Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Da hatte ich ja Glück: Kommentierungen/Markierungen waren bei uns überhaupt nicht zulässig - nur Fähnchen und auch nur zur Kennzeichnung/Abtrennung ganzer Gesetze.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bitter.OJ1988 hat geschrieben:Mir wurde im Examen der Schönfelder weggenommen, weil ich ein Wort nicht nur unterstrichen, sondern "umkastet" hatte. Waren nette 15 Minuten.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
hier auch nicht, ich habe aber vor mir Fähnchen mitzunehmen und dann in der Klausur zu benutzen, um Sachen für die Reinschrift wiederzufinden. Das kann niemand beanstanden, oder?famulus hat geschrieben:Da hatte ich ja Glück: Kommentierungen/Markierungen waren bei uns überhaupt nicht zulässig - nur Fähnchen und auch nur zur Kennzeichnung/Abtrennung ganzer Gesetze.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Kann schon, wenn es verboten ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ist das verboten in der Klausur eine Stelle mit einem Fähnchen zu versehen? Das ist doch irre.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Während der Klausur nicht, zumindest in meinem Bundesland nicht. Vor der Klausur aber schon.Muirne hat geschrieben:Ist das verboten in der Klausur eine Stelle mit einem Fähnchen zu versehen? Das ist doch irre.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja, vor der Klausur ist ja klar. Aber in der Klausur kann ich doch in mein Gesetz/ Kommentar Sachen legen? Bin gar nicht drauf gekommen, dass das verboten sein könnte.
Ich wollte halt so bunte Klebedinger mitnehmen und dann auf der Lösungsskizze an die entsprechende Stelle eines kleben und das andere zu der Kommentarstelle, die ich später zitiere. Nach der Klausur kommen sie wieder raus.
Ich wollte halt so bunte Klebedinger mitnehmen und dann auf der Lösungsskizze an die entsprechende Stelle eines kleben und das andere zu der Kommentarstelle, die ich später zitiere. Nach der Klausur kommen sie wieder raus.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
So habe ich das auch gehandhabt.Muirne hat geschrieben:Ja, vor der Klausur ist ja klar. Aber in der Klausur kann ich doch in mein Gesetz/ Kommentar Sachen legen? Bin gar nicht drauf gekommen, dass das verboten sein könnte.
Ich wollte halt so bunte Klebedinger mitnehmen und dann auf der Lösungsskizze an die entsprechende Stelle eines kleben und das andere zu der Kommentarstelle, die ich später zitiere. Nach der Klausur kommen sie wieder raus.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ach so, das hatte ich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest während der Klausur in den Gesetzestexten Fähnchen anbringen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das gegebenenfalls auch. Was kann daran falsch sein? Auch da kann ich doch ins BauGB einen Zettel reinlegen, um das schneller wiederzufinden? Ob das jetzt ein buntes Fähnchen ist oder ein Zettel oder Lineal kann nicht ernsthaft relevant sein? Aber natürlich kommt es für die nächste Klausur alles wieder raus.famulus hat geschrieben:Ach so, das hatte ich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest während der Klausur in den Gesetzestexten Fähnchen anbringen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wenn es vorher verboten ist, kann ich mir aus Pragmatismusgesichtspunkten vorstellen, dass es auch später verboten ist. Sonst geht ja bei einer Stichprobe während der Klaisur die Diskussion los, wann das Fähnchen angebracht wurde.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Gelegentlich hilft ein Blick in die Hilfsmittelverordnung; in NRW sind "selbstklebende Zettel" explizit verboten: https://www.justiz.nrw.de/Karriere/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/klausuren/Weisungen1.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hm. Danke Liz!
"Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zet-tel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsge-räte, Smartwatches, Mobiltelefone sowie ähnliche..."
Meint das nicht bedruckte oder beschriftete selbstklebende Zettel? Nicht selbst klebende Zettel an sich?
"Die Kommentare und Gesetzestexte dürfen Anmerkungen, Unterstreichungen oder ähn-liches nicht enthalten. Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen und Kommentaren durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Re-gistern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet."
Also sind nur Register während der Bearbeitung verboten, aber keine bunten Markieraufkleber?
Ich finde das wirklich nicht so einfach, die drücken sich nicht gerade glasklar aus. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken.
"Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zet-tel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsge-räte, Smartwatches, Mobiltelefone sowie ähnliche..."
Meint das nicht bedruckte oder beschriftete selbstklebende Zettel? Nicht selbst klebende Zettel an sich?
"Die Kommentare und Gesetzestexte dürfen Anmerkungen, Unterstreichungen oder ähn-liches nicht enthalten. Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen und Kommentaren durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Re-gistern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet."
Also sind nur Register während der Bearbeitung verboten, aber keine bunten Markieraufkleber?
Ich finde das wirklich nicht so einfach, die drücken sich nicht gerade glasklar aus. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken.
Zuletzt geändert von Muirne am Mittwoch 25. April 2018, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich meine, ich kann mir meine bunten Postits auch selbst herstellen, dann leg ich halt an die Stellen je ein gefaltetes Papier und mal mir da nen bunten Punkt drauf, aber sinnlos isses schon. Aber gut, vielleicht bin ich dann vor übereifrigen Kontrollen sicherer. Während einer Klausur über einen Täuschungsversuch zu diskutieren macht sicher keinen Spaß.
Wenn ihr nichts gesagt hättet, hätte ich die übrigens eiskalt mitgenommen, ich hatte dazu null Problembewusstsein, weil ich aus nem Land komme, in dem ich bunt unterstreichen darf. Ich dachte halt, anfangs keine Marker rein und nix markieren, das wars. Dass man keine Post its benutzen darf während einer Klausur, darauf bin ich nicht gekommen. Also danke. Habt ihr mich vor möglichem Ärger bewahrt.
Wenn ihr nichts gesagt hättet, hätte ich die übrigens eiskalt mitgenommen, ich hatte dazu null Problembewusstsein, weil ich aus nem Land komme, in dem ich bunt unterstreichen darf. Ich dachte halt, anfangs keine Marker rein und nix markieren, das wars. Dass man keine Post its benutzen darf während einer Klausur, darauf bin ich nicht gekommen. Also danke. Habt ihr mich vor möglichem Ärger bewahrt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Einfach Stifte ins Gesetz legen und gut ist.... Wobei ich im 1. Examen auch ne Diskussion mit der Aufsicht hatte ob ich wirklich 10 Stifte brauche
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11