlauben sich dadurch sofort vom Vertrag zu lösen... Oder wer sein Mietverhältnis "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigt und der Vermieter dann auf die Idee kommt die Kündigung mit "nächste Woche" zu bestätigen, halte ich für schwierig.

Aus der Sicht eines objektiven Dritten ist meines Erachtens mit der Formulierung keine sofortige Aufhebung des Vertrages gemeint, sondern eine Erfüllung des Vertrages und eine Kündigung dann zum ersten Zeitpunkt, an dem sich der Vertrag verlängern würde (bzw. Abrechnungsperiode). Läuft ein Vertrag ohne Befristung, dann eine Kündigung zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Möchte der Kunde dagegen tatsächlich eine frühere Vertragsauflösung, würde ich zumindest erwarten, dass noch ein Satz folgt wie "bereits gezahlte Beiträge bitte ich zu erstatten" oder irgendein Hinweis darauf, dass tatsächlich schnellstmöglich erfolgt.

Aber wie gesagt das mag man anders sehen... Ich denke aber das Beispiel mit dem Mietvertrag zeigt es sehr gut, dass mit der Formulierung der Vermieter nicht einfach das Vertragsende vorziehen kann.
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Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin (ungleich "fristlose Kündigung") nimmt natürlich auf die vertragliche Kündigungsfrist Bezug. Und da ist "nächstmöglich" eben nicht zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit, wenn eine unterjährige ordentliche Kündigung möglich ist. Und wenn der Kündigende nicht dezidiert einen abweichenden Kündigungstermin benennt, dann würde ich immer davon ausgehen, dass mit "nächstmöglich" der Tag gemeint ist, der sich nach der Formel "Zugang der Kündigungserklärung + vereinbarte Kündigungsfrist" ergibt.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Wie gesagt ich mag zugestehen, dass nach dem Wortlaut es so ist. Ich kann aber auch gut verstehen, dass man regelmäßig die Erfahrung gemacht hat, dass erst am Ende der Abrechnungsperiode die Beendigung gewünscht wird. Wie gesagt, ich kündige so auch häufig. Wenn ich zum Beispiel mein Amazon Prime oder Netflix zum "nächstmöglichen Termin" kündigen würde, wäre ich sehr überrascht, wenn es am nächsten Tag nicht mehr geht und die mir Geld zurücküberweisen würden. Würde wie selbstverständlich davon ausgehen, dass die Kündigungsfrist identisch ist mit dem Abrechnungszeitraum.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Eigentlich kein schlechter Gedanke: "Aha, er will zum nächstmöglichen Zeitpunkt raus - da wollen wir mal nicht so sein und ermöglichen ihm einen Ausstieg zum morgigen Tag."

Also am besten: "...zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens mit Ablauf des xx.xx.xxxx" bzw. "...zum nach den vereinbarten ordentlichen Kündigungsfristen nächstmöglichen Beendigungstermin"?

Das muss doch noch etwas komplizierter gehen. :-k
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Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Also bei einem Zeitungsabo ist es mir völlig schnuppe, ob die Kündigungsfrist zwei Wochen oder "sofort" beträgt - und es wäre mir auch bei Amazon oder Netflix völlig egal (zumal ich dort ja ein neues Abo für einen Monat abschließen kann, wenn mir "sofort" nun doch nicht recht sein sollte).
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Noch 4 Klausuren, dann hab ich über 20 heute weggeschafft. Das wurde echt Zeit, ich habe solche Unlust auf die Klausuren gehabt. Im Schnitt über 25 Seiten und keine über 8. :( Das macht mir selber miese Laune, wenn ich nicht mal ein einziges VB hab.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Hier ist neulich fast den ganzen Tag unitymedia ausgefallen. Festnetz tot, Internet tot, Fernsehen tot. War an zwei Tagen. Wie machen das eigentlich große Firmen? Haben die noch eine Art backup Provider für solche Fälle? Hier war es schon dramatisch, da Schwiergervaddern den ganzen Tag nicht arbeiten konnte und er auf EMail und Co. angewiesen ist, da fast sein ganzes business übers Internet läuft. Wir haben dann über mein handy einen hotspot eingerichtet, damit ging es einigermaßen. Aber wenn man einen richtig großen Betrieb hat, steht der ja mehr oder weniger still.
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Solar
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Solar »

Durch Geschäftsstelle getipptes Diktat meines Referatsvorgängers spricht von der Kanzlei "Gipson, Dann und Kratscher".
:lmao:
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Kurze Fachfrage:

Kennt jemand den Weber - BtMG (Kommentar)? Wird der in der Praxis auch genutzt? Ich finde der Körner ist ein bisschen zu einem Laberkommentar verkommen :)
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