Manches muss einfach gemeldet werden

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Kirschtee
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Kirschtee »

Attentäter Amri könnte von einem V-Mann des Landeskriminalamts NRW zu seiner Tat angestachelt worden sein.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... t=amp.html
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Wie ich nun 4 Skripte zur Anklageschrift gelesen habe und in JEDEM der Skripte etwas anderes steht zur Reihenfolge der Angeklagten in der Anklage... Es scheint wohl regional einfach völlig unterschiedlich zu sein?

Im Alpmann Skript steht zum Beispiel "In der Reihenfolge, wie sie in der Ermittlungsakte erscheinen".

Woanders dann "Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden werden die jüngsten Angeklagten zuerst genannt".

Im Skript was wir in der AG bekommen haben steht: "Der älteste Angeklagte wird zuerst genannt, da sich nach seinem Nachnamen die Zuständigkeit ergibt"

Man kann es also quasi nur falsch machen....
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Honigkuchenpferd
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich glaube kaum, dass eine Klausur daran scheitern wird...
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hlubenow
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Ara hat geschrieben:Wie ich nun 4 Skripte zur Anklageschrift gelesen habe und in JEDEM der Skripte etwas anderes steht zur Reihenfolge der Angeklagten in der Anklage... Es scheint wohl regional einfach völlig unterschiedlich zu sein?

Im Alpmann Skript steht zum Beispiel "In der Reihenfolge, wie sie in der Ermittlungsakte erscheinen".

Woanders dann "Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden werden die jüngsten Angeklagten zuerst genannt".

Im Skript was wir in der AG bekommen haben steht: "Der älteste Angeklagte wird zuerst genannt, da sich nach seinem Nachnamen die Zuständigkeit ergibt"

Man kann es also quasi nur falsch machen....
Vielleicht kann man in der Klausur ja irgendwo begründen, warum man sich für eine bestimmte Variante entschieden hat.
Steht nichts in einem Gesetzeskommentar oder in Verwaltungsvorschriften?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Der Aufbau ist nicht zu begründen. Ich hab gelernt: Täter vor Teilnehmer und dann nach ABC.
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Kroate
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Kroate »

Ara hat geschrieben: Woanders dann "Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden werden die jüngsten Angeklagten zuerst genannt".

Im Skript was wir in der AG bekommen haben steht: "Der älteste Angeklagte wird zuerst genannt, da sich nach seinem Nachnamen die Zuständigkeit ergibt"
Hier war es eine Kombination aus diesen beiden Varianten: Der Älteste wird zuerst genannt, es sei denn ein Jugendlicher/Heranwachsender wird mitangeklagt, dann wird dieser zuerst genannt. Begründung war auch die Zuständigkeit.

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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Wie ich nun 4 Skripte zur Anklageschrift gelesen habe und in JEDEM der Skripte etwas anderes steht zur Reihenfolge der Angeklagten in der Anklage... Es scheint wohl regional einfach völlig unterschiedlich zu sein?
Es gibt dafür schlicht keine (allgemeingültige) Regel.
Ara hat geschrieben:Im Alpmann Skript steht zum Beispiel "In der Reihenfolge, wie sie in der Ermittlungsakte erscheinen".
Das macht Sinn - dann kommt man nämlich nicht durcheinander. (Ebenso sinnvoll ist "wie sie in der EDV der Staatsanwaltschaft erfasst sind" - das passiert in den Fachanwendungen dann sogar automatisch.)

Auch sinnvoll: als erstes den Haupttäter benennen, wenn es denn einen solchen gibt.
Ara hat geschrieben:Woanders dann "Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden werden die jüngsten Angeklagten zuerst genannt".
Kann man machen, habe ich aber selten gesehen.
Ara hat geschrieben:Im Skript was wir in der AG bekommen haben steht: "Der älteste Angeklagte wird zuerst genannt, da sich nach seinem Nachnamen die Zuständigkeit ergibt"
Das ist dann eine absolute lokale Besonderheit. Ich kenne hier im Sprengel praktisch kein Gericht mehr, dass die Zuständigkeit nach dem Nachnamen bestimmt - stattdessen gibt es im Zweifel einen Turnus, der garantiert nämlich gleichmäßige Auslastung, auch wenn sich die Häufigkeiten der Anfangsbuchstaben - und sei es durch Zuwanderung - verschieben. Und: in dem einzigen Fall, wo das partiell noch so geht, bestimmt sich die Zuständigkeit dann nach dem jüngsten Angeklagten. ;)
Ara hat geschrieben:Man kann es also quasi nur falsch machen....
Im Gegenteil: man kann es nur richtig machen. Es gibt nämlich schlicht kein "falsch" - allenfalls "sinnvoll" und "weniger sinnvoll" oder "geschickt" und "ungeschickt". In den meisten Fällen ist es schlicht egal.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

hlubenow hat geschrieben:Steht nichts in einem Gesetzeskommentar oder in Verwaltungsvorschriften?
Was sollte da stehen? Es gibt schlicht keine Vorgaben, welcher Beschuldigte als erster erfasst oder welcher Angeklagte im Rubrum als erster genannt wird.

Man sollte nur auf Konsistenz achten. Nennt die Polizei einen Beschuldigten als "1.", dann sollte man das in der Anklage übernehmen, und man sollte im Urteil nicht anders nummerieren als in der Anklageschrift, denn das provoziert Verwirrungen und Verwechslungen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

thh hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:Steht nichts in einem Gesetzeskommentar oder in Verwaltungsvorschriften?
Was sollte da stehen? Es gibt schlicht keine Vorgaben, welcher Beschuldigte als erster erfasst oder welcher Angeklagte im Rubrum als erster genannt wird.
Das Alpmann-Skript macht schonmal eine Vorgabe. Eine Kommentierung zu § 200 StPO vielleicht auch. Was da steht, weiß man erst, wenn man hineinguckt (was ich gerade nicht kann).
Tibor hat geschrieben:Der Aufbau ist nicht zu begründen.
Hmm, ja, das ist ein Argument. Ich meinte natürlich nicht in dem Anklageschriftentwurf selbst, sondern irgendwo in einem Gutachten (also gewissermaßen den Erläuterungen) dazu. Aber stimmt schon: Der Aufbau ist nicht zu begründen.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben:
Im Gegenteil: man kann es nur richtig machen. Es gibt nämlich schlicht kein "falsch" - allenfalls "sinnvoll" und "weniger sinnvoll" oder "geschickt" und "ungeschickt". In den meisten Fällen ist es schlicht egal.
Sagt man so als Praktiker. In der Ausbildungsrealität sieht es aber so aus, dass alles was der Korrektor als "unüblich" ansieht als "falsch" bewertet wird... Und sei es nur, dass die Rechtsmittelbelehrung im Verwaltungsrecht nicht am Ende es Tenors steht, sondern am Ende der Begründung (was im Rest der Republik wohl üblich ist). Ich habe aber die Hoffnung, dass im Examen diesbezüglich tatsächlich etwas großzügiger bewertet wird. Andererseits hat man da ja noch größere Probleme, weil man auch von Korrektoren aus anderen Bundesländern korrigiert wird. Der kennt ja dann vieles aus seiner eigenen Praxis völlig anders.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:http://www.tagesspiegel.de/berlin/brand ... 82300.html

Hört sich toll an.
Heftig...Bei der Berliner Staatsanwaltschaft scheint es ja auch lichterloh zu brennen, von der Polizei brauchen wir gar nicht anfangen (Stichwort Besoldung).
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tja aber das Thema hatten wir ja schon... Das Problem ist natürlich, wenn du so miese Arbeitsbedingungen hast, findest halt auch keine Bewerber mehr für deine Stellen. Selbst wenn sie also mehr einstellen wollen würden, hätten sie vermutlich Problem Personal zu finden.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Jo, ich habe neulich eine Reportage in der Mediathek gesehen, da ging es um die Berliner Polizei. Scheinbar bekommt dort ein LKA Kommissar mit Familie (da bin ich nicht sicher, ob es wirklich um einen LKA Beamten ging) genauso viel bzw. sogar weniger wie eine Familie mit zwei Kindern die Hartz IV beziehen. Die Rechnung stimmt jedenfalls, das weiß ich noch. Es müsste deswegen auch eine Vb anhängig, bzw. in der Mache sein. Das kann ja wirklich nicht angehen, da muss man sich auch nicht wundern...
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Tibor
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Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben:Tja aber das Thema hatten wir ja schon... Das Problem ist natürlich, wenn du so miese Arbeitsbedingungen hast, findest halt auch keine Bewerber mehr für deine Stellen. Selbst wenn sie also mehr einstellen wollen würden, hätten sie vermutlich Problem Personal zu finden.
Ist ja nicht so, dass man bei ca 2.900€ Netto (R1, Stufe 1, Single nach Abzug PKV) verhungern würde.

Edit sagt: Entspricht einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit ca 60T€ Jahresgage.
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