In Bayern werden die Prüfungen durchgezogen mit einer kurzen Pause nach der Hälfte. Da ist es egal, ob andere Leute gerade Mittagspause haben oder nicht.Candor hat geschrieben:10 vor 12 wird doch kein Termin mehr gemacht, kurz vor Mittagspause.
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
In Bayern ist das Examen bekanntlich ja auch am härtesten!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wie überhaupt Bayern in allem am geilsten ist. Da unterscheidet sich deren Selbstwahrnehmung von denen des Herrn Trump nur marginal.Vorkriegsjugend hat geschrieben:In Bayern ist das Examen bekanntlich ja auch am härtesten!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
So oft wie Bewohner anderer Bundesländer meinen über Bayern lästern zu müssen kann man aber auch von Minderwertigkeitskomplexen ausgehen
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das finde ich interessant. Weißt Du zufällig, wieso sie ausfällig wurde bzw. ob es überhaupt einen Grund gab? Denn der Schilderung entnehme ich, dass sie vor dem endgültigen Nicht-Hereinlassen ausfällig geworden ist.sai hat geschrieben: Ich kenne übrigens jemand, der mit dem hier diskutierten Verfahren ein bißchen näher vertraut ist.
Ein nicht unerheblicher Grund, warum die Kommission sie nach dem Zuspätkommen nicht wieder zur Prüfung zugelassen hat ist danach, dass die junge Frau gegenüber der Kommission und den anwesenden Wachleuten auf ziemlich üble Art ausfällig geworden sein soll...
(Dann könnte man den ganzen Fall klarer sehen; denn am einfachsten wäre es ja gewesen, sie einfach wieder rein zu lassen und das "Schweigen" der verpassten 5 Minuten als solches zu werten).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Naja, unter lebensnaher Würdigung des bekannten Sachverhaltes sollte man nicht davon ausgehen, dass ein Prüfling im letzten Versuch "einfach mal so" zur Teepause außer Hauses geht. Es ist mE wahrscheinlicher, dass es bereits vor der Pause, also nach dem Vortrag einen Vorfall gab, wegen dem es eines beruhigenden Tees bedurft hatte. Ggf. war der Vortrag schwer/schlecht und es gab entsprechende Bemerkungen der Prüfungskommission? Ggf. wollte die Kandidaten ggf. schon nach dem Vortrag alles hinschmeißen? Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass man aus dem JPA verschwindet und die Zeit vergisst. Ggf. wollte die Dame ja auch abbrechen und wurde beim Tee von der Freundin zur Besonnenheit ermahnt und ist deshalb erst nach langer Diskussion wieder dort aufgetaucht (ach, ich will doch noch weiter machen)? Es sind zuviele Unbekannte im Fall, als das man den Fall wirklich ernsthaft diskutieren kann. Man sollte mal abwarten, ob das VG Urteil mit Tatbestand irgendwann veröffentlicht wird.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nein, das weiß ich nicht.Flash hat geschrieben:Das finde ich interessant. Weißt Du zufällig, wieso sie ausfällig wurde bzw. ob es überhaupt einen Grund gab? Denn der Schilderung entnehme ich, dass sie vor dem endgültigen Nicht-Hereinlassen ausfällig geworden ist.sai hat geschrieben: Ich kenne übrigens jemand, der mit dem hier diskutierten Verfahren ein bißchen näher vertraut ist.
Ein nicht unerheblicher Grund, warum die Kommission sie nach dem Zuspätkommen nicht wieder zur Prüfung zugelassen hat ist danach, dass die junge Frau gegenüber der Kommission und den anwesenden Wachleuten auf ziemlich üble Art ausfällig geworden sein soll...
(Dann könnte man den ganzen Fall klarer sehen; denn am einfachsten wäre es ja gewesen, sie einfach wieder rein zu lassen und das "Schweigen" der verpassten 5 Minuten als solches zu werten).
Der Grund (für ihre Verspätung) soll wohl gewesen sein, dass sie behauptet hat, ihr sei eine andere Uhrzeit mitgeteilt worden, wann die Prüfung weitergehen sollte. Kommission und Mitarbeiter sagen, sie hätten ihr Zeitpunkt A genannt, sie behauptet, ihr sei B gesagt worden. Bei B wäre sie pünktlich gewesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Melde: Suche einer Refstelle in Großkanzleien erfolgreich abgeschlossen. War ein fürchterliches Abenteuer... Mein Highlight im Bewerbungsgespräch war der Satz: "Mein Lebenslauf sah damals aber anders aus".
Selten soviel Arroganz und Selbstbeweihräucherung in so kurzer Zeit ertragen müssen. Und je kleiner die GK war, desto schlimmer wurde es. Es ist mir ein absolutes Rätsel wie so manche Tier6-7 Kanzlei bei solch einem Auftreten überhaupt Kandidaten bekommen will, die auch Angebote von T1-3 Kanzleien haben. Vielleicht geben die sich aber auch schlicht und einfach damit zufrieden, dass sie die Referendare und Anwälte bekommen, die woanders nicht genommen werden.
Funfact: Die größte Kanzlei meiner Vorauswahl führte nicht nur das Bewerbungsgespräch am professionellsten durch, sondern war tatsächlich auch am bescheidensten und freundlichsten beim Auftreten. Übrigens auch die Kanzlei, wo der Partner der Praxisgruppe das Gespräch selbst führte.
Sehr gut war auch das Gespräch was wie folgt begonnen hat: "Warum haben Sie sich ausgerechnet denn bei uns für Gebiet X beworben?" "Hab ich nicht, ich hab mich für Y beworben", "Ach dann hat man Sie uns wohl einfach intern zugewiesen. Ich habe ihre Bewerbung ehrlich gesagt auch gar nicht gelesen, aber mein Kollege sicher", "Ich hab Sie dabei, wollen Sie ein Exemplar haben?" "Nein Danke, lassen Sie mal, mein Kollege kommt sicher gleich, der hat sie ja vermutlich gelesen"
Keine Ahnung warum die meine und ihre Zeit vergeudet haben...
Selten soviel Arroganz und Selbstbeweihräucherung in so kurzer Zeit ertragen müssen. Und je kleiner die GK war, desto schlimmer wurde es. Es ist mir ein absolutes Rätsel wie so manche Tier6-7 Kanzlei bei solch einem Auftreten überhaupt Kandidaten bekommen will, die auch Angebote von T1-3 Kanzleien haben. Vielleicht geben die sich aber auch schlicht und einfach damit zufrieden, dass sie die Referendare und Anwälte bekommen, die woanders nicht genommen werden.
Funfact: Die größte Kanzlei meiner Vorauswahl führte nicht nur das Bewerbungsgespräch am professionellsten durch, sondern war tatsächlich auch am bescheidensten und freundlichsten beim Auftreten. Übrigens auch die Kanzlei, wo der Partner der Praxisgruppe das Gespräch selbst führte.
Sehr gut war auch das Gespräch was wie folgt begonnen hat: "Warum haben Sie sich ausgerechnet denn bei uns für Gebiet X beworben?" "Hab ich nicht, ich hab mich für Y beworben", "Ach dann hat man Sie uns wohl einfach intern zugewiesen. Ich habe ihre Bewerbung ehrlich gesagt auch gar nicht gelesen, aber mein Kollege sicher", "Ich hab Sie dabei, wollen Sie ein Exemplar haben?" "Nein Danke, lassen Sie mal, mein Kollege kommt sicher gleich, der hat sie ja vermutlich gelesen"
Keine Ahnung warum die meine und ihre Zeit vergeudet haben...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Kann ich so nur bestätigen. War damals bei einer der Top 3 Kanzleien. Nette Leute, alles hochprofessionell.Ara hat geschrieben:Melde: Suche einer Refstelle in Großkanzleien erfolgreich abgeschlossen. War ein fürchterliches Abenteuer... Mein Highlight im Bewerbungsgespräch war der Satz: "Mein Lebenslauf sah damals aber anders aus".
Selten soviel Arroganz und Selbstbeweihräucherung in so kurzer Zeit ertragen müssen. Und je kleiner die GK war, desto schlimmer wurde es. Es ist mir ein absolutes Rätsel wie so manche Tier6-7 Kanzlei bei solch einem Auftreten überhaupt Kandidaten bekommen will, die auch Angebote von T1-3 Kanzleien haben. Vielleicht geben die sich aber auch schlicht und einfach damit zufrieden, dass sie die Referendare und Anwälte bekommen, die woanders nicht genommen werden.
Funfact: Die größte Kanzlei meiner Vorauswahl führte nicht nur das Bewerbungsgespräch am professionellsten durch, sondern war tatsächlich auch am bescheidensten und freundlichsten beim Auftreten. Übrigens auch die Kanzlei, wo der Partner der Praxisgruppe das Gespräch selbst führte.
Sehr gut war auch das Gespräch was wie folgt begonnen hat: "Warum haben Sie sich ausgerechnet denn bei uns für Gebiet X beworben?" "Hab ich nicht, ich hab mich für Y beworben", "Ach dann hat man Sie uns wohl einfach intern zugewiesen. Ich habe ihre Bewerbung ehrlich gesagt auch gar nicht gelesen, aber mein Kollege sicher", "Ich hab Sie dabei, wollen Sie ein Exemplar haben?" "Nein Danke, lassen Sie mal, mein Kollege kommt sicher gleich, der hat sie ja vermutlich gelesen"
Keine Ahnung warum die meine und ihre Zeit vergeudet haben...
Schon eine Etage tiefer wird es anders. Da wird häufig versucht, fehlendes Prestige durch Arroganz auszugleichen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
GlückwunschAra hat geschrieben:Melde: Suche einer Refstelle in Großkanzleien erfolgreich abgeschlossen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Danke. Dass man sich über den angeblich vereinbarten Zeitpunkt "uneinig" war scheint als Anlass für einen Wortwechsel, der ausartet, plausibel.sai hat geschrieben:Nein, das weiß ich nicht.Flash hat geschrieben:Das finde ich interessant. Weißt Du zufällig, wieso sie ausfällig wurde bzw. ob es überhaupt einen Grund gab? Denn der Schilderung entnehme ich, dass sie vor dem endgültigen Nicht-Hereinlassen ausfällig geworden ist.sai hat geschrieben: Ich kenne übrigens jemand, der mit dem hier diskutierten Verfahren ein bißchen näher vertraut ist.
Ein nicht unerheblicher Grund, warum die Kommission sie nach dem Zuspätkommen nicht wieder zur Prüfung zugelassen hat ist danach, dass die junge Frau gegenüber der Kommission und den anwesenden Wachleuten auf ziemlich üble Art ausfällig geworden sein soll...
(Dann könnte man den ganzen Fall klarer sehen; denn am einfachsten wäre es ja gewesen, sie einfach wieder rein zu lassen und das "Schweigen" der verpassten 5 Minuten als solches zu werten).
Der Grund (für ihre Verspätung) soll wohl gewesen sein, dass sie behauptet hat, ihr sei eine andere Uhrzeit mitgeteilt worden, wann die Prüfung weitergehen sollte. Kommission und Mitarbeiter sagen, sie hätten ihr Zeitpunkt A genannt, sie behauptet, ihr sei B gesagt worden. Bei B wäre sie pünktlich gewesen.
Sehr viele Unbekannte, in der Tat. Deshalb sind Spekulationen dieser ArtTibor hat geschrieben: Es sind zuviele Unbekannte im Fall, als das man den Fall wirklich ernsthaft diskutieren kann.
auch überflüssig.Tibor hat geschrieben:Naja, unter lebensnaher Würdigung des bekannten Sachverhaltes sollte man nicht davon ausgehen, dass ein Prüfling im letzten Versuch "einfach mal so" zur Teepause außer Hauses geht. Es ist mE wahrscheinlicher, dass es bereits vor der Pause, also nach dem Vortrag einen Vorfall gab, wegen dem es eines beruhigenden Tees bedurft hatte. Ggf. war der Vortrag schwer/schlecht und es gab entsprechende Bemerkungen der Prüfungskommission? Ggf. wollte die Kandidaten ggf. schon nach dem Vortrag alles hinschmeißen? Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass man aus dem JPA verschwindet und die Zeit vergisst. Ggf. wollte die Dame ja auch abbrechen und wurde beim Tee von der Freundin zur Besonnenheit ermahnt und ist deshalb erst nach langer Diskussion wieder dort aufgetaucht (ach, ich will doch noch weiter machen)?
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Jetzt weiß man auch, dass solche Bestimmungen nur dem gutgemeinten Schutz der Prüflinge vor ihrer eigenen Unfähigkeit dient![enigma] hat geschrieben:Ja, in BaWü darf man das Prüfungsgebäude afaik während der Prüfung nicht mal verlassen.Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Im Übrigen muss man doch sagen: Wer das Prüfungsgebäude verlässt, ist selber schuld. Ich habe mich in den Pausen nicht einmal vom entsprechenden Flur weggetraut...
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wobei natürlich strenggenommen das Nichtausfälligwerden gegenüber der Kommission auch nicht Prüfungsgegenstand ist.Levi hat geschrieben:Wo soll hier eine einseitige Bevorzugung liegen? Und warum sollten die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sein?sai hat geschrieben:Prüfungsrecht ist formalisiert. Und das auch zurecht, ansonsten sind die Ergebnisse nicht vergleichbar.Levi hat geschrieben:
Pünktlichkeit ist daher kein Prüfungsgegenstand. Insofern ist nicht erkennbar, inwiefern der Zweck der Prüfung weniger effektiv erreicht würde, wenn in einmaligen Fällen der Verspätung (die immer mal passieren können) eine Nachprüfung am gleichen Tag oder die Teilnahme an einer anderen mündlichen Prüfung erfolgt.
Ebenfalls noch milder wäre es auch, einfach nur das zu bewerten, was während der Zeit der Anwesenheit in der Prüfung gesagt wurde. Ob jemand in der Prüfung sitzt und zeitweise gar nichts sagt oder während dieser Zeit auch körperlich nicht anwesend ist, kann für die Bewertung keinen Unterschied machen.
Was du vorschlägst, bevorzugt im Ergebnis unaufmerksame Kandidaten einseitig gegenüber den Leuten, die sich zusammenreißen und vernünftig an der Prüfung teilnehmen.
Das bestätigt meine Einschätzung, dass ein reines Zu-spät-Kommen nicht zum Nicht-Bestehen der gesamten Prüfung führen kann - und auch hier nicht geführt hätte. Da musste noch mehr sein.Ich kenne übrigens jemand, der mit dem hier diskutierten Verfahren ein bißchen näher vertraut ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sehr nice! Darf man fragen, welcher Bereich? Ich hardere noch mit mir. Ich könnte in der Anwaltsstation II oder in der Wahlstation auch zu einer GK. Hab da schon eine Zusage (über Vitamin B) und es würde auch kurzfristig gehen. Aber irgendwie ist das glaube ich nicht meine Welt. Berichte doch mal weiter, wie es Dir da so ergeht. Ich würde es wenn dann wahrscheinlich nur für den Lebenslauf machen. Könntest Du Dir vorstellen da auch beruflich zu landen?[enigma] hat geschrieben:GlückwunschAra hat geschrieben:Melde: Suche einer Refstelle in Großkanzleien erfolgreich abgeschlossen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja ich hab das ähnliche Problem... Ich machs zwar nicht für den Lebenslauf, aber um einfach mal reinzuschnuppern. Das Referendariat ist halt die letzte Chance mal in so eine GK mit Welpenschutz und ohne gleich mit Haut und Haaren gefressen zu werden zu erleben.Tobias__21 hat geschrieben: Sehr nice! Darf man fragen, welcher Bereich? Ich hardere noch mit mir. Ich könnte in der Anwaltsstation II oder in der Wahlstation auch zu einer GK. Hab da schon eine Zusage (über Vitamin B) und es würde auch kurzfristig gehen. Aber irgendwie ist das glaube ich nicht meine Welt. Berichte doch mal weiter, wie es Dir da so ergeht. Ich würde es wenn dann wahrscheinlich nur für den Lebenslauf machen. Könntest Du Dir vorstellen da auch beruflich zu landen?
Das machte übrigens auch die Gespräche teilweise so schwierig. Ich hab das offen so angesprochen und es kam sehr gemischt an. Während die großen Kanzleien eher selbstbewusst erklärten "Schauen Sie es sich an, wir werden Sie schon überzeugen wie toll es ist GK-Anwalt zu sein", hatte ich bei den kleineren Kanzleien das Gefühl, dass sie darauf so gar kein bock hatten. Die suchten gefühlt denjenigen, der seit dem 1. Semester in die Großkanzlei will.
Zum Rest schreib ich dir eine PM.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11